Wer seine Kinder als wahre Täter von illegalem Filesharing benennt, den Namen des Kindes aber nicht nennen will, kommt damit nicht durch. Die Eltern müssen jetzt zahlen. Es gibt aber eine Argumentation, die das vermieden hätte.
Der Suchmaschinenkonzern Google hat auf die Kritik von Fotografen und Agenturen an der neuen Bildersuche nicht reagiert. Nun geht Freelens juristisch gegen die große Darstellung von Fotos vor.
Für den Streamingdienst Netflix waren Urheberrechtsverletzungen lange Zeit kein Problem. Doch eine Stellenanzeige macht deutlich, wie intensiv das Unternehmen inzwischen gegen die illegale Nutzung von Inhalten vorgeht.
Nach offenbar langen Verhandlungen ist jetzt der Quellcode der Research-Unix-Editionen 8, 9 und 10 erhältlich. Der Besitzer erlaubt die Nutzung im privaten Bereich, gibt die Rechte an dem Sourcecode aber nicht ab.
Mit El País nimmt eine der großen europäischen Tageszeitungen offen Stellung gegen das geplante Leistungsschutzrecht. Statt auf Konfrontationskurs zu gehen, sollten die Medien mit den IT-Konzernen kooperieren.
Drohen in Deutschland großflächige Netzsperren "auf Zuruf" von Rechteinhabern? Die neuen Pläne der Regierung für mehr Rechtssicherheit bei offenen WLANs stoßen auf scharfe Kritik.
Ohne große vorherige öffentliche Diskussion soll OpenSSL künftig die Apache-Lizenz 2.0 nutzen. Vor allem die OpenBSD-Community kritisiert die Lizenz und das konkrete Vorgehen, das die Community spaltet und den Eindruck erweckt, als sei alles schon beschlossen.
Schon 17 Tage nach dem Filmstart sollen Filme künftig bei Amazon Video und anderen angeboten werden. Die Preise sollen zwischen 30 und 50 Dollar liegen.
Die Bundeskanzlerin hat in einer Videobotschaft einen europäischen Binnenmarkt für digitale Daten gefordert. Dazu müsse es einheitliche Regelungen zum Eigentum an den Daten geben. Als Beispiel nennt Angela Merkel den Automobilsektor.
Die Situation erinnert an den iCloud-Hack zahlreicher Prominenter: Erneut wurden angebliche Nacktfotos von Emma Watson und Amanda Seyfried veröffentlicht. Woher die Bilder stammen, ist derzeit völlig unklar.
Die Verhandlungen um das Urheberrecht auf EU-Ebene haben lange einer Abwehrschlacht gegen absurde Vorschläge wie das Leistungsschutzrecht geglichen. Jetzt könnte es anders werden - und es könnte mehr Freiheiten für die Gestaltung kreativer Werke bringen, ähnlich wie in den USA.
Mit einigen Jahren Verzögerung hat Google auch in Deutschland seine neue Bildersuche freigeschaltet. Das gefällt professionellen Fotografen und Bildagenturen gar nicht.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen durchaus brauchbaren Vorschlag für mehr Rechtssicherheit bei offenen WLANs vorgelegt. Allerdings ist zweifelhaft, ob die Union die Pläne trotz des vorgesehenen Anspruchs auf Netzsperren mittragen wird.
Das Verteidigungsministerium der USA hat kein Urheberrecht an seinem eigenen Code, was den Aufbau von Open-Source-Projekten mit Hilfe von Freiwilligen verkompliziert. Dafür gibt es nun eine kreative Lösung.
Update In der EU formiert sich Widerstand gegen ein europäisches Leistungsschutzrecht. Neben Wissenschaftlern halten auch Abgeordnete die Pläne Günther Oettingers für ungeeignet.
Ein Händler ist für eine Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich, die Amazon begangen hat. Lädt jemand keine eigenen Bilder hoch, droht ihm damit bei Amazon Marketplace immer eine Klage.
Dieses Video ist nun endlich in ihrem Land verfügbar: Nach langen Verhandlungsjahren erklärt Youtube-Musikdirektor Christophe Muller, warum es so lange gedauert hat, bis deutsche Musikfans sich freuen dürfen.
