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Adblocker-Sperre: Bild droht bei allen Umgehungsversuchen mit Abmahnung

Die Werbeblockersperre von Bild.de ist mit Hilfe von Filtereinstellungen leicht zu umgehen. Weil ein Nutzer das auf Youtube erläuterte, hat er nun unangenehme Post vom Anwalt bekommen. Der Verlag will gegen "alle" vorgehen, die die Anti-Adblocker-Initiative "unlauter" umgehen.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Friedhelm Greis
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Die Werbeblockersperre von Bild.de lässt sich mit Hilfe von Filterbefehlen umgehen. (Bild: Golem.de)
Die Werbeblockersperre von Bild.de lässt sich mit Hilfe von Filterbefehlen umgehen. Bild: Golem.de

Der Axel-Springer-Verlag verteidigt seine Werbeblockersperre auf den Seiten von Bild.de nun auch mit juristischen Mitteln. In einem Schreiben vom 20. Oktober 2015 mahnt die Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Bild GmbH einen Nutzer ab, der auf Youtube.com ein Video veröffentlichte, wie sich die Sperre mit Hilfe von Filterbefehlen in dem Werbeblocker Adblock Plus umgehen lässt. In dem Brief, der Golem.de vorliegt, verlangt die Kanzlei eine Unterlassungserklärung und die Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von fast 1.800 Euro. Der Gegenstandwert wird mit 50.000 Euro angegeben. Der Verlag bestätigte Golem.de, gegen "alle" vorgehen zu wollen, die die Anti-Adblocker-Initiative "unlauter umgehen" .

Die Bild-Zeitung hatte in der vergangenen Woche die Nutzer von Werbeblockern aus ihrem Onlineangebot ausgesperrt . Allerdings kursierten bereits kurze Zeit später entsprechende Filterbefehle im Netz, um die Sperre zu umgehen, unter anderem im Forum von Golem.de . Dementsprechend lässt sich Bild.de weiterhin mit eingeschaltetem Adblocker betrachten. In seinem Erklärvideo hatte der Nutzer erläutert, wie sich die installierten Filterlisten mit eigenen Befehlen ergänzen lassen, so dass sich das Angebot von Bild.de weiterhin nutzen lässt. Auch an vielen anderen Stellen im Netz finden sich entsprechende Anleitungen.

Filterbefehle als Urheberrechtsverletzung

Um dagegen vorzugehen, bemüht die Kanzlei eine originelle Argumentation. Die Verwendung dieser Filterbefehle stelle eine Urheberrechtsverletzung gemäß Paragraf 95 a des Urheberrechtsgesetzes(öffnet im neuen Fenster) dar. Darin heißt es: "Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen." Nach Absatz 3 Nr. 3 des Paragrafen sei "auch die Verbreitung dieser Filterbefehle untersagt" , heißt es in dem Schreiben.

Es ist offensichtlich, dass mit diesem Paragrafen vor allem der Kopierschutz von DVDs geschützt werden soll. Ob diese Gesetzesvorschrift auch auf den Schutz einer im Prinzip öffentlich zugänglichen Internetseite anzuwenden ist, dürfte fraglich sein. Falls ja, könnte Springer damit einen Hebel gefunden haben, um gegen die Adblocker selbst vorzugehen. Schließlich ermöglichen es erst diese Programme in Verbindung mit den Filterbefehlen, den Schutz der Website zu umgehen.

Technische Probleme mit Easy List

Auch die Filterlisten selbst können möglicherweise auf diese Weise juristisch angegriffen werden. Bislang sind die Filterbefehle noch nicht in die Easy List Germany aufgenommen worden, weil es dann offenbar Darstellungsprobleme bei bestimmten Browsern wie Firefox gibt, wie es im Easy-List-Forum(öffnet im neuen Fenster) heißt. Ob auf der Basis des Urheberrechts gegen die Easy List selbst vorgegangen werden kann, ist unklar. Falls ja, dürfte Springer auch diese Möglichkeit nicht unversucht lassen.

