Star-Trek-Fanfilm: Der Streit um Axanar geht doch noch weiter

Der Streit um den Star Trek Fanfilm Axanar ist doch nicht beendet, sondern geht in die nächste Runde. Ein Richter wies den Fair-Use-Anspruch der Filmemacher zurück, entschied aber auch gegen die Rechteinhaber von Paramount und CBS.

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Klingonen gehen mit der Zeit - und nutzen Smartphones. Ihre Sprache wird derzeit vor Gericht verhandelt.
Klingonen gehen mit der Zeit - und nutzen Smartphones. Ihre Sprache wird derzeit vor Gericht verhandelt. (Bild: Jim Young/Getty Images)

Ein US-Bundesrichter in Los Angeles hat entschieden, dass der Prozess gegen die Macher des Star-Trek-Fanfilms Axanar fortgesetzt werden kann, wie Ars Technica berichtet. Die Rechteinhaber Paramount Pictures und CBS hatten ein sogenanntes Summary Judgement gegen die Produzenten des Filmes beantragt. Dabei würde das Gericht ein Urteil fällen, ohne einen kompletten Prozess durchzuführen. Dieser Forderung ist das Gericht nicht nachgekommen.

Es ist aber auch nicht der Rechtsauffassung von Axanar Productions, den Machern des Films, gefolgt. Diese hatten eine Abweisung der Klage beantragt. Sie gehen davon aus, dass ihr Fanfilm nach den Fair-Use-Klauseln des US-Urheberrechts behandelt werden sollte. Fair Use greift insbesondere bei nichtkommerzieller Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Diese haben sie nach Ansicht des Gerichts aber bislang nicht eindeutig belegen können. In Deutschland gibt es keine vergleichbare Regelung.

Der Streit zieht sich bereits seit dem Jahr 2015, damals hatten die Axanar-Macher einen rund 20-minütigen Trailer veröffentlicht. Paramount und CBS hatten im vergangenen Jahr zwar Richtlinien für Fanprojekte aufgestellt, diese sind jedoch auf den Fall Axanar nicht anwendbar. Der Prozess beginnt voraussichtlich am 31. Januar 2017.

Objektiv oder subjektiv substanziell?

Der Richter erkannte ein wenig überraschend an, dass Paramount und CBS ein Urheberrecht an den Filmen zusteht. Eine Jury muss nun entscheiden, ob der von Axanar produzierte Film nicht nur eine "objektive substanzielle Ähnlichkeit", sondern auch eine "subjektive substanzielle Ähnlichkeit" aufweist.

Der Richter sagte: "Manchmal haben wir Menschen nur ein Gefühl, mit dem wir arbeiten können. Aber für eine substanzielle Ähnlichkeit verlangt das Recht mehr." Daher müsse geprüft werden, ob die beiden Werke eine substanzielle Ähnlichkeit in Bezug auf Ideen und Ausdrücke hätten, die an externen, objektiven Kriterien messbar sei.

In dem Streit geht es neben den reinen Filmszenen auch darum, ob Paramount ein Urheberrecht an der klingonischen Sprache zusteht oder nicht. Um den Anspruch zu entkräften und zu zeigen, dass klingonisch auch außerhalb von Paramounts Filmwelten genutzt wird, hatte ein Anwalt teils in klingonischer Sprache auf die Vorhaltungen geantwortet.

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