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Urheber muss Mensch sein: Informatiker hat keinen Anspruch auf KI-Kunstwerk

Ein Informatiker konnte weder ein von seiner KI erstelltes Kunstwerk schützen lassen, noch die Patente für KI -generierte Produkte.
/ Mike Faust
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Das KI-Bild mit dem Titel A Recent Entrance to Paradise war Gegenstand einer Klage. (Bild: gemeinfrei)
Das KI-Bild mit dem Titel A Recent Entrance to Paradise war Gegenstand einer Klage. Bild: gemeinfrei

Der Oberste Gerichtshof der USA hat es abgelehnt, sich mit der Frage nach dem Urheberrecht eines durch KI erzeugten Kunstwerks zu beschäftigen. Wie The Consumer News and Business Channel (CNBC) berichtet(öffnet im neuen Fenster) , hat ein Informatiker in zwei Instanzen vergeblich versucht, für sich das Urheberrecht an einem Bild zu beanspruchen, das eine von ihm entwickelte KI erstellt hat.

Die mit dem Fall beschäftigten Gerichte urteilten einhellig, dass es für den Anspruch auf das Urheberrecht eines menschlichen Schöpfers bedürfe. Damit wurde eine Entscheidung des US-amerikanischen Amts für Urheberrecht (US Copyright Office, USCO) bestätigt. Die US-Regierung unter Donald Trump soll den Obersten Gerichtshof angewiesen haben, die Berufung nicht anzunehmen.

Der Kläger, Stephen Thaler, gab zuvor an, dass sein Werk mit dem Titel A Recent Entrance to Paradise von seiner KI-Technologie Dabus geschaffen wurde. Das Bild zeigt Gleise, die durch einen von Pflanzen umrankten Tunnel führen. Das USCO wies den Antrag mit der Begründung zurück, dass kreative Werke menschliche Urheber haben müssen, um geschützt zu sein.

KI-Einsatz in der Kreativwirtschaft irreversibel beschädigt

Thalers Anwälte versuchten zu erklären, dass das Berufungsverfahren aufgrund der rasanten Entwicklung künstlicher Intelligenz höchste Bedeutung habe. Nachdem es verweigert wurde, erklärten die Anwälte, dass die Entscheidung die Entwicklung und Nutzung von KI in der Kreativwirtschaft (g+) irreversibel und negativ beeinflussen werde.

Seitens der US-Regierung hieß es laut CNBC, dass der Begriff Urheber zwar nicht definiert ist, mehrere Bestimmungen des Gesetzes sich aber eindeutig auf einen Menschen und nicht auf eine Maschine beziehen.

In einem anderen Fall, der auch von Thaler ausgelöst wurde, lehnte der Oberste Gerichtshof eine Klärung der Frage ab, ob ebenfalls mit KI generierte Prototypen für einen Getränkehalter und eine Leuchtboje patentrechtlich geschützt seien. Das US-Patent- und Markenrechtsamt hatte deren Anerkennung bereits mit dem Argument zurückgewiesen, dass beides nicht von einem Menschen entwickelt worden war.


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