Internetsperren sind ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. Das hat der zuständige EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen im Fall C-70/10 Scarlet Extended deutlich gemacht. In dem Verfahren geht es um einen Rechtsstreit zwischen der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam und dem Internetprovider Scarlet.
Öffentlich-rechtliche und private Medienunternehmen haben sich zur Deutschen Content Allianz zusammengeschlossen. Sie fordern von der Politik, die Interessen von Medienunternehmen besser im Internet durchzusetzen und von ihrer "einseitigen Fokussierung auf die technischen Infrastrukturen" abzurücken.
Drei französische Verwertungsgesellschaften haben sich mit Google über die Zahlung von Tantiemen bei Abrufen von Youtube-Videos geeinigt. Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem Jahr 2007.
Die Gema treibt ihre Klage gegen Youtube weiter voran. Doch mit einem der internationalen Partner der Verwertungsgesellschaft hatte sich Youtube jetzt in Frankreich geeinigt. Diese wollen an den Werbeeinnahmen der Videoplattform beteiligt werden.
Die Gema ist mit dem Versuch gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen Google wegen Musik in Youtube-Videos zu erwirken. Google und Gema können sich seit 2009 nicht auf einen neuen Vertrag einigen, die Vorstellung bezüglich Urheberabgaben auf in Youtube-Videos genutzte Musik gehen zu weit auseinander.
Die Gema hat ihre seit rund einem Jahr laufenden Verhandlungen mit Youtube abgebrochen. Sie fordert die Löschung von Musikvideos. Die beiden können sich nicht über die Bedingungen eines neuen Lizenzvertrags zur Musiknutzung auf Googles Videowebsite einigen.
Die deutsche Musikverwertungsgesellschaft Gema hat wieder eine einstweilige Verfügung gegen den kostenpflichtigen Usenet-Zugangsdienst Usenext erwirkt. Dabei geht es um 100 Werke des Gema-Repertoires, die über Usenext illegal abgerufen werden konnten.
U2 überträgt ein Konzert am Sonntag in Kalifornien live über das Internet. Auf dem Youtube-Kanal der Band können Nutzer auf vier Kontinenten das Konzert verfolgen. Aus musikrechtlichen Gründen sind deutsche Fans jedoch ausgeschlossen.
Zum Start der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP bringt sich die Gema in Stellung. Die Verwertungsgesellschaft drängt unter anderem auf freiwillige Vereinbarungen zwischen Providern und Rechteinhabern zur Bekämpfung von Internetpiraterie.
Der Sharehoster Rapidshare hat Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Das Schweizer Unternehmen hält technische Restriktionen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht für erfolgversprechend und fordert eine der Digitalisierung angemessene Vermarktung von Musik.
Die GEMA feiert ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Share-Hoster Rapidshare als Durchbruch im Kampf gegen die Onlinepiraterie. Das Gericht untersagte Rapidshare, 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Kleine Konzertveranstalter sehen sich durch Gema-Gebühren in ihrer Existenz bedroht. Die Betreiberin der Sonthofener Kulturwerkstatt, Monika Bestle, hat deshalb eine Onlinepetition gestartet. Darin wird der Bundestag aufgefordert, die Geschäftspraktiken der Gema untersuchen zu lassen.
Im Jahr 2009 wird es keinen Open Music Contest mehr geben. Die mittlerweile zu groß gewordene Veranstaltung hat bei den Künstlern einiges bewegt, da die Nachfrage nach freien Kulturlizenzen steigt, auch wenn die Verwertungsgesellschaft GEMA den Veranstaltern einige Steine in den Weg gelegt hat. Ganz am Ende ist der Wettbewerb aber nicht: Die Veranstalter suchen neue Träger.
GEMA-Chef Harald Heker hat kritisiert, dass Youtube gemachte Sperrzusagen nicht einhält. Am 31. März 2009 war eine Vereinbarung zwischen dem Youtube-Eigner Google und der GEMA über die Vergütung musikalischer Inhalte auf der Videoplattform ausgelaufen. Die Verhandlungen über eine Fortsetzung gestalten sich schwierig.
