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Wikimedia vs. Engelhorn: Bundesgerichtshof soll über Kunstfotografien entscheiden

Ist das Foto eines gemeinfreien Werkes selbst auch gemeinfrei? Diese Frage muss jetzt der Bundesgerichtshof klären. Der Verein Wikimedia Deutschland will ein Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart nicht akzeptieren.
/ Hauke Gierow
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Screenshot der Webseite des Reiss-Engelhorn-Museums (Bild: Screenshot: Golem.de)
Screenshot der Webseite des Reiss-Engelhorn-Museums Bild: Screenshot: Golem.de

Der Verein Wikimedia Deutschland will den Streit um Fotografien von gemeinfreien Kunstwerken vor den Bundesgerichtshof bringen(öffnet im neuen Fenster). Bei dem Streit geht es um Fotografien gemeinfreier Kunstwerke aus den Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim. Freiwillige hatten die Bilder ohne Absprache mit dem Museum bei Wikimedia hochgeladen und unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Stuttgart gegen die Wikimedia entschieden, aktuell hat das Oberlandesgericht Stuttgart diese Entscheidung bestätigt. Die Gerichte sind der Ansicht, dass das Museum selbst entscheiden darf, ob die Fotos ins Netz gestellt werden dürfen oder nicht, solange es selbst die Eigentumsrechte an den physischen Bildern innehat.

Wikimedia kritisiert die Entscheidung

"Die Folgen dieser Rechtsprechung sind gravierend", sagte Abraham Taherivand, Geschäftsführender Vorstand von Wikimedia Deutschland, "denn sie führt dazu, dass auch historische Werke, an denen keinerlei Urheberrechte mehr bestehen, der Allgemeinheit vorenthalten werden."

Nach dem Upload der Bilder hatten die Reiss-Engelhorn-Museen Klage gegen den verantwortlichen Wikimedianer erhoben. Wikimedia Deutschland übernimmt die Rechtskosten, um diese grundlegende Frage zu klären. Die Frage soll nun abschließend vor dem BGH geklärt werden.

Wikimedia Deutschland schreibt dazu: "Dann wird das höchste Zivilgericht Deutschlands zu entscheiden haben, wie ernst der Ausdruck 'gemeinfrei' wirklich zu nehmen ist und ob sich die Interessen der Allgemeinheit gegen die Kontrollvorstellungen der von ihr beauftragten und finanzierten Institutionen behaupten können."


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