Google-Steuer: Widerstand gegen Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene
In der EU formiert sich Widerstand gegen ein europäisches Leistungsschutzrecht. Neben Wissenschaftlern halten auch Abgeordnete die Pläne Günther Oettingers für ungeeignet.

In der Debatte über die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts wird die Kritik an der Plänen der EU-Kommission lauter. Sowohl Abgeordnete des EU-Parlaments als auch eine Gruppe europäischer Wissenschaftler lehnen den entsprechenden Vorschlag des früheren EU-Digitalkommissars Günther Oettinger vollständig ab. Die Einführung eines solchen Verlegerrechts sei nicht ausreichend gerechtfertigt, heißt es in einer Stellungnahme für den Verbraucherausschuss vom 20. Februar 2017.
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Nach Ansicht der Berichterstatterin Catherine Stihler sollten mögliche Probleme der Verlage bei der Durchsetzung von Urheberrechten ihrer Autoren nicht durch ein neues Schutzrecht gelöst werden. Einfache Änderungen an der sogenannten Durchsetzungsrichtlinie (2004/48/EG) könnten ermöglichen, dass die Verlage ihre Rechte geltend machen könnten. Zudem hätten die Verlage die Möglichkeit, durch einfache technische Maßnahmen aus der Indexierung von Suchmaschinen auszusteigen. Es gebe auch keine Garantie dafür, dass die zusätzlichen Einnahmen der Verlage am Ende bei den Autoren ankämen, schreibt die britische EU-Abgeordnete.
Wissenschaftler sehen "grundlegende Mängel"
In dem Änderungsvorschlag für den Verbraucherausschuss wird der entsprechende Paragraf 11 des Richtlinienentwurfs komplett gestrichen. Oettinger hatte seine Pläne im September 2015 vorgestellt und wie folgt begründet: "Wir wollen Piraterie verhindern und die Online-Plattformen in Verantwortung bringen, von dem, was sie durch Werbung in großem Umfang verdienen, einen fairen Anteil an Verlage und an Kreativschaffende weiterzugeben."
Doch Oettingers Vorschlag zur Schaffung eines einheitlicheren europäischen Urheberrechts hat nach Ansicht von Wissenschaftlern zwei "grundlegende Mängel". Das geht aus einem offenen Brief hervor, zu dessen Erstunterzeichnern Professoren aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und den Niederlanden gehören. Das Leistungsschutz werde die Verbreitung von Nachrichten einschränken, die Lizenzierung von Online-Inhalten behindern und Autoren benachteiligen.
Bessere Folgenabschätzung gefordert
Dabei gehen die Wissenschaftler mit den Plänen deutlich schärfer ins Gericht als die Abgeordneten. Ihrer Ansicht nach ist jede Behauptung "grob irreführend", wonach ein europäisches Leistungsschutzrecht die Kommunikation in demokratischen Gesellschaften nicht beeinflusse. Die Wissenschaftler erwarten gar einen "fundamentalen Wandel" bei der urheberrechtlichen Bewertung von Nachrichten. Es sei eine "skandalöse Unterlassung", dass die EU-Kommission keinerlei Einschätzung zu den Folgen und zur Verhältnismäßigkeit des Vorschlags abgebe.
Der offene Brief widerspricht zudem der Einschätzung der EU-Kommission, wonach ein zusätzliches Schutzrecht für Verlage nichts Ungewöhnliches sei. Der Beitrag eines Zeitungsverlags am Werk sei nicht mit dem eines Musik- oder Filmproduzenten zu vergleichen. Für die eigentlichen Urheberrechtsinhaber, die Autoren, könnte das neue Recht hingegen Nachteile bedeuten. Die Zweitverwertung ihrer Inhalte werde damit erschwert. "Wenn der Kuchen nicht größer wird, sinkt der Anteil der Autoren, da zusätzliche Rechte ins Spiel kommen", heißt es in dem offenen Brief.
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