Der Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten (VUT) wirft Google im Streit mit der GEMA gezielte Fehlinformationen vor, nachdem Google unter Verweis auf überhöhte Lizenzgebühren der GEMA begonnen hat, Musikvideos zu sperren.
Deutsche Nutzer werden demnächst deutlich weniger Musikvideos auf Youtube ansehen können, denn Google streitet mit der GEMA um die dafür fälligen Lizenzgebühren. Die Forderungen der GEMA seien deutlich zu hoch, so Google.
Mit einem ungewöhnlichen Konzept will BeamDVD DVDs verleihen, stieß damit bei der GEMA aber auf Ablehnung. Die Verwertungsgesellschaft erwirkte bereits im Februar 2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Onlinevideothek.
Die GEMA ist mit einem Eilantrag gegen die EU-Kommission vor dem Europäischen Gericht in erster Instanz gescheitert. Die GEMA war gegen eine Entscheidung der EU-Kommission vorgegangen, die Wahrnehmungsverträge zu verbieten, die den Verwertungsgesellschaften die Hoheit in ihren jeweiligen Ländern sichern, aber dadurch auch einen Wettbewerb untereinander unterbinden.
Am 12. September 2008 will der Komponist Johannes Kreidler bei der GEMA sein neues Stück anmelden. Für die gerade mal eine halbe Minute lange Komposition will der Musiker entsprechend den Anforderungen der GEMA über 70.000 Formulare abgeben. Kreidler will mit der Aktion gegen das bestehende Urheberrecht protestieren.
Die EU-Kommission hat den europäischen Verwertungsgesellschaften wettbewerbsverzerrende Praktiken untersagt. Das nationale Monopol der Verwertungsgesellschaften wird damit gebrochen. Die Initiative zu diesem Schritt ging von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes aus.
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat heute mit dem Musikverlag Sony/ATV Music Publishing einen Vertrag zur Vermarktung von Rechten in Europa geschlossen. Ab 1. Juli kann die GEMA Urheberrechte aus dem anglo-amerikanischen Repertoire von Sony/ATV europaweit lizenzieren.
Die GEMA hat ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2007 vorgelegt. Gegenüber dem Vorjahr sind die Einnahmen leicht gesunken. Gesteigerte Einnahmen aus dem Onlinegeschäft mit Musik konnten den Rückgang aus dem Tonträgergeschäft nicht ausgleichen.
Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der Filehoster Rapidshare angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht hatte der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 23. Januar 2008 gegen Rapidshare Recht gegeben. Die GEMA warf Rapidshare Urheberrechtsverletzungen vor.
Nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts ist der Filehoster Rapidshare für die Inhalte verantwortlich, die über seine Server getauscht werden. Das Gericht hat Rapidshare deshalb dazu verpflichtet, die abgelegten Inhalte zu kontrollieren und "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss".
Das Karaoke-Portal hat Verträge mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und CELAS über die Nutzung von Musik für Online-Karaoke abgeschlossen. Deutsche Karaoke-Fans erhalten damit kostenlos Zugriff auf ausgewählte Musikstücke aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaften.
Die Gema-Lizengebühren für Klingeltöne und Musik-Downloads wurden nun zwischen der Gema und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) neu ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaft hatte die erst im Januar 2007 getroffene Vereinbarung gekündigt - doch nun werden die damals vereinbarten Konditionen im Wesentlichen verlängert, teilte der Bitkom mit.
Das Oberlandesgericht Köln hat am 21. September 2007 das Urteil des Landgerichts Köln gegen die Rapidshare AG in weiten Teilen aufgehoben, teilte das Unternehmen mit. Die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten wurden vom OLG eingegrenzt. Rapidshare muss nur noch Dateien löschen, die auf einer vom Link definierten Website veröffentlicht werden. Die GEMA interpretiert das Urteil derweil gegensätzlich und macht einen "bahnbrechenden Erfolg für die Musikurheber" aus.
