Dieses Video ist nun endlich in ihrem Land verfügbar: Nach langen Verhandlungsjahren erklärt Youtube-Musikdirektor Christophe Muller, warum es so lange gedauert hat, bis deutsche Musikfans sich freuen dürfen.
Nach der angekündigten Berufung im Streit Oracle gegen Google um Urheberrechte an Java-APIs liegt nun die Begründung von Oracle vor. Das Unternehmen fordert darin einen neuen Prozess, um all seine Beweise vorlegen zu können.
Denuvo soll Spiele vor unerlaubter Nutzung schützen - bei der eigenen Webseite hat das nicht so gut funktioniert. Lange Zeit waren zahlreiche private Informationen und Anfragen von Spieleherstellern öffentlich einsehbar.
Nächster Versuch: Paramount/CBS und Axanar Productions haben sich außergerichtlich geeinigt. Demnach verletzt der Star-Trek-Fanfilm das Urheberrecht ein wenig, was Paramount/CBS aber akzeptiert. Der nächste Axanar-Film kommt also, wenn auch etwas modifiziert.
Auch das in Deutschland beliebte Streamingportal Kinox.to nutzt für die illegale Verbreitung von Spielfilmen und Serien offenbar die kostenlosen Hostingdienste von Google. Zuvor hatte sich eine Pornoproduktionsfirma öffentlich über diese Methode beschwert.
Youtube wird offenbar zur illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten pornografischen Inhalten genutzt. Die Videos werden dabei schlicht nicht öffentlich gelistet. Zudem umgehen die Hoster wohl die Filtersysteme von Youtube.
Die Bild-Zeitung rühmt sich gerne selbst, das am meisten zitierte Medium in Deutschland zu sein. Im Falle von Focus Online geht dem Axel-Springer-Verlag das "Abschreiben" von Inhalten aber zu weit. Mit einer ungewöhnlichen Argumentation.
Der Streit um den Star Trek Fanfilm Axanar ist doch nicht beendet, sondern geht in die nächste Runde. Ein Richter wies den Fair-Use-Anspruch der Filmemacher zurück, entschied aber auch gegen die Rechteinhaber von Paramount und CBS.
Während der Weihnachtszeit hat die Online-Enzyklopädie Wikipedia wieder wochenlang Spendenbanner geschaltet - mit Erfolg. Doch die Kritik am großen Geldeinsammeln reißt nicht ab. Wozu braucht die Wikimedia-Stiftung so viel Geld?
33C3 Für Kanzleien sind Abmahnschreiben an Filesharer "eine Goldgrube, die sie bis zum Erbrechen ausbeuten". Sagen zwei Aktivisten - und rufen die Gegenoffensive aus.
108Kommentare/Ein Bericht von Jannis Brühl
(Süddeutsche.de)
Update Es ist ein Grand Theft Auto der besonderen Art: Die Amazon-Autotestserie The Grand Tour mit Jeremy Clarkson soll laut Medienberichten die meistkopierte TV-Sendung während ihrer Debütstaffel sein - und sogar Game of Thrones geschlagen haben.
Golem-Wochenrückblick Das LG Hamburg hat wieder zugeschlagen und eine Entscheidung zum Urheberrecht getroffen. Auch die Unis haben ihre Not damit, weil sie mit der VG Wort nicht einig werden. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Die Proteste und Weigerung der Hochschulen, dem Unirahmenvertrag der VG Wort zuzustimmen, zeigen Wirkung. Die VG Wort will noch in diesem Jahr eine Übergangslösung für 2017 erarbeiten. An der heftig kritisierten Einzelmeldung von Seminartexten will die VG Wort offenbar festhalten.
Update Das Landgericht Hamburg hat mal wieder zugeschlagen. Kommerzielle Webseitenbetreiber sollen vor der Verlinkung die Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Selbst die vor Gericht erfolgreiche Kanzlei ist entsetzt.
Universitäten und ganze Bundesländer weigern sich, dem neuen Rahmenvertrag der VG Wort für Hochschulen zuzustimmen. Die ersten Verhaltensregeln verschiedener Unis zeigen, wie absurd und blödsinnig es im Jahr 2017 in der Hochschulbildung zugehen soll. Deshalb wird wohl jeder die Regeln umgehen.
