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Bezahlinhalte: Bild fordert Obergrenze für Focus Online

Die Bild-Zeitung rühmt sich gerne selbst, das am meisten zitierte Medium in Deutschland zu sein. Im Falle von Focus Online geht dem Axel-Springer-Verlag das "Abschreiben" von Inhalten aber zu weit. Mit einer ungewöhnlichen Argumentation.
/ Friedhelm Greis
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Solche Inhalte will Bild.de sich nicht von Focus Online "stehlen" lassen. (Bild: bild.de)
Solche Inhalte will Bild.de sich nicht von Focus Online "stehlen" lassen. Bild: bild.de

Die Bild-Zeitung will die "systematische" Übernahme von redaktionellen Inhalten durch das Internetportal Focus Online gerichtlich verbieten. Mit Hilfe einer Klage wehre sich die Bild-Zeitung dagegen, "dass Focus Online systematisch exklusive Bezahl-Inhalte von Bildplus abschreibt und zum Teil des eigenen Geschäftsmodells macht, das Journalismus reichweitenorientiert vermarktet", teilte der Axel-Springer-Verlag am Dienstag mit(öffnet im neuen Fenster). Darin sieht der Axel-Springer-Verlag Verstöße gegen das Wettbewerbs- und das Urheberrecht.

Ein Sprecher des Landgerichts Köln bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, dass eine entsprechende Klage (Az.: 14 O5/17) am 12. Januar eingegangen sei. Es handle sich um eine "sehr umfangreiche Klageschrift". Dabei geht die Klage jedoch nicht davon aus, dass mit der Wiedergabe von journalistischen Inhalten gegen den urheberrechtlichen Schutz des Werkes verstoßen wird. Ein mögliches Verbot dieser Praxis würde die Arbeit von Medien stark einschränken, da in der Regel sehr häufig exklusive Berichte anderer Medien übernommen werden. So rühmt sich die Bild-Zeitung regelmäßig(öffnet im neuen Fenster): "Riesen-Erfolg für Bild! Europas größte Tageszeitung wurde auch 2013 am häufigsten mit Exklusivmeldungen zitiert, belegt unter allen deutschen Tageszeitungen Platz 1."

Eine Zeitung als Datenbank

Im Falle des Burda-Mediums Focus Online geht das Zitieren der Bild-Zeitung aber zu weit. Denn die Zeitung geht davon aus, dass potenzielle Nutzer eines kostenpflichtigen Bildplus-Abos lieber auf die kostenlosen Inhalte von Focus Online zurückgreifen. Um dies zu verhindern, greift der Axel-Springer-Verlag tief in die juristische Trickkiste. So werden Bild.de und die Inhalte von Bildplus zu einer Datenbank erklärt, so dass sich die Zeitung auf die geschützten Rechte von Datenbankherstellern berufen kann.

So heißt es in Paragraf 87 b des Urheberrechtsgesetzes: "Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Das ähnlich lautende Leistungsschutzrecht für Presseverleger lässt sich hingegen nur auf Betreiber von Newsaggregatoren und Suchmaschinen anwenden. Zudem würden Focus Online "unlautere geschäftliche Handlungen" (Paragraf 3 Abs. 1 UWG(öffnet im neuen Fenster)) und die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers (Paragraf 4, Nr. 4 UWG(öffnet im neuen Fenster)) vorgeworfen, sagte ein Verlagssprecher auf Anfrage von Golem.de.

Der Streit zwischen Bild und Focus Online schwelt bereits seit einigen Jahren, wie Meedia.de dokumentiert hat(öffnet im neuen Fenster). Demnach prüfte Springer bereits 2014 eine Klage und habe festgestellt, "dass eine eindeutige Verletzung von Urheber- und ggf. Leistungsschutzrechten nicht nachgewiesen werden könne". Dementsprechend sagte Bild.de-Chefredakteur Julian Reichelt nun: "Wir haben einzelne Fälle gegenüber Focus Online zunächst im Guten kritisiert – ohne Erfolg."

Bild.de will Schadenersatz

Anschließend habe "Bild über mehrere Monate sämtliche Bildplus-Artikel und deren exklusive Inhalte mit den kostenlosen Inhalten von Focus Online abgeglichen", hieß es weiter. Nach Ansicht Reichelts "stiehlt und verwertet" das Burda-Medium die exklusiven Geschichten von Bild, "um auf diese Weise kostengünstig, ohne jedes redaktionelle Investment, die eigene Reichweite zu erhöhen".

Sollte Bild mit der Klage Erfolg haben, hätte der Verlag des Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf ungewöhnliche Weise ausgedehnt. Medien könnten damit verhindern, dass andere Medien "systematisch" deren exklusive Inhalte in modifizierter Form weitergeben. Bislang ist jedoch nicht bekannt, dass es eine Art Monopol auf bestimmte Inhalte gibt, solange mit der Wiedergabe nicht gegen den urheberrechtlichen Schutz des Werkes verstoßen wird.

Derzeit scheint unklar, wie ein juristischer Erfolg für Springer aussehen könnte. Bild klagt auf Unterlassung, verlangt Auskunft über die Arbeitsweise bei Focus Online und will eine Schadenersatzfeststellung erreichen. Es ist jedoch kaum vorstellbar, dass das Gericht eine Art "Obergrenze" von Artikeln festlegt, die Focus Online wiedergeben darf. Das wäre ein kaum hinzunehmender Eingriff in die Pressefreiheit. Ebenfalls dürfte Focus Online kaum gerichtlich verboten werden dürfen, beispielsweise die wichtigsten Äußerungen des designierten US-Präsidenten Donald Trump(öffnet im neuen Fenster) aus einem exklusiven Interview mit der Bild-Zeitung wiederzugeben.

Springer: Geschäftsmodell der Branche wird angegriffen

Auch kann man Focus Online kaum vorwerfen oder gar verbieten, "unmittelbar nach der Erstveröffentlichung" die Inhalte von Bild.de weiterzuverbreiten, wie es von Springer moniert wurde. Sollten Medien etwa drei Tage lang damit warten? Ein solcher Zwang würde eine Art Sperrfrist für bereits veröffentlichte Inhalte bedeuten. Das ist gerichtlich nicht durchzusetzen.

Die Behauptung von Bild.de-Chef Reichelt, mit dem Vorgehen von Focus Online werde "das Geschäftsmodell einer ganzen Branche" angegriffen, trifft ebenfalls nicht zu. Schließlich verstecken die meisten Medien hinter ihrer Paywall Inhalte wie längere Analysen oder Reportagen, die sich nicht ohne Weiteres zu einer nachrichtlichen Meldung eindampfen lassen. Im Gegenteil: Selbst die Bild am Sonntag macht mit Vorabmeldungen auf diese Inhalte aufmerksam(öffnet im neuen Fenster).

Zumindest ein Ziel dürfte Springer mit der Klage erreicht haben: Die Praxis von Focus Online ist einmal mehr öffentlichkeitswirksam an den Pranger gestellt worden. Ob sich der Burda-Verlag davon einschüchtern lässt, bleibt abzuwarten. Im Sinne der Pressefreiheit wäre es zu begrüßen, wenn die Klage gerichtlich durchgefochten würde. Falls der Axel-Springer-Verlag aber Erfolg hat, wäre es konsequent, die Bild-Zeitung in Bild-Datenbank umzubenennen.


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