Um einen langwierigen Rechtsstreit mit der GEMA zu vermeiden, hat der UseNet-Dienst Usepirat zum 31. Juli 2007 seinen Dienst freiwillig eingestellt. Während sich die GEMA über den Rückzug freut, heißt es seitens Usepirat allerdings nur, dass es sich um einen temporären Zustand handle.
Mit einer einstweiligen Verfügung gegen VideoTube will die GEMA einmal mehr ihr Vorgehen gegen "Internetpiraterie" demonstrieren. VideoTube-Geschäftsführer Rudi Singer hat das Gefühl, die GEMA wolle an seinem Unternehmen eine Exempel statuieren, schließlich habe man sich immer bemüht den Forderungen der GEMA nachzukommen aber nicht die Mittel zur Verfügung wie die Google-Tochter YouTube.
Nachdem die seit Jahren offenen Tarif- und Abrechnungsfragen rund um Klingeltöne sowie Download und Streaming von Musik nicht wie geplant im ersten Halbjahr 2007 geklärt werden können, hat die GEMA dem Verband BITKOM nun mit Wirkung zum 30. Juni 2007 die Verträge gekündigt.
Zwar hat die GEMA im Jahr 2006 nach eigener Einschätzung trotz einer negativen Entwicklung der Musikwirtschaft ein zufrieden stellendes wirtschaftliches Ergebnisse erzielt, kritisiert aber eine "mangelnde Entlohnung der Musikautoren im Millionengeschäft Internet".
Nachdem die GEMA wiederholt erfolgreich vor Gericht gegen das so genannte Shared-Hosting-Angebot von RapidShare vorgegangen ist, will das Unternehmen den Spieß nun umdrehen und verklagt seinerseits die GEMA. Mit der Klage will RapidShare Rechtssicherheit für den Betrieb des eigenen Dienstes schaffen.
Die GEMA verkündet wieder einmal einen juristischen Erfolg gegen den so genannten "Share-Hoster" Rapidshare. Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Köln seine einstweiligen Verfügungen vom 11. und 15. Januar 2007 gegen die Betreiber bestätigt.
Die GEMA versucht derzeit, den Dienst Mp3flat.com auf rechtlichem Wege abschalten zu lassen und hatte im Dezember 2006 bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Dienst erwirkt. Mp3flat.com reagierte daraufhin, stellte sein Angebot um und machte weiter. Doch auch der neue Dienst ist nach Ansicht der GEMA illegal und so erwirkte sie eine weitere einstweilige Verfügung.
Die GEMA konnte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirken, die dem Newsgroup-Zugangsanbieter UseNeXT nach Angaben der Organisation nun die Werbung für und den Betrieb des Dienstes untersagt. UseNeXT hatte in der Vergangenheit aggressiv dafür geworben, dass es über Binary-Newsgroups leicht möglich ist, MP3-Musikstücke in hoher Geschwindigkeit zu beziehen.
Die GEMA hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen rapidshare.de und rapidshare.com erwirkt. Der so genannte "Share-Hoster" habe GEMA-Werke rechtswidrig genutzt.
Die GEMA hat den Betreiber der Plattform Mp3flat.com abgemahnt. Der Radiorekorder-Dienst hatte nach Angaben der Organisation Radiomitschnitte im MP3-Format angeboten, ohne die Lizenz für die Nutzung der Urheberrechte von Komponisten, Textautoren und Musikverlegern einzuholen. Die Betreiber von MP3Flat.com haben daraufhin ihren Dienst umgestellt, machen aber weiter.
Die GEMA fordert von Google Lizenzgebühren für dessen Videotauschbörse YouTube und mahnt zudem Urheberrechtsverstöße bei YouTube ab, berichtet das Handelsblatt.
Zusammen mit dem Deutschen Tonkünstlerverband protestiert die GEMA gegen den Entwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes (2. Korb), über den am 8. November der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wird. Dem Branchenverband der IT-Industrie (BITKOM) wirft die GEMA vor, mit falschen Zahlen zu operieren.
