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Gema erwirkt einstweilige Verfügung gegen BeamDVD

BeamDVD darf sich nicht Gema-Partner nennen. Mit einem ungewöhnlichen Konzept will BeamDVD DVDs verleihen, stieß damit bei der GEMA aber auf Ablehnung. Die Verwertungsgesellschaft erwirkte bereits im Februar 2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Onlinevideothek.
/ Jens Ihlenfeld
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BeamDVD verleiht DVDs über das Internet, wobei die DVDs nicht verschickt werden, sondern zum Fernzugriff in DVD-Laufwerken bereitliegen, die sich als Laufwerk auf dem eigenen Rechner einbinden und so abspielen lassen. BeamDVD warb mit einem "absolut legalen und gutachterlich geprüften Service" sowie damit, Gema-Partner zu sein.

Die Gema sieht das anders und zog gegen BeamDVD vor das Landgericht Köln und erwirkte bereits am 6. Februar 2009 eine einstweilige Verfügung gegen BeamDVD. Diese untersagt es dem Anbieter, Musikwerke in Filmen ohne Zustimmung der Gema im Internet öffentlich zugänglich zu machen als auch, sich als "Gema-Partner" oder "garantiert legaler Service" zu bezeichnen.

Die Gema bestätigt zwar, dass BeamDVD seinen Dienst bei der Gema als herkömmliche Videothek, die Bildtonträger vermietet, lizenziert hat. Nach Ansicht der Gema hätte für den Dienst aber ein sogenannter Video-on-Demand-Tarif angewendet werden müssen.

Auf Video-on-Demand-Lizenz verzichtete BeamDVD aber ausdrücklich, da die Filme in diesem Modell teilweise deutlich später und manchmal nie erhältlich sind. Um den Dienst finanzieren zu können, setzt BeamDVD auf eine unverhältnismäßig hohe Einrichtungsgebühr von 90 Euro, so dass die Nutzer das rechtliche Risiko des Anbieters zu einem erheblichen Teil mittragen.


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