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Urheberrecht: EU-Bürger könnten Fair-Use-Ausnahme bekommen

Die Verhandlungen um das Urheberrecht auf EU-Ebene haben lange einer Abwehrschlacht gegen absurde Vorschläge wie das Leistungsschutzrecht geglichen. Jetzt könnte es anders werden – und es könnte mehr Freiheiten für die Gestaltung kreativer Werke bringen, ähnlich wie in den USA.
/ Hauke Gierow
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EU-Bürger könnten ein Recht auf Remix bekommen. (Bild: Medion/Otto)
EU-Bürger könnten ein Recht auf Remix bekommen. Bild: Medion/Otto

In Europa einen Remix zu erstellen, also verschiedene, möglicherweise auch urheberrechtlich geschützte Werke zu einem neuen Werk zu kombinieren, ist derzeit mit vielen Risiken behaftet und gesetzlich in vielen Fällen nicht erlaubt. In den USA ist das anders. Die Fair-Use-Ausnahmen im Urheberrecht bieten US-Bürgern deutlich mehr Freiraum, um zum Beispiel Fanvideos von der Lieblingsserie zu erstellen oder andere Remixe anzufertigen, solange das Ergebnis nicht kommerziell vermarktet wird.

In den Genuss ähnlicher Ausnahmen könnten demnächst auch EU-Bürger kommen, wenn sich ein Änderungsantrag des konservativen französischen Abgeordneten Marc Joulaud durchsetzt. Joulaud sitzt im Kulturausschuss des Europäischen Parlaments, der beratend an der Gesetzgebung zur Richtlinie über den Digitalen Binnenmarkt mitwirkt. Ob dieser Vorschlag im Abschlussbericht des federführenden Ausschusses landen wird oder nicht und ob er eine Mehrheit im Plenum des Parlaments finden kann, ist derzeit noch unklar.

Leistungsschutzrecht und Einschränkungen beim Data-Mining

Die Richtlinie enthält im Entwurf der Europäischen Kommission viele umstrittene Elemente, darunter auch die Forderung nach einem europaweiten Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Außerdem soll es nach dem Willen der Kommission Einschränkungen bei der automatischen Verarbeitung und Durchsuchung urheberrechtlich geschützter Werke geben, konkret betroffen wären Verfahren zum "Text- und Data-Mining".

Gegen die umstrittenen Passagen hat sich mittlerweile Widerstand formiert, der aktuelle Entwurf des federführenden Rechtsausschusses zum Beispiel enthält keinen Verweis mehr auf ein spezielles Leistungsschutzrecht, vielmehr sollen Verleger künftig auch im Namen ihrer Autoren klagen können, wenn urheberrechtlich geschützte Artikel illegal kopiert werden. Bislang ist dies schwierig, weil Verlage zwar ein Nutzungsrecht an den Artikeln ihrer Autoren besitzen, aber kein eigenständiges Urheberrecht. Dieses bleibt immer bei den Autoren.

Seit langem fordern Aktivisten, neue Ausnahmen im Urheberrecht zu schaffen. Der deutsche Gesetzgeber spricht hier von Schranken, also Ausnahmen für die Nutzung bestimmter Werke. Damit soll ein Ausgleich zwischen dem exklusiven Nutzungsrecht des Urhebers und den Interessen der Allgemeinheit ermöglicht werden. Schranken regeln zum Beispiel das Zitatrecht von Presse und Satire, aber auch die Wiedergabe und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke etwa im Schulunterricht oder im Universitätsbetrieb.

Die vorgeschlagenen Ausnahmen für nutzergenerierte Inhalte, so die Formulierung im Änderungsantrag, würde eine solche neue Regelung schaffen.

Die Kommission berücksichtigt die Interessen der Konsumenten nicht genug

In dem Text [PDF(öffnet im neuen Fenster)] heißt es: "Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass der Vorschlag der Kommission nicht die neue Rolle von Konsumenten als Nutzer von Diensten in einem digitalen Umfeld widerspiegelt. Sie spielen nicht mehr nur eine passive Rolle, sondern sind aktive Zulieferer und sowohl Quelle als auch Rezipient von Inhalten im digitalen Ökosystem." Die Handlungen der Nutzer würden jedoch durch den Vorschlag der Kommission nicht die nötige Rechtssicherheit bekommen.

In dem Entwurf fordert der Berichterstatter auch mehr Freiheiten für die Panoramafreiheit, also die Abbildung und Reproduktion von "Werken, die dauerhaft in der Öffentlichkeit platziert sind."

Aktivisten begrüßen den Vorschlag. Dimitar Dimitrov, EU Policy Direktor von Wikimedia Deutschland in Brüssel, sagte Golem.de "Es ist erfreulich, dass eine neue Ausnahme geschaffen werden soll. Der französische Abgeordnete Marc Joulaud agiert hier deutlich progressiver als seine Kollegen in Deutschland."

"Memes, Reaction GIFs, Mashups, Let's Plays, Fan Fiction und vieles mehr"

Die Schattenberichterstatterin für das Gesetzespaket im Rechtsausschuss Julia Reda begrüßt den Entwurf ebenfalls. Sie sagte Golem.de: "Der Kulturausschuss des EU-Parlaments erkennt mit seinem Vorstoß an, dass das kreative Wiederverwenden kleiner Teile existierender Werke heutzutage zur Alltagskultur geworden ist. Praktiken wie Memes, Reaction GIFs, Mashups, Let's Plays, Fan Fiction und viele mehr sind heute in vielen EU-Mitgliedstaaten rechtlich nicht ausreichend gedeckt, obwohl sie keinerlei Schaden anrichten, und meist sogar zur Bekanntheit und zum kommerziellen Erfolg der zitierten Werke beitragen."

Reda hatte im vorvergangenen Jahr einen Bericht über ein modernes Urheberrecht vorgelegt, der mehr Rechte für Nutzer von kreativen Werken schaffen sollte. Von Journalistenverbänden(öffnet im neuen Fenster) und Künstlerorganisationen als "urheberfeindlich" kritisiert, gilt der Bericht vor allem Aktivisten als fortschrittliches Dokument. Reda sitzt für die Piratenpartei im Europaparlament und ist dort Mitglied der Grünen-Fraktion.

Sie appelliert an ihre Kollegen im Parlament, die vorgeschlagenen Regelungen in den endgültigen Entwurf zu übernehmen und den Nutzern mehr Freiheiten einzuräumen: "Wir brauchen die Remixfreiheit, damit das Urheberrecht dieser beispiellosen Welle an neuen kreativen Ausdrucksformen nicht länger im Weg steht. Die zeitgenössische Netzkultur muss legalisiert werden!"


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