Rapidshare kündigt Berufung an
Nach Ansicht von Rapidshare hat das erstinstanzliche Urteil keine Auswirkungen auf den Betrieb des Dienstes. Die Betreiber wollen deshalb ein Urteil eines Oberlandesgerichtes über die Prüfungspflichten von Webhostern erwirken. "Unser Ziel ist Rechtssicherheit", teilte(öffnet im neuen Fenster) Rapidshare-Geschäftsführer Bobby Chang mit. "Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können."
Das Landgericht in Düsseldorf hatte Rapidshare dazu verpflichtet, die auf seinen Rechnern abgelegten Inhalte zu kontrollieren und Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen ergreifen.
Im März 2007 hatte das Landgericht Köln geurteilt, dass Rapidshare für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich sei. Ein halbes Jahr später hob das Oberlandesgericht Köln das Urteil in Teilen wieder auf.
- Anzeige Hier geht es zu den aktuellen Blitzangeboten bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.


