Rapidshare kündigt Berufung an
Klärung der Prüfungspflichten von Filehostern angestrebt
Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der Filehoster Rapidshare angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht hatte der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 23. Januar 2008 gegen Rapidshare Recht gegeben. Die GEMA warf Rapidshare Urheberrechtsverletzungen vor.
Nach Ansicht von Rapidshare hat das erstinstanzliche Urteil keine Auswirkungen auf den Betrieb des Dienstes. Die Betreiber wollen deshalb ein Urteil eines Oberlandesgerichtes über die Prüfungspflichten von Webhostern erwirken. "Unser Ziel ist Rechtssicherheit", teilte Rapidshare-Geschäftsführer Bobby Chang mit. "Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können."
Das Landgericht in Düsseldorf hatte Rapidshare dazu verpflichtet, die auf seinen Rechnern abgelegten Inhalte zu kontrollieren und Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen ergreifen.
Im März 2007 hatte das Landgericht Köln geurteilt, dass Rapidshare für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich sei. Ein halbes Jahr später hob das Oberlandesgericht Köln das Urteil in Teilen wieder auf.
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Davon wollen wir aber lieber nix wissen hier!
Man nehme eine Suchmaschine ... eh, innovative Software fron der GEMA.
Da muss ich widersprechen, laut Kriminalstatistik (www.bka.de, www.destatis.de ) sind...