Nach der angekündigten Berufung im Streit Oracle gegen Google um Urheberrechte an Java-APIs liegt nun die Begründung von Oracle vor. Das Unternehmen fordert darin einen neuen Prozess, um all seine Beweise vorlegen zu können.
Denuvo soll Spiele vor unerlaubter Nutzung schützen - bei der eigenen Webseite hat das nicht so gut funktioniert. Lange Zeit waren zahlreiche private Informationen und Anfragen von Spieleherstellern öffentlich einsehbar.
Nächster Versuch: Paramount/CBS und Axanar Productions haben sich außergerichtlich geeinigt. Demnach verletzt der Star-Trek-Fanfilm das Urheberrecht ein wenig, was Paramount/CBS aber akzeptiert. Der nächste Axanar-Film kommt also, wenn auch etwas modifiziert.
Auch das in Deutschland beliebte Streamingportal Kinox.to nutzt für die illegale Verbreitung von Spielfilmen und Serien offenbar die kostenlosen Hostingdienste von Google. Zuvor hatte sich eine Pornoproduktionsfirma öffentlich über diese Methode beschwert.
Youtube wird offenbar zur illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten pornografischen Inhalten genutzt. Die Videos werden dabei schlicht nicht öffentlich gelistet. Zudem umgehen die Hoster wohl die Filtersysteme von Youtube.
Die Bild-Zeitung rühmt sich gerne selbst, das am meisten zitierte Medium in Deutschland zu sein. Im Falle von Focus Online geht dem Axel-Springer-Verlag das "Abschreiben" von Inhalten aber zu weit. Mit einer ungewöhnlichen Argumentation.
Der Streit um den Star Trek Fanfilm Axanar ist doch nicht beendet, sondern geht in die nächste Runde. Ein Richter wies den Fair-Use-Anspruch der Filmemacher zurück, entschied aber auch gegen die Rechteinhaber von Paramount und CBS.
Während der Weihnachtszeit hat die Online-Enzyklopädie Wikipedia wieder wochenlang Spendenbanner geschaltet - mit Erfolg. Doch die Kritik am großen Geldeinsammeln reißt nicht ab. Wozu braucht die Wikimedia-Stiftung so viel Geld?
33C3 Für Kanzleien sind Abmahnschreiben an Filesharer "eine Goldgrube, die sie bis zum Erbrechen ausbeuten". Sagen zwei Aktivisten - und rufen die Gegenoffensive aus.
108Kommentare/Ein Bericht von Jannis Brühl
(Süddeutsche.de)
Update Es ist ein Grand Theft Auto der besonderen Art: Die Amazon-Autotestserie The Grand Tour mit Jeremy Clarkson soll laut Medienberichten die meistkopierte TV-Sendung während ihrer Debütstaffel sein - und sogar Game of Thrones geschlagen haben.
Golem-Wochenrückblick Das LG Hamburg hat wieder zugeschlagen und eine Entscheidung zum Urheberrecht getroffen. Auch die Unis haben ihre Not damit, weil sie mit der VG Wort nicht einig werden. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Die Proteste und Weigerung der Hochschulen, dem Unirahmenvertrag der VG Wort zuzustimmen, zeigen Wirkung. Die VG Wort will noch in diesem Jahr eine Übergangslösung für 2017 erarbeiten. An der heftig kritisierten Einzelmeldung von Seminartexten will die VG Wort offenbar festhalten.
Update Das Landgericht Hamburg hat mal wieder zugeschlagen. Kommerzielle Webseitenbetreiber sollen vor der Verlinkung die Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Selbst die vor Gericht erfolgreiche Kanzlei ist entsetzt.
Universitäten und ganze Bundesländer weigern sich, dem neuen Rahmenvertrag der VG Wort für Hochschulen zuzustimmen. Die ersten Verhaltensregeln verschiedener Unis zeigen, wie absurd und blödsinnig es im Jahr 2017 in der Hochschulbildung zugehen soll. Deshalb wird wohl jeder die Regeln umgehen.
Update Youtube will weltweit Werbegelder in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar an die Musikindustrie ausgeschüttet haben. Die Gema und die Google-Tochter hatten sich kürzlich geeinigt.
Eine Gruppe prominenter, selbsternannter Digital-Avantgardisten will die Grundrechte in die digitale Sphäre übertragen. Eigentlich ein löblicher Ansatz, doch unser Autor ist von der "Digitalcharta" nicht überzeugt.
