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Freie WLANs: Bundestag beschließt hoffentlich Ende der Störerhaftung

Der Bundestag hat nach langer Diskussion die Novelle des Telemediengesetzes beschlossen, mit dem die Störerhaftung für WLAN-Betreiber endgültig fallen soll. Die Opposition und andere Kritiker sind aber noch nicht überzeugt.
/ Hauke Gierow
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Solche Schilder könnte es künftig häufiger in Deutschland geben. (Bild: Alan Levine)
Solche Schilder könnte es künftig häufiger in Deutschland geben. Bild: Alan Levine / CC-BY 2.0

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung beschlossen(öffnet im neuen Fenster) - Kritiker sind aber nach wie vor nicht überzeugt. Nach Wunsch und Erklärung der Koalitionsfraktionen soll damit die Störerhaftung für WLAN-Betreiber fallen und auch das Abmahnwesen beendet werden. Kritiker aus Opposition und Zivilgesellschaft bestreiten jedoch, dass die Änderung des Telemediengesetzes (TMG) die gewünschten Wirkungen haben wird.

Der Entwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Eine Verpflichtung zur Verschlüsselung des Netzes oder für eine Vorschaltseite, wie noch im Regierungsentwurf vorgesehen, wird es nicht geben . WLAN-Betreiber sollen also ihr WLAN jetzt bedenkenlos öffnen können. Grüne und Linke stimmten gegen den Entwurf und für ihren eigenen Entwurf, der sich an einem Vorschlag des Vereins Digitale Gesellschaft orientiert. Bundeskanzlerin hatte den internen Streit offenbar mit einem Machtwort beendet.

Koalition euphorisch, Opposition enttäuscht

Die Redner der Koalitionsfraktionen zeigten sich euphorisch: Der netzpolitische Sprecher der SPD, Lars Klingbeil, sagte: "Wir verabschieden ein Gesetz, das den Weg für freies und offenes WLAN endlich möglich macht." Dieser Einschätzung widersprachen die Abgeordneten der Opposition. Die Linke-Abgeordnete Petra Sitte bemängelte, dass der jetzt verabschiedete Entwurf die beiden zentralen Versprechen der Regierung nicht einlösen werde: Rechtssicherheit und Ende der Störerhaftung.

Tatsächlich werden private Betreiber mit dem neuen Gesetz den gleichen Haftungsprivilegien unterzogen wie Internetserviceprovider. Unklar ist aber nach wie vor, ob und wenn ja in welcher Form private Betreiber zur Unterlassung verpflichtet werden können.

Sitte sagte, dass der Verzicht auf eine explizite Abschaffung von Unterlassungsansprüchen weiterhin Abmahnungen ermöglichen würde. Es reiche nicht aus, dass der bekundete Wille zur Vermeidung von Abmahnungen in der Begründung des Gesetzes angegeben sei. Denn der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts habe eindeutig entschieden, dass die Begründung eines Gesetzes nicht für die Auslegung des Textes entscheidend sei.

'Komplett Absurde' Regelungen wurden gestrichen

Auch Konstantin von Notz, stellvetretender Fraktionsvorsitzender der Grünen und Sprecher seiner Fraktion für Netzpolitk, kritisierte den Kompromiss. Es sei zwar zu begrüßen, dass einige "komplett absurde" Verpflichtungen wie die WLAN-Verschlüsselung und die Vorschaltseite ersatzlos gestrichen worden seien, doch die Regierung sei eben nicht dem "lichtvollen und wegweisenden Gesetzentwurf der Opposition" gefolgt, der eine vollständige Abschaffung der Störerhaftung zur Folge gehabt hätte.

Der Anwalt Niko Härting widerspricht(öffnet im neuen Fenster) den Kritikern. Denn kein Gesetz der Welt könnte davor schützen, dass Abmahnungen bei einer Person eingehen. Nur seien Abmahnungen nach der Neufassung des Gesetzes eben nicht mehr berechtigt. Demnach müssten vermutlich einige Nutzer erst einmal zum Anwalt gehen, um Abmahnungen für unzulässig zu erklären, bevor das Abmahnwesen ein Ende findet.

Auch der CDU-Politiker Thomas Jarzombek versteht die Kritiker nicht. Bereits früher hatte Jarzombek Golem.de gesagt, dass ein vollständiger Verzicht auf Unterlassungsansprüche gegen Europarecht verstoßen könnte . Die Begründung des Gesetzes aber sei so klar, dass auch ein Richter den Entwurf der Regierung so verstehen werde.

"Es gibt keinen berechtigten Abmahnanspruch mehr. Ende," sagte er. Jarzombek hofft auf einen Boom freier WLANs. Er verglich die Situation mit der Freigabe der Fernbuslinien in Deutschland und forderte dazu auf, jetzt auch viele offene WLANs einzurichten.

Offenbar ist er sich relativ sicher. Denn er kündigte an, nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hotspot in seinem Wahlkreisbüro einrichten zu wollen. "Ich lade Sie alle zum Surfen ein. Und ich freue mich auf die Abmahnungen, die nicht kommen werden" , sagte er.

Wurde die Störerhaftung heute abgeschafft? Das werden wir sicher irgendwann erfahren. Heute aber noch nicht.


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