Die GEMA öffnet sich nun auch dem Thema Podcasting. Nachdem zunächst die Regeln für Webradios und das Streaming eigener Stücke gelockert wurden, gibt es nun auch für Podcaster, die GEMA-lizenzierte Musik nutzen wollen, eine spezielle Regelung. Allerdings schnürt die GEMA dabei ein enges Korsett von Regeln, was die Nutzung von GEMA-Musik trotz günstiger Preise wohl kaum attraktiv macht.
Die Musikplattform BeSonic hat mit der GEMA eine Pilotvereinbarung geschlossen, dank der nun auch GEMA-Künstler die Musik-Promotion-Plattform nutzen können, ohne zusätzliche Kosten oder Einschränkungen für Downloads und Streams. Die anfallenden Gebühren trägt BeSonic.
Auch die Verwertungsgesellschaft für Musiker, GEMA, muss mit der Zeit gehen und erlaubt ihren Mitglieder ab sofort, eigene Musikstücke kostenlos auf ihrer Homepage bereitzustellen - bisher kostete dies 25 Euro im Jahr. Allerdings ist nur ein Streaming erlaubt, Musik-Downloads bleiben teuer.
In Anbetracht der geplanten Deckelung von pauschalen Urheberrechtsabgaben schlagen die Verwertungsgesellschaften in den letzten Wochen zunehmend Alarm. Mit den Plänen greife die Bundesregierung Autoren, Künstlern und anderen Urhebern in die Tasche. Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms hält das für Panikmache, sein Verband vertritt vor allem Gerätehersteller, die von der Deckelung profitieren.
Die in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textautoren und Musikverleger greifen die geplanten Änderungen im Urheberrecht scharf an, unterstützt vom Deutschen Musikrat. Insbesondere die Pauschalabgaben stehen im Zentrum der Kritik, denn die Musikautoren fürchten massive Einkommenseinbußen für Musikautoren in Deutschland.
Die Musikplattform BeSonic soll wiederbelebt werden. Auf der Website sollen Künstler Songs einstellen und Hörer sich einen Überblick über die "freie" Musikszene verschaffen können. Um das Ganze auf rechtlich sichere Beine zu stellen, laufen derzeit Verhandlungen mit der GEMA über eine spezielle Lizenz für die Promotion-Plattform.
Musikautoren profitieren nur in sehr geringem Maße vom rasanten Anstieg der Musiknutzungen in allen Bereichen. Auch am prosperierenden Geschäft der Musikdistribution im Internet nehmen die Musikautoren bislang nicht teil, beklagt die GEMA auf ihrer Jahrespressekonferenz.
Die GEMA will für kleine Webradios die Lizenzierung von Musik vereinfachen. Ein neuer Dienst soll es Betreibern erlauben, rund um die Uhr per Internet ihren Obolus zu entrichten. Für Hobby-Webradios gibt es eine spezielle Lizenz.
Die Musikindustrie macht erste Schritte auf dem Weg zu einer europaweiten Online-Lizenzierung von Musik. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und ihr britisches Pendant, die MCPS-PRS Alliance, arbeiten dabei mit der Plattenfirma EMI zusammen.
Ende letzter Woche hat die GEMA Sperraufforderungen an 42 deutsche Internet Provider versandt. Diese sollen ihren Kunden den Zugriff auf P2P-Webseiten sperren, um so illegale Musik-Downloads über Tauschbörsen wie eDonkey zu verhindern. Gegenüber der Kritik von Providern verteidigt die GEMA ihre Sperrverfügung, diese unterstreiche die Verantwortung für Urheber- und Verbraucherschutz.
Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass die GEMA einige Internet Provider aufgefordert hatte, den Zugang zu bestimmten Webseiten zu sperren, da über diese angeblich Links zur Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Musik per Tauschbörsen verteilt würden. Die Provider wollen sich dem - vertreten durch den Verband der deutschen Internetwirtschaft eco - nicht beugen.