Die hinter Adblock Plus stehende Eyeo GmbH wollte sich nicht dazu äußern, ob sie vom Vorgehen des Springer-Verlags bereits selbst betroffen ist. Mit Blick auf die Abmahnung sagte deren Chefsyndikus Kai Recke auf Anfrage von Golem.de: "Dass der Verlag nun offenbar gegen jedwede Berichterstattung mit anwaltlichen Abmahnungen vorgeht, in der solche einfachen technischen Einstellung dargestellt werden, verdeutlicht abermals, dass Springer Nutzer in ihr Geschäftsmodell pressen und nicht das Geschäftsmodell an den Nutzer anpassen will."

Abschreckungskampagne mit geringen Erfolgsaussichten

Der Chefredakteur von Bild.de, Julian Reichelt, verteidigte zuletzt die Werbeblockersperre. "Die ersten Ergebnisse sind ausgesprochen motivierend. Wir müssen die langfristigen Effekte natürlich noch analysieren, bislang konnten wir aber nur leichte Schwankungen bei den Visits erkennen und wir sehen, dass viele User die Adblocker bereits ausschalten" , sagte er Meedia.de(öffnet im neuen Fenster) . Mit Blick auf die Eyeo GmbH, die von einzelnen Portalen hohe Gebühren für die Aufnahme in ihre Whitelist verlangt, sagte Reichelt: "Wir sind gerne dazu bereit, eine Alternative zur Werbefinanzierung anzubieten. Wir lassen sie uns nur nicht von Schutzgelderpressern kaputtschießen."

Nachtrag vom 20. Oktober 2015, 18:26 Uhr

Nach Ansicht des Leipziger IT-Rechtsexperten Peter Hense von der Kanzlei Spirit Legal(öffnet im neuen Fenster) handelt es sich bei dem Vorgehen um eine Abschreckungsmaßnahme. "Ich denke, dass Springer hier gezielt auf einen Abschreckungseffekt und eine mediale Berichterstattung setzt, um das Projekt nicht zu gefährden" , sagte Hense auf Anfrage von Golem.de. Juristisch sei der Verweis auf das Urheberrecht allerdings fragwürdig. "Die Abmahnung spielt mit der unklaren Gesetzeslage. Die Gesetzgebung im Urheberrecht ist häufig ein Produkt des Lobbyismus, nicht von staatsrechtlichem Sachverstand." Bestimmte Normen eröffneten unschöne Interpretationsspielräume, die es Angreifern wie Verteidigern schwermachten, die Rechtslage korrekt einzuschätzen.

Er wage allerdings zu bezweifeln, ob die Auslegung der Springer-Anwälte vor Gericht Bestand habe. "Aber das ist wohl auch nicht das Ziel, sondern vielmehr das Setzen von 'Zeichen'" , sagte Hense, der das Produkt Adblock Plus von Eyeo entschieden ablehnt und die Adblocker-Sperre von Bild.de durchaus begrüßt. Hense weist darauf hin, dass der ins Feld geführte Paragraf 95 zwar das Interesse an kommerzieller Verwertung von Inhalten schütze, "nicht aber zwingend das Umfeld der Präsentation von grundsätzlich kostenfreien Inhalten" .

Zudem bezweifelt Hense, ob die Werbeblockersperre als technische Schutzmaßnahme ausreichend wirksam ist. "Hier habe ich Zweifel, denn Adblocker-Blocker arbeiten alles andere als zuverlässig. Nun kann es aber nicht von dem jeweiligen Entwicklungsstand des Blockers abhängen, ob ein Nutzer sich gegebenenfalls rechtswidrig verhält." Henses Fazit: "Der Versuch, durch Abwehrsysteme den werbefreien Genuss von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu kriminalisieren, wird jedoch nicht zum Erfolg führen."

Nachtrag vom 20. Oktober 2015, 18:45 Uhr

Der Axel-Springer-Verlag verteidigte das Vorgehen auf Anfrage von Golem.de. "Es stimmt, dass Bild in einzelnen Fällen Abmahnungen erteilt, wenn Firmen Anleitungen zur Umgehung der Anti-Adblocker-Initiative von Bild.de verbreiten" , teilte Verlagssprecher Manuel Adolphsen mit. Die Diskussion der vergangenen Tage zeige, "dass wir hier die richtige Thematik angestoßen haben" . Unabhängiger Journalismus finanziere sich über Werbung und Vertriebserlöse. "Daher gehen wir rechtlich gegen alle vor, die diese Initiative unlauter umgehen" , sagte Adolphsen.


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