Mp3flat.com macht nach GEMA-Abmahnung weiter (Update)
Künftig können Nutzer nur noch eigene Aufzeichnungen herunterladen
Die GEMA hat den Betreiber der Plattform Mp3flat.com abgemahnt. Der Radiorekorder-Dienst hatte nach Angaben der Organisation Radiomitschnitte im MP3-Format angeboten, ohne die Lizenz für die Nutzung der Urheberrechte von Komponisten, Textautoren und Musikverlegern einzuholen. Die Betreiber von MP3Flat.com haben daraufhin ihren Dienst umgestellt, machen aber weiter.
Mp3flat.com hat nach Angaben der GEMA sein Angebot nun eingestellt. Sowohl die Betreibergesellschaft als auch der inzwischen zurückgetretene Geschäftsführer hätten eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Dr. Harald Heker, Vorstandsmitglied der GEMA: "Der Fall Mp3flat.com zeigt, wie die zur Verfügung stehenden Techniken der digitalen Musikdistribution zu qualitativ und quantitativ bislang ungekannten Dimensionen von Urheberverletzungen beitragen können, wenn diese gegen die kreativen Musikautoren eingesetzt werden. Deshalb wird die GEMA allen Betreibern solcher illegalen Dienste, die den Schutz des geistigen Eigentums missachten, mit rechtlichen Mitteln entgegentreten. Verstärkt wird die GEMA aber die Zusammenarbeit mit denjenigen Online-Händlern vorantreiben, die sich mit ihren innovativen legalen Geschäftsmodellen für die Entwicklung des Online-Marktes für Musik einsetzen und damit für die Musikschöpfer neue Märkte etablieren."
Nachtrag vom 19. Dezember 2006, 11:20 Uhr:
MP3Flat.com hat sich mittlerweile zu der Abmahnung durch die GEMA geäußert: Man habe sich nach der Abmahnung juristisch beraten lassen und das Angebot umgestaltet. Künftig hat es der Nutzer in der Hand, welchen Radiosender er zu welchem Zeitpunkt aufnimmt. Die Aufnahmen und der Download der mitgeschnittenen Radioprogramme bleiben dabei kostenlos.
Nach Ansicht von Christian Solmecke und Dr. Sven Dierkes von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde & Beuger "ist dieses Vorgehen vom Recht auf Privatkopie gem. § 53 UrhG gedeckt". Die Anwälte vertreten mp3flat.com in dem Rechtsstreit gegen die GEMA.
"Es handelt sich hier um ganz private Radio-Mitschnitte, die jeweils einem einzelnen Nutzer zugeordnet werden", betont Anwalt Solmecke. Die einzelnen Aufnahmen können auch nur individuell mittels Usernamen und Passwort abgerufen werden. Nach den Abmahnungen durch die GEMA war der Dienst zunächst für einige Tage offline und ist jetzt wieder erreichbar. Entscheidender Unterschied zur früheren Version ist, dass der Nutzer nunmehr alle Aufnahmen selbst anfertigt und MP3Flat.com lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung stellt. Auch Werbung wird keine geschaltet.
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...flatster hat Streß mit nem Anwalt bekommen, der versucht hatte, sie vor Gericht zu...
http://ich-mag-dich-so-sehr.cx.la/ fettes teil!
Wohl kaum....denn wenn du dir die Flatster Funktionsweise mal angeschaut hättest...
Stimmt - das ist mir garnicht aufgefallen aber wo dus sagst...hab mich schon gewundert...
dito! dachte schon ich bin der einzige dem diese schreibweise auf den wecker geht.