Mehrere Gbyte an Quellcode und einige Admin-Zugänge wurden bei dem von Kim Dotcom gegründeten Dienst Mega.nz kopiert. Nach Angaben des Unternehmens sind keine Nutzerdaten betroffen.
Ein deutsches Software-Unternehmen fordert fast 600 Millionen US-Dollar von der US-Marine, weil diese angeblich hunderttausende Male Testversionen einer Software installiert hat, ohne dafür die Lizenzen zu besitzen. Die US-Regierung hat sich jetzt erstmals vor Gericht geäußert.
Gerade als der Eindruck entstand, es nutzten sowieso alle Spotify und Netflix, belehrt uns ein mutmaßlicher Schwarzkopierer eines Besseren. Die Polizei in Stuttgart spricht von der größten derartigen Sicherstellung seit Jahrzehnten.
Vergriffene Werke dürfen in der EU nur mit der Zustimmung des Urhebers digital vervielfältigt werden. Dieser muss dabei tatsächlich über die Verwendung seines Werkes informiert werden, entschied das Gericht. In Frankreich hatten zwei Autoren geklagt, deren Werke ohne ihr Wissen digital weiterverwendet wurden.
Das Landgericht München hat den Onlinevideorekorder YouTV.de als urheberrechtswidrig bezeichnet. Doch der Dienst ist weiter online, weil sich das Urteil nur auf eine Funktion beziehen soll. Der Betreiber erklärt: Das Verfahren und Urteil betrifft die Funktion "record all", die nicht mehr aktiv ist.
Es könnte weiter Sperrtafeln bei Youtube geben, wenn Musiklabels das verlangen. Auch das Hochladen geschützter Musikstücke bleibt eine Rechtsverletzung.
Ein ewiger Streit ist zu Ende. Gema und Youtube konnten sich seit sechs Jahren nicht einigen. Jetzt wurde ein Vertrag geschlossen. Es darf Musik gehört werden.
Update Nach zwei Jahren als EU-Digitalkommissar gibt Günther Oettinger seinen Posten ab. Empörung löste eine Rede aus, in der er über "Schlitzaugen" und die "Pflichthomoehe" lästerte.
Wie zu erwarten, hat Oracle in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit Google um die Verwendung von Java-APIs Berufung eingelegt. Zuletzt hatten Geschworene keinen Verstoß von Google im Sinne des US-Urheberrechts erkannt.
Knapp drei Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Telemediengesetzes zum Schutz der Hotspot-Anbieter vor Abmahn-Anwälten sieht das Bundeswirtschaftsministerium Bedarf für Nachbesserungen.
Das Anbieten von Maßnahmen zum Knacken des Kopierschutzes von Konsolen ist unzulässig - auch dann, wenn etwa eine Slot-1-Karte legal verwendet werden könnte. Das hat nun ein Gericht nach jahrelangem Rechtsstreit endgültig entschieden.
Apple hat in iOS 10 die Screenshot-Funktion begrenzt. Von Filmen lassen sich keine Screenshots mehr machen. Das betrifft nicht nur iTunes-Material, sondern auch Dienste wie Netflix.
Update Im Streit über die Veröffentlichung von Museumsbildern hat Wikipedia eine weitere Niederlage erlitten. Unerlaubt aufgenommene Fotos urheberrechtsfreier Kunstwerke müssen aus dem Internetlexikon gelöscht werden.
Plex Cloud macht einen eigenen Medienserver überflüssig. Stattdessen wird zum Abspielen eigener Medien Amazon Drive genutzt. Das hat nicht nur Vorteile.
Mit seinem zweischneidigen Urteil zur Störerhaftung hat der EuGH die Rechtsunsicherheit für WLAN-Betreiber nicht beseitigt. Da sich die Koalition mit der Entscheidung bestätigt sieht, kommt es nun auf die Gerichte oder die EU an, wie mit Unterlassungsforderungen umgegangen wird.
Update Kommerzielle Anbieter offener WLANs können teilweise aufatmen: Der EuGH erklärte Abmahnkosten und Schadenersatz bei erstmaligen Urheberrechtsverletzungen für unzulässig. Aber das Urteil hat einen großen Haken.