Urheberrecht: Datenpanne bei Abmahnsoftware

Eine Kanzlei, die gegen unrechtmäßige Nutzung von Fotos vorgeht, nutzt offenbar Software, die nachlässig konfiguriert ist. Unberechtigte Nutzer konnten Daten zu Mandaten und Abmahnungen einsehen.

Artikel veröffentlicht am ,
Ein Abmahnschreiben (Symbolbild)
Ein Abmahnschreiben (Symbolbild) (Bild: Dirk Vorderstraße/Wikimedia Commons/CC-BY 3.0)

Die Anwaltskanzlei Pixel Law mahnt regelmäßig Webseitenbetreiber im Namen von Fotografen ab, wenn diese nicht die entsprechenden Rechte erworben haben. In der von der Kanzlei genutzten Software Pixdetect gab es aber Probleme mit der Konfiguration, denn unberechtigte Dritte konnten verschiedene Daten zu erfolgten Abmahnungen einsehen, wie t3n berichtet.

Auf der Seite war einsehbar, wann welche Abmahnungen verschickt wurden, auch Abmahnungen in Bearbeitung sollen einsehbar gewesen sein. Auch Informationen über Bilder, nach deren unrechtmäßiger Verwendung die Kanzlei fahndet, waren dort nach Angaben des Rechtsanwalts Niklas Plutte abrufbar, der t3n über den Vorfall informierte. Komplette Rechnungen oder Adressen fanden sich aber nicht.

"URL wurde rechtswidrig beschafft"

Die Kanzlei Pixel Law selbst sagte t3n, dass die Seite Pixdetect.com gehackt worden sei. "Wie auch immer der Passwortschutz umgangen worden ist, es ist jedenfalls so, dass sich jemand diese URL rechtswidrig verschafft hat", sagte der Anwalt Andreas Weingärtner. Dass die Seite tatsächlich gehackt wurde, erscheint vor dem Hintergrund der Schilderung allerdings unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass die Webseite nachlässig konfiguriert war.

Nach Angaben von t3n ließen sich die Informationen nach Eingabe von /home.php aufrufen, was für eine falsche Konfiguration spricht. Die Webseite bilder-lizenzieren.de ist derzeit offline. Das Unternehmen nutzt die Software Pixdetect, hinter der eine Firma aus Bayreuth steht.

Allein im Jahr 2016 soll die Kanzlei bis zu 580 Abmahnungen verschickt haben. Die Gesamtzahl der im System vermerkten Verstöße entspreche nicht automatisch der Anzahl der Abmahnungen, sagte Anwalt Weingärtner: "Die Fotografen markieren, welche potenziellen Verstöße ihrer Meinung nach abgemahnt werden sollen. Die Anzahl dieser Markierungen entspricht nicht der Anzahl der tatsächlichen Abmahnungen".

Nachtrag vom 8. September 2016, 17:09 Uhr

Die Kanzlei Pixel Law hat uns mittlerweile kontaktiert und lässt mitteilen, dass die Software eines anderen Unternehmens für die Probleme verantwortlich sei. "Es handelt sich vielmehr um die Datenbank eines von uns völlig unabhängigen Dokumentationsunternehmens, das noch nicht einmal unser Vertragspartner ist", sagte Anwalt Andreas Weingärtner. Die Firma sei kein Vertragspartner der Kanzlei, vielmehr seien die einzelnen Fotografen die entsprechenden Vertragspartner.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


timo.w.strauss 09. Sep 2016

am besten gleich abmahnen, darin sind sie ja groß. wer den fehler bei anderen sucht...

wHiTeCaP 08. Sep 2016

Bring die nicht noch auf dumme Gedanken.

xmaniac 08. Sep 2016

da hatten wohl zwei dumme die gleiche idee (siehe mein thread)

xmaniac 08. Sep 2016

...wenn die jetzt abmahnen, kann man argumentieren sie hätten sich die URL von dem Bild...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Vermona
Zufall und Synthesizer

Wie aus einem großen DDR-Staatsbetrieb ein erfolgreicher kleiner Hersteller von analogen Synthies wurde.
Von Martin Wolf

Vermona: Zufall und Synthesizer
Artikel
  1. Blizzard: Konsolen-Abo für Solo in Diablo 4 doch nicht zwingend nötig
    Blizzard
    Konsolen-Abo für Solo in Diablo 4 doch nicht zwingend nötig

    Singleplayer benötigt in Diablo 4 auf Playstation und Xbox doch kein Abo. Wer bei seinen Abenteuern auch chatten möchte, muss aber zahlen.

  2. VW ID.Buzz XL: Längerer Elektrobus mit mehr PS und Reichweite
    VW ID.Buzz XL
    Längerer Elektrobus mit mehr PS und Reichweite

    Der ID.Buzz von VW kommt in einer XL-Version auf den Markt. Viele Neuerungen werden vom ID.7 übernommen.

  3. Microsoft Azure Cognitive Services: Kognitive Dienste in der Cloud ohne KI-Kenntnisse nutzen
    Microsoft Azure Cognitive Services
    Kognitive Dienste in der Cloud ohne KI-Kenntnisse nutzen

    Für maschinelles Sehen, Hören, Sprechen und Verstehen gibt es viele Einsatzmöglichkeiten. Wir erklären die Dienste von Microsoft und schauen dabei auch auf die Datensicherheit.
    Ein Deep Dive von Michael Bröde

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Corsair Vengeance LPX DDR4-3600 16 GB 39,90€ und RGB PRO 49,90€ • Roccat Magma 33€ • MindStar: be quiet! Pure Base 500 FX 99,90€, ADATA LEGEND 710 2 TB 79€ • Alan Wake Remastered PS4 12,99€ • KFA2 RTX 3060 Ti 329,99€ • Kingston Fury SSD 2 TB (PS5) 129,91€ • Sony Deals Week [Werbung]
    •  /