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9 TByte an Daten: Meta-Mitarbeiter soll Beweismittel gelöscht haben

Gelöschte Torrent-Dateien im Umfang von 9 TByte rücken in einem Urheberrechtsverfahren gegen Meta in den Mittelpunkt.
/ Przemyslaw Szymanski
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Logo von Meta (Symbolbild) (Bild: Fabrice COFFRINI / AFP via Getty Images)
Logo von Meta (Symbolbild) Bild: Fabrice COFFRINI / AFP via Getty Images

Im Urheberrechtsverfahren der Filmproduzenten Strike 3 Holdings und Counterlife Media gegen Meta vor dem US-Bundesgericht in Kalifornien rückt ein technisches Detail in den Mittelpunkt: die Löschung von mehr als 9 TByte an Dateien. Nach Darstellung der Kläger soll ein Mitarbeiter des Konzerns umfangreiche Daten entfernt haben, die zuvor über das Bittorrent-Protokoll heruntergeladen worden waren.

Die Transfers liefen demnach über das Unternehmensnetzwerk und stehen im Zusammenhang mit mutmaßlich unrechtmäßig beschafften Inhalten. Aus Sicht der Kläger berührt die Löschung damit unmittelbar die zentrale Frage, ob potenziell entscheidende Beweismittel weiterhin gesichert sind oder bereits unwiederbringlich verloren gegangen sein könnten.

Bekannt wurde der Vorgang laut Torrentfreak(öffnet im neuen Fenster) bei einer Anhörung am 5. Februar in einem anderen Rechtsstreit gegen Meta, in dem Autoren dem Konzern die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher vorwerfen. Dort erklärten Anwälte vor Gericht, dass ein Meta-Mitarbeiter kürzlich große Mengen an Torrent-Dateien gelöscht habe.

Dementsprechend beantragen die Vertreter der Filmproduzenten, die Beweisaufnahme unverzüglich zu beginnen, um internen Datenbestand, Protokolle und Speicherorte frühzeitig sichern und auswerten zu können.

Meta weist den Vorwurf einer Beweisvernichtung entschieden zurück. Der Konzern betont, dass keine Daten unzulässig beseitigt worden seien und sämtliche relevanten Informationen entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen gesichert und aufbewahrt würden.

Vorwurf: Unrechtmäßige Nutzung für KI-Training

Auch inhaltlich widerspricht Meta den Vorwürfen der Kläger. Strike 3 Holdings und Counterlife Media werfen dem Unternehmen vor, die tausendfach heruntergeladenen Filme zum Training der eigenen künstlichen Intelligenz genutzt zu haben. Meta hält dagegen, dass die Klage lediglich 157 Downloads nennt, die Firmen-IP-Adressen zugeordnet wurden. Das spreche aus Sicht des Konzerns eher für einzelne Vorgänge als für eine gezielte und groß angelegte Datensammlung.

Darüber hinaus argumentiert Meta, dass diese Downloads bereits Jahre vor dem Beginn eigener Forschungen an generativer Video-KI erfolgt seien. Deshalb sei es wenig plausibel, dass es sich um eine koordinierte Beschaffung von Trainingsdaten gehandelt habe. Zudem gebe es keine belastbaren Hinweise darauf, dass Meta hinter den zahlreichen weiteren in der Klage aufgeführten IP-Adressen Dritter stehe.

Meta beantragt vor diesem Hintergrund die Abweisung der Klage. Sollte das Gericht hingegen zugunsten von Strike 3 Holdings und Counterlife Media entscheiden, halten alle beteiligten Parteien ein Verfahren in der ersten Hälfte des Jahres 2028 für realistisch.


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