VG Wort Rahmenvertrag: Unis starten in die Post-Urheberrecht-Ära

Universitäten und ganze Bundesländer weigern sich, dem neuen Rahmenvertrag der VG Wort für Hochschulen zuzustimmen. Die ersten Verhaltensregeln verschiedener Unis zeigen, wie absurd und blödsinnig es im Jahr 2017 in der Hochschulbildung zugehen soll. Deshalb wird wohl jeder die Regeln umgehen.

Ein IMHO von veröffentlicht am
Die Digitalisierung sollte den Gang in die Bibliothek eigentlich überflüssig machen.
Die Digitalisierung sollte den Gang in die Bibliothek eigentlich überflüssig machen. (Bild: Stuart Butterfield, flickr.com/CC-BY 2.0)

Ab dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Rahmenvertrag der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort für die Nutzung wissenschaftlicher Werke an Hochschulen. Der verursacht so viel Arbeit für die Universitäten, dass viele ihn ablehnen, teils sogar alle Hochschulen ganzer Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen. Damit wird ab Jahresbeginn vollkommen unübersichtlich, welche Werke Universitäten überhaupt noch über digitale Semesterapparate verteilen dürfen. Vorsichtshalber entfalten die Universitäten bereits Betriebsamkeit und mahnen alle Hochschulangehörigen, für jedes Dokument genau zu recherchieren, ob und wie es verteilt werden darf. Danach richten wird sich aber wohl kaum jemand - es ist eher davon auszugehen, dass die Wissensvermittlung künftig schlicht nicht ganz legal ablaufen wird.

Inhalt:
  1. VG Wort Rahmenvertrag: Unis starten in die Post-Urheberrecht-Ära
  2. Nur physische Kopien und Links sind erlaubt
  3. Illegale Wissenschaft

Grund für die Auseinandersetzung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu einer von der VG Wort angestrebten Klage. Darin stellte der BGH fest, dass die bisherige pauschale Zahlung für digitale Semesterapparate nicht gerechtfertigt sei. Immerhin sei der Mehraufwand für Einzelmeldungen sämtlicher digital genutzter Texte an die VG Wort verhältnismäßig und vertretbar. Die Kultusministerkonferenz einigte sich letztlich mit der VG Wort über einen neuen Rahmenvertrag, der das berücksichtigt. Laut VG Wort heißt das, dass "Bücher und Buchbeiträge" werkbezogen gemeldet werden müssen, ebenso wie "Zeitschriftenbeiträge und sonstige Werke". Letztere müssten jedoch "nicht titelgenau gemeldet werden", betont der geschäftsführende Vorstand der VG Wort Robert Staats. "Pro Seite und Unterrichtsteilnehmer liegt der zu zahlende Betrag bei 0,008 Euro".

Die Aufregung um mögliche Auswirkungen des neuen Rahmenvertrags zwischen der VG Wort und den Hochschulen in Deutschland war schon vor einem Jahr ziemlich groß - dabei einigte sich die VG Wort damals noch mit der Kultusministerkonferenz auf eine Übergangsregelung, um eventuelle Schwierigkeiten auszuräumen. Offenbar setzte die VG Wort jedoch nur darauf, technische Punkte zu ändern, etwa das Meldeverfahren zu vereinfachen. Von der grundlegenden Einzelmeldung rückte die VG Wort aber nicht ab, so dass die im Oktober beschlossene Neuregelung von vielen Hochschulen weiter kategorisch abgelehnt, wird, weil diese den Mehraufwand der Einzelmeldung eben nicht für vertretbar halten.

Für die Hochschulen, die den Rahmenvertrag nicht unterzeichnen, heißt das, dass sie ab dem kommenden Jahr keine gültige Lizenz mehr dafür haben, Unterrichtsmaterial wie gescannte Texte gesammelt für Seminarteilnehmer über Onlineplattformen zu verteilen. Damit aber trotz der Einschränkungen weder Unipersonal, externe Lehrkräfte noch die Studenten illegal handeln, haben die betroffenen Hochschulen Leitfäden für das Jahr 2017 erarbeitet, die nicht unbedingt einfach zu verstehen sind.

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My1 22. Jan 2017

ich weiß nicht wie das mit patenten genau läuft aber mit dem Uhrheberrecht ist es wohl...

bombinho 22. Jan 2017

Und so wird die Folge sein, dass die Unis auf gemeinfreie Werke umsatteln und es sich...

Rulf 16. Dez 2016

nö...ganz und garnicht...und schon überhaupt gar nicht wenn der "künstler" schon 70...

thinksimple 11. Dez 2016

Was für ein Jammern. Immer die armen Studenten. Studenten bekommen ihr Studium kostenlos...



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