GPL-Klage wegen Codenutzung: Gericht weist Hellwegs Klage gegen VMware ab
Die Klage des Kernel-Entwicklers Christoph Hellweg gegen VMware ist im Ergebnis erfolglos, hat das Landesgericht Hamburg geurteilt. Auf den wesentlichen Vorwurf Hellwegs gingen die Richter aber gar nicht erst ein. Der Kernel-Hacker will in Berufung gehen.

Das Landgericht Hamburg sieht VMware nicht in der Pflicht, den Quellcode eines Teils der Esxi-Software unter einer Open-Source-Lizenz zu vertreiben. Eigentlich wollte der Kernel-Entwickler Christoph Hellweg vor dem Landesgericht Hamburg darlegen, dass VMwares Esxi-Komponenten VM-Kernel und VMK-Linux als eine Einheit verstanden werden müssen und nicht als getrennte Produkte, wie von VMware behauptet.
Auf diesen Punkt gehen die Richter in ihrer Urteilsbegründung nicht ein, in der sie Hellwegs Klage als unbegründet abweisen. Der Kläger habe nicht ausreichend nachgewiesen, welche seiner Codeteile VMware verwendet habe. Hellweg will in Berufung gehen. Das Urteil wurde bereits Mitte Juli gesprochen, wurde aber erst jetzt bekannt.
Vielfach beklagen die Richter in der Urteilsbegründung, es sei nicht ihre Aufgabe, aus den eingereichten Beweismitteln Hellwegs die entscheidenden Passagen ausfindig machen zu müssen. Das gelte insbesondere für die Vorlage des vollständigen Quellcodes des Linux-Kernels oder den Verweis auf die Mitarbeit Hellwegs im Internet. Beides genüge nicht den "prozessualen Anforderungen an die Darlegungslast des Klägers", so die Richter.
Zu wenige Beweise
Aber auch bei den vom Kläger eingereichten acht konkreten Codebeispielen aus dem SCSI-Subsystem habe er "kein verletztes Bearbeiterurheberrecht zu belegen vermocht". Eine der Funktionen sei im Code von VMK-Linux auskommentiert gewesen, die anderen sieben seien "von einem anderen Autor geschrieben (ohne jeglichen Beitrag des Klägers) oder vom Kläger höchstens einfach überarbeitet oder verschoben worden."
Bei der Beweisführung Hellwegs, VMware habe Code aus der Radix-Tree-Funktionalität des Linux-Kernels übernommen, konnten die Richter nicht erkennen, "dass überhaupt konkrete Codezeilen übernommen worden sein sollen ("Funktionalität"), zum anderen welche Code-Zeilen dies sein sollen und schließlich ist das Beweisangebot nicht nur auf Ausforschung gerichtet, sondern auch selbst völlig unbestimmt,".
Sachverständige nicht zugelassen
Vielmehr räume der Kläger ein, die Radix-Tree-Struktur nicht erfunden zu haben; lediglich an der Implementation habe er neben dem Erfinder Momchil Velikov mitgewirkt. Damit sei aber derjenige Anteil des Codes, den der Kläger selbst geschaffen haben will, für die Richter nicht ersichtlich.
Bemerkenswert ist die Ablehnung des Gerichts, einen Sachverständigen in diesem Punkt zu hören: Da Hellwegs Beweislage unsubstantiiert sei, sei ein vom Kläger angebotener Sachverständigenbeweis auf Ausforschung gerichtet und demnach in einem Zivilprozess in Deutschland unzulässig. Das gelte auch für das Angebot, "andere Kernel-Entwickler zu Beiträgen des Klägers zu den Radix-Trees zu hören," so die Richter.
Zentrale Frage muss offenbleiben
Die Richter räumten im Prozess ein, dass, falls die Sichtweise der Einheit von Hellwig Bestand haben sollte, der VM-Kernel wohl tatsächlich unter der GPL stehen und damit frei verfügbar sein müsste. Da VMware diesen Teil aber als proprietären Code gemeinsam mit den freien Bestandteilen von VMK-Linux vertreibt, wären Hellwigs Rechte verletzt. Wäre dem so gewesen, hätte der Kläger VMware gerichtlich dazu zwingen können, diese Art der Verbreitung zu unterlassen. Möglich wäre dann eine Offenlegung von VM-Kernel oder eventuell auch der Vertrieb von Esxi ohne VMK-Linux gewesen.
Da sich aber bereits die erste Prüfungsvoraussetzung, dass überhaupt für den Kläger als Bearbeiterurheber geschützter Code im Produkt der Beklagten übernommen worden sein soll, nicht beweisen lasse, müsse die Frage, ob VMK-Linux und VMK-Kernel ein einheitliches Werk bildeten, offenbleiben, schreiben die Richter.
Hellweg zeigte sich von dem Ergebnis enttäuscht. Er wolle in Berufung gehen und hoffe, dass dann dieser zentrale Aspekt seiner Klage verhandelt werde.
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Der Mann heißt Christoph Hellwig und nicht Christian Hellweg
Ich kann hier zwar grundsaetzlich zustimmen und finde das Urteil jetzt nicht total...