Streit mit Fotografen: Google hält neue Bildersuche für rechtskonform

Mit einigen Jahren Verzögerung hat Google auch in Deutschland seine neue Bildersuche freigeschaltet. Das gefällt professionellen Fotografen und Bildagenturen gar nicht.

Artikel veröffentlicht am ,
Die neue Bildersuche von Google
Die neue Bildersuche von Google (Bild: Google/Screenshot: Golem.de)

Der Suchmaschinenkonzern Google sieht in der neuen Darstellung seiner Bildersuche keine Verletzung des Urheberrechts. Das Unternehmen sei davon überzeugt, "dass auch die verbesserten Funktionalitäten der Bildersuche rechtskonform sind", sagte ein Sprecher auf Anfrage von Golem.de. In einem offenen Brief (PDF) hatten neun Verbände aus dem Bildbereich die Verletzung von Interessen und Rechten von Fotografen, Bildagenturen, Illustratoren und Grafikern moniert. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderen der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Allianz deutscher Designer (ADG) und der Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter.

Google hatte schon 2013 die Bildersuche weltweit verändert. Nur in Deutschland war die frühere Version beibehalten worden. Seit Anfang Februar ist aber auch hierzulande die "neue" Bildersuche aktiv. Klickt der Nutzer nun auf ein Vorschaubild, wird er nicht mehr direkt auf die Zielseite weitergeleitet. Stattdessen erscheint ein neues Fenster, in dem das Bild je nach Auflösung in Fenstergröße zu sehen ist. Daneben erscheinen Thumbnails ähnlicher Bilder sowie wie einige Buttons, die zur Originalwebseite sowie zum Originalbild führen. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, das Suchergebnis direkt über soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter zu teilen.

BGH hat Vorschaubilder erlaubt

Das alles gefällt den neun Verbänden jedoch gar nicht. "Das Bild in Originalgröße darzustellen und es dazu in den Quellcode der Seite einzubinden ist eine unzulässige Vervielfältigung und Online-Zugänglichmachung", heißt es in dem offenen Brief. Wobei eine Darstellung professioneller Fotos "in Originalgröße" meist schon daran scheitert, dass die Monitore der Nutzer nicht über die entsprechende Auflösung verfügen.

Allerdings werden die Fotos deutlich größer als in der bisherigen Vorschau angezeigt. Daher könne sich Google nicht mehr auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Vorschaubildern berufen, heißt es in dem Brief. Der BGH hatte 2010 geurteilt, dass die Thumbnails in Googles Bildersuche keine Urheberrechte verletzen. Die Wiedergabe sei zwar ein Eingriff in das Recht von Urhebern, ihre Werke öffentlich zugänglich zu machen, aber kein rechtswidriger, hieß es damals.

Klicks auf Originalseiten gehen zurück

Der BGH hatte Suchmaschinen jedoch keine Vorgaben zur Größe von Thumbnails gemacht, sondern lediglich von "üblichen Nutzungshandlungen" gesprochen, mit denen sich Urheber einverstanden erklärten, wenn sie Inhalte ins Netz hochlüden. Google bindet die großen Bilddateien allerdings nicht über die eigenen Server ein, sondern greift sie über die Original-URL ab. Aus Sicht der Suchmaschine profitieren davon die Nutzer: "Das neue Layout verbessert sowohl die Sicherheit als auch die Produkterfahrung. Die Nutzer bekommen nun bereits mit den Suchergebnissen einen klareren Eindruck der Bilder, bevor sie auf die Seite des Publishers klicken."

Die Verbände werfen Google jedoch vor, keine Suchmaschine mehr zu sein. Anstatt auf die Ursprungsseiten weiterzuleiten, werde der US-Konzern selbst zum Content-Anbieter, "der ein suchwortgeneriertes Bilderalbum zum Durchblättern bereitstellt und sich die dazugehörigen Bilder jeweils zu eigen macht". Die Folge: Die Seitenaufrufe der Ursprungsseiten gingen um 30 bis 80 Prozent zurück. Zudem würden die Bilder aus ihrem ursprünglichen Kontext herausgerissen und ohne Urhebervermerk dargestellt. Google beschränkt sich in der Tat auf den lapidaren Hinweis: "Die Bilder sind eventuell urheberrechtlich geschützt."

Nach Ansicht der Fotografen und Agenturen ist es auch keine praktikable Lösung, die Indexierung der Fotos über die Datei Robots.txt zu beeinflussen. Dadurch könne nicht gezielt die vergrößerte Darstellung oder das Teilen der Bilder unterbunden werden.

Die Verbände fordern Google daher auf, "zu einer rechtskonformen Suchanzeige von Bildern zurückzukehren". Für eine Stellungnahme setzen sie dem Unternehmen eine Frist bis zum 15. März 2017. Zwar wird in dem offenen Brief nicht mit einer Klage gedroht, doch dürfte den betroffenen Urhebern kein anderes Mittel bleiben, wenn Google nicht einlenkt.

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Michael H. 09. Mär 2017

Ganz ehrlich? Selbst schuld. Nein mal ganz im Ernst... ich betreibe eine Seite und 80...

crazypsycho 08. Mär 2017

Das willst du nicht. Denn dann müsste Google seinen Suchindex erstmal komplett löschen...

Moe479 08. Mär 2017

das mündet leider praktisch in der selbstzensur bzw. schweigen, allein weil der aufwand...

crazypsycho 08. Mär 2017

Die sind nicht so bekannt wie Google. Wenn man gegen Google gewinnt, ziehen die anderen...



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