Trotz Einigung in Frankreich: Gema geht weiter gegen Youtube vor
Die Gema geht weiter gerichtlich gegen die Videoplattform Youtube vor. Gemeinsam mit sieben weiteren Verwertungsgesellschaft macht die deutsche Gesellschaft nun ihren Anspruch im Hauptsacheverfahren geltend. In der Klage gemeinsam aktiv sind die US-amerikanische Ascap und Bmi, die belgische Sabam, die Siae aus Italien, die