Freie WLANs: Bundestag beschließt hoffentlich Ende der Störerhaftung
Der Bundestag hat nach langer Diskussion die Novelle des Telemediengesetzes beschlossen, mit dem die Störerhaftung für WLAN-Betreiber endgültig fallen soll. Die Opposition und andere Kritiker sind aber noch nicht überzeugt.

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung beschlossen - Kritiker sind aber nach wie vor nicht überzeugt. Nach Wunsch und Erklärung der Koalitionsfraktionen soll damit die Störerhaftung für WLAN-Betreiber fallen und auch das Abmahnwesen beendet werden. Kritiker aus Opposition und Zivilgesellschaft bestreiten jedoch, dass die Änderung des Telemediengesetzes (TMG) die gewünschten Wirkungen haben wird.
- Freie WLANs: Bundestag beschließt hoffentlich Ende der Störerhaftung
- 'Komplett Absurde' Regelungen wurden gestrichen
Der Entwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Eine Verpflichtung zur Verschlüsselung des Netzes oder für eine Vorschaltseite, wie noch im Regierungsentwurf vorgesehen, wird es nicht geben. WLAN-Betreiber sollen also ihr WLAN jetzt bedenkenlos öffnen können. Grüne und Linke stimmten gegen den Entwurf und für ihren eigenen Entwurf, der sich an einem Vorschlag des Vereins Digitale Gesellschaft orientiert. Bundeskanzlerin hatte den internen Streit offenbar mit einem Machtwort beendet.
Koalition euphorisch, Opposition enttäuscht
Die Redner der Koalitionsfraktionen zeigten sich euphorisch: Der netzpolitische Sprecher der SPD, Lars Klingbeil, sagte: "Wir verabschieden ein Gesetz, das den Weg für freies und offenes WLAN endlich möglich macht." Dieser Einschätzung widersprachen die Abgeordneten der Opposition. Die Linke-Abgeordnete Petra Sitte bemängelte, dass der jetzt verabschiedete Entwurf die beiden zentralen Versprechen der Regierung nicht einlösen werde: Rechtssicherheit und Ende der Störerhaftung.
Tatsächlich werden private Betreiber mit dem neuen Gesetz den gleichen Haftungsprivilegien unterzogen wie Internetserviceprovider. Unklar ist aber nach wie vor, ob und wenn ja in welcher Form private Betreiber zur Unterlassung verpflichtet werden können.
Sitte sagte, dass der Verzicht auf eine explizite Abschaffung von Unterlassungsansprüchen weiterhin Abmahnungen ermöglichen würde. Es reiche nicht aus, dass der bekundete Wille zur Vermeidung von Abmahnungen in der Begründung des Gesetzes angegeben sei. Denn der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts habe eindeutig entschieden, dass die Begründung eines Gesetzes nicht für die Auslegung des Textes entscheidend sei.
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'Komplett Absurde' Regelungen wurden gestrichen |
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Warum müssen Gesetzte immer so kompliziert und mit Hintertüren ausgestattet sein? Warum...
Zweimal falsch, sorry. 1. Müssen die Typen schon ewig nicht mehr die Staatsanwaltschaft...
Abmahnanwälte sind vieles, aber nicht völlig verblödet.
Es gibt dazu verschiedene Ansichten. Wie es ja im Artikel steht :)