Update Youtube will weltweit Werbegelder in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar an die Musikindustrie ausgeschüttet haben. Die Gema und die Google-Tochter hatten sich kürzlich geeinigt.
Eine Gruppe prominenter, selbsternannter Digital-Avantgardisten will die Grundrechte in die digitale Sphäre übertragen. Eigentlich ein löblicher Ansatz, doch unser Autor ist von der "Digitalcharta" nicht überzeugt.
Mehrere Gbyte an Quellcode und einige Admin-Zugänge wurden bei dem von Kim Dotcom gegründeten Dienst Mega.nz kopiert. Nach Angaben des Unternehmens sind keine Nutzerdaten betroffen.
Ein deutsches Software-Unternehmen fordert fast 600 Millionen US-Dollar von der US-Marine, weil diese angeblich hunderttausende Male Testversionen einer Software installiert hat, ohne dafür die Lizenzen zu besitzen. Die US-Regierung hat sich jetzt erstmals vor Gericht geäußert.
Gerade als der Eindruck entstand, es nutzten sowieso alle Spotify und Netflix, belehrt uns ein mutmaßlicher Schwarzkopierer eines Besseren. Die Polizei in Stuttgart spricht von der größten derartigen Sicherstellung seit Jahrzehnten.
Vergriffene Werke dürfen in der EU nur mit der Zustimmung des Urhebers digital vervielfältigt werden. Dieser muss dabei tatsächlich über die Verwendung seines Werkes informiert werden, entschied das Gericht. In Frankreich hatten zwei Autoren geklagt, deren Werke ohne ihr Wissen digital weiterverwendet wurden.
Das Landgericht München hat den Onlinevideorekorder YouTV.de als urheberrechtswidrig bezeichnet. Doch der Dienst ist weiter online, weil sich das Urteil nur auf eine Funktion beziehen soll. Der Betreiber erklärt: Das Verfahren und Urteil betrifft die Funktion "record all", die nicht mehr aktiv ist.
Es könnte weiter Sperrtafeln bei Youtube geben, wenn Musiklabels das verlangen. Auch das Hochladen geschützter Musikstücke bleibt eine Rechtsverletzung.
Ein ewiger Streit ist zu Ende. Gema und Youtube konnten sich seit sechs Jahren nicht einigen. Jetzt wurde ein Vertrag geschlossen. Es darf Musik gehört werden.
Update Nach zwei Jahren als EU-Digitalkommissar gibt Günther Oettinger seinen Posten ab. Empörung löste eine Rede aus, in der er über "Schlitzaugen" und die "Pflichthomoehe" lästerte.
Wie zu erwarten, hat Oracle in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit Google um die Verwendung von Java-APIs Berufung eingelegt. Zuletzt hatten Geschworene keinen Verstoß von Google im Sinne des US-Urheberrechts erkannt.
Knapp drei Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Telemediengesetzes zum Schutz der Hotspot-Anbieter vor Abmahn-Anwälten sieht das Bundeswirtschaftsministerium Bedarf für Nachbesserungen.
Das Anbieten von Maßnahmen zum Knacken des Kopierschutzes von Konsolen ist unzulässig - auch dann, wenn etwa eine Slot-1-Karte legal verwendet werden könnte. Das hat nun ein Gericht nach jahrelangem Rechtsstreit endgültig entschieden.
Apple hat in iOS 10 die Screenshot-Funktion begrenzt. Von Filmen lassen sich keine Screenshots mehr machen. Das betrifft nicht nur iTunes-Material, sondern auch Dienste wie Netflix.
Update Im Streit über die Veröffentlichung von Museumsbildern hat Wikipedia eine weitere Niederlage erlitten. Unerlaubt aufgenommene Fotos urheberrechtsfreier Kunstwerke müssen aus dem Internetlexikon gelöscht werden.
Plex Cloud macht einen eigenen Medienserver überflüssig. Stattdessen wird zum Abspielen eigener Medien Amazon Drive genutzt. Das hat nicht nur Vorteile.
Mit seinem zweischneidigen Urteil zur Störerhaftung hat der EuGH die Rechtsunsicherheit für WLAN-Betreiber nicht beseitigt. Da sich die Koalition mit der Entscheidung bestätigt sieht, kommt es nun auf die Gerichte oder die EU an, wie mit Unterlassungsforderungen umgegangen wird.
