GEMA setzt sich erneut vor Gericht gegen Rapidshare durch
Rapidshare stellt Speicherkapazität zur Verfügung, auf der Nutzer beliebige Inhalte ablegen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. Während das Abspeichern der Inhalte für die Nutzer kostenlos möglich ist, verlangt Rapidshare für einen komfortablen und störungsfreien Abruf der Inhalte aus seinen Speichern über den "Premium-Download" ein monatliches Entgelt.
Der Share-Hoster kann nach Auffassung des Gerichts für Urheberrechtsverletzungen im Rahmen seines Dienstes zur Verantwortung gezogen werden. Er ist dazu verpflichtet, seinen Dienst umfassend auf künftige Verletzungen, ihm bekannterweise illegal genutzter Werke des GEMA-Repertoires, hin zu kontrollieren.
Aus Sicht der GEMA ist dies eine "wichtige Grundsatzentscheidung für die Rechteinhaber". Das Gericht stelle klar, dass es einem Dienstbetreiber ab Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen durchaus zumutbar ist, dafür Sorge zu tragen, dass diese Verletzungen sich nicht wiederholen bzw. fortsetzen.
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