Landgericht München: Online-TV-Rekorder YouTV.de verliert vor Landgericht München

Das Landgericht München hat den Onlinevideorekorder YouTV.de als urheberrechtswidrig bezeichnet. Doch der Dienst ist weiter online, weil sich das Urteil nur auf eine Funktion beziehen soll. Der Betreiber erklärt: Das Verfahren und Urteil betrifft die Funktion "record all", die nicht mehr aktiv ist.

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Die verklagte Plattform
Die verklagte Plattform (Bild: youtv.de/Screenshot: Golem.de)

Das Angebot YouTV.de mit der Funktion "record all" ist urheberrechtswidrig. Das hat das Landgericht München I laut einem Bericht der Kanzlei Dr. Bahr entschieden. Der Betreiber kann sich nicht auf das Recht auf Privatkopie berufen. YouTV.de hatte behauptet, dass es nicht selbst die Kopie herstelle, sondern der Kunde.

Das Angebot ist jedoch weiter online, weil die Funktion nach Angaben des Betreibers schon vor dem Urteil deaktiviert wurde. Wie Rechtsanwalt Martin Bahr Golem.de auf Anfrage sagte, sei nicht bekannt, welcher Sender geklagt hat. Gegen Shift.TV und Save.TV hatten RTL und Sat.1 geklagt.

Wer nimmt auf?

Bei YouTV.de fertigt laut Landgericht München nicht der Kunde die Aufzeichnung an. "Bei dem streitgegenständlichen Aufzeichnungsvorgang ist es nicht der Kunde, der die Aufzeichnung der Sendung der Klägerin unter Nutzung der vollständig automatisierten Vorrichtung der Beklagten anfertigt", erklärte das Gericht. Der Nutzer könne keine Sendungen für die Aufzeichnung oder ein bestimmtes Programm auswählen. Die technische Bewerkstelligung dafür, dass ein konkretes Werk oder eine bestimmte Sendung festgelegt werde, hänge nur von der Programmierung und Auswahl des Betreibers ab.

Der Kunde könne auch nur eingeschränkt das gespeicherte Fernsehprogramm nutzen. So sei nach 24 Stunden der Abruf der Inhalte nicht mehr kostenfrei möglich. Das Angebot sei daher urheberrechtswidrig. Rückgängig gemacht werde die Aufnahmefunktion nur durch Auflösung des Nutzerkontos. Eine individuelle Löschmöglichkeit für einzelne Filme besteht nicht.

Die Betreiber muss über seine Bruttoeinnahmen, insbesondere die Nutzerentgelte, nun Rechnung ablegen. Zudem muss ein angemessener Schadensersatz gezahlt werden. YouTV.de habe keine Rechte von Lizenzgebern erworben.

YouTV.de-Chef Michael Westphal erklärte Golem.de, das Verfahren und das Urteil bezögen sich auf die Funktion "record all", die schon seit August 2016 nicht mehr aktiv sei. "Wir haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Zudem hat erst im Juni die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) unser Angebot als lizenzfähig betrachtet und einen Einigungsvorschlag unterbreitet."

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