Update Kommerzielle Anbieter offener WLANs können teilweise aufatmen: Der EuGH erklärte Abmahnkosten und Schadenersatz bei erstmaligen Urheberrechtsverletzungen für unzulässig. Aber das Urteil hat einen großen Haken.
"Unbegreiflich", "halbherzig", "hochproblematisch": Die Pläne der EU-Kommission für eine Reform des Urheberrechts stoßen bei der IT-Wirtschaft auf starke Ablehnung. Auch die Verbraucherschützer warnen vor einem EU-weiten Leistungsschutzrecht.
Update Eine Kanzlei, die gegen unrechtmäßige Nutzung von Fotos vorgeht, nutzt offenbar Software, die nachlässig konfiguriert ist. Unberechtigte Nutzer konnten Daten zu Mandaten und Abmahnungen einsehen.
Flappy Mario, Pokémon 3D und Zelda the Wasteland sind drei von 562 Projekten, an denen Nintendo-Fans in ihrer Freizeit programmiert haben. Jetzt hat der Konzern die Arbeiten von seinen Anwälten stoppen lassen.
Dürfen Überschriften wie "Wir sind Papst" künftig nicht mehr frei verlinkt werden? Die Pläne von EU-Digitalkommissar Oettinger zum EU-weiten Leistungsschutzrecht werden nicht nur Google, sondern auch normalen Nutzern Probleme bereiten.
Die EU-Kommission plant ein Leistungsschutzrecht "hoch drei". Verlage erhalten demnach 20 Jahre lang das exklusive Nutzungsrecht an Online-Nachrichten ohne Ausnahmen für Snippets. Selbst die Überschrift könnte betroffen sein.
Das Auslieferungsverfahren über Kim Dotcom darf fast live im Internet gezeigt werden - das hat ein Gericht in Neuseeland entschieden. Dotcom selbst spricht von einem "Meilenstein".
Update Die EU-Kommission stellt sich bei der Reform des Urheberrechts auf die Seite von Verlagen. Ohne eine Art Leistungsschutzrecht sieht sie die Zukunft der Presse gefährdet.
Die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen ist ein Geschäft. Viele zahlen auch, wenn sie nichts getan haben. Der Abmahnbeantworter des CCC bietet kostenlose Hilfe.
Google müsse seine Lobby-Aktivitäten offenlegen, fordert das Google Transparency Project. Dumm ist nur, dass das Projekt von einem Google-Gegner finanziert wird, wie ein US-Medium herausgefunden hat.
Die Klage des Kernel-Entwicklers Christoph Hellweg gegen VMware ist im Ergebnis erfolglos, hat das Landesgericht Hamburg geurteilt. Auf den wesentlichen Vorwurf Hellwegs gingen die Richter aber gar nicht erst ein. Der Kernel-Hacker will in Berufung gehen.
Zusätzlich zu Internetsperren könnten auch große Betriebssystemhersteller wie Microsoft, Apple und Google illegale Downloads verhindern. Diese könnten sogar zu diesem Verhalten gesetzlich gezwungen werden, heißt es in einem Bericht der Film- und Fernsehindustrie.
Der Kopierschutz etwa auf DVDs soll unrechtmäßiges Vervielfältigen von digitalen Inhalten verhindern. Er schränkt aber auch den Käufer bei der Nutzung seines rechtmäßig erworbenen Eigentums ein. Die Bürgerrechtsorganisation EFF klagt deshalb im Namen von zwei Experten gegen das Urheberrechtsgesetz DCMA.
Ein deutsches Software-Unternehmen fordert fast 600 Millionen US-Dollar von der US-Marine, weil diese angeblich Testversionen einer Software hunderttausende Male installiert hat, ohne für Lizenzen zu bezahlen. Die US-Marine will sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
Möglicherweise hat sich ein Linux-Entwickler mit Hilfe der GPL und Schadenersatzansprüchen finanziell bereichert. Dieses Vorgehen entspreche aber nicht den Community-Richtlinien der FSF und der SFC und wirft grundsätzliche Fragen auf.
Seit drei Jahren gilt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Welche Nebenwirkungen es hat, zeigt der Streit der Süddeutschen Zeitung mit einem Startup.
Eigentlich wollte der französische Verband der Musikproduzenten gerichtlich erzwingen, dass Google und Bing, den Begriff "Torrent" herausfiltern. Das Urteil des Pariser Gerichts endete für den Kläger aber ganz anders als erhofft.