Neue Bildersuche: Fotografenvereinigung Freelens klagt gegen Google

Der Suchmaschinenkonzern Google hat auf die Kritik von Fotografen und Agenturen an der neuen Bildersuche nicht reagiert. Nun geht Freelens juristisch gegen die große Darstellung von Fotos vor.

Artikel veröffentlicht am ,
Die neue Bildersuche von Google
Die neue Bildersuche von Google (Bild: Google/Screenshot: Golem.de)

Die Fotografenvereinigung Freelens hat den Suchmaschinenkonzern Google wegen der vor kurzem in Deutschland freigeschalteten Bildersuche verklagt. "Es ist erschreckend, mit welcher Dreistigkeit Google die Fotografen zu reinen Content-Lieferanten degradiert. Das Geschäftsmodell von Google besteht aus der Missachtung elementarster Autorenrechte - dem muss Einhalt geboten werden", sagte der Freelens-Vorsitzende Roland Geisheimer in einer Pressemitteilung vom 30. März 2017 zur Begründung. Bereits Anfang März hatten sich mehrere Urheberverbände in einem offenen Brief gegen die neue Bildersuche gewandt. Das Unternehmen selbst hatte auf Anfrage von Golem.de erklärt, es halte die neue Darstellung der Fotos für rechtskonform.

Seit Anfang Februar 2017 ist in Deutschland die in anderen Ländern bereits 2013 eingeführte Bildersuche aktiv. Klickt der Nutzer nun auf ein Vorschaubild, wird er nicht mehr direkt auf die Zielseite weitergeleitet. Stattdessen erscheint ein neues Fenster, in dem das Bild je nach Auflösung in Fenstergröße zu sehen ist. Daneben erscheinen Thumbnails ähnlicher Bilder sowie wie einige Buttons, die zur Originalwebseite sowie zum Originalbild führen. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, das Suchergebnis direkt über soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter zu teilen. Damit breche der Traffic auf den Seiten der Fotografen zusammen, sagt Freelens.

BGH-Urteil als Richtschnur

Nach Ansicht von Freelens ist die große Anzeige der Fotos nicht erlaubt. "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es maximal zulässig, im Internet auffindbare Fotos durch Suchmaschinen in Thumbnailgröße zu zeigen, wenn bei Anklicken eines Fotos auf die Website weitergeleitet wird, auf der das Originalfoto veröffentlicht ist", heißt es in der Mitteilung.

Diese Darstellung ist nicht ganz korrekt, denn der BGH hatte in seinem Urteil von 2010 Suchmaschinen keine Vorgaben zur Größe von Thumbnails gemacht, sondern lediglich von "üblichen Nutzungshandlungen" gesprochen, mit denen sich Urheber einverstanden erklärten, wenn sie Inhalte ins Netz hochlüden.

Allerdings ist es gut möglich, dass das Landgericht Hamburg der Klage der Fotografen stattgibt und die neue Bildersuche als unzulässig erklärt. Schließlich konnten die Urheber beim Hochladen der Bilder ins Internet nicht davon ausgehen, dass Google plötzlich die "üblichen Nutzungshandlungen" stark verändert. Freelens kritisiert zudem, dass Google auch die Autorenrechte missachte. "So löst Google die Fotos aus ihrem Sinnzusammenhang - komplette Reportagen werden in Einzelbilder zerlegt und teilweise bildschirmfüllend dargestellt. Dabei werden die Bildunterschriften und die Autorenhinweise unterschlagen", heißt es.

Das Problem für die Fotografen: Wenn sie die Indexierung über die Robots.txt deaktivieren, werden ihre Bilder auf Google nicht mehr gefunden. Daher ist für sie wichtig, dass Google wieder zu der früheren Bildersuche zurückkehrt.

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demon driver 27. Mai 2022

Krass, eine Firma kann also kein Monopol sein bzw. konstituieren? Muss ich wohl meine...

mrgenie 31. Mär 2017

Mehr als normale Manager, Chefärzte, Dipl.-Ing, usw. Und ich sehe nicht das geringste...

Anonymer Nutzer 31. Mär 2017

Vielleicht für "freie" Fotografen ? Freelens klingt für mich nach freelancer ... soll...

FreiGeistler 30. Mär 2017

Ohne js klappts auf die alte Weise (mit hässlichem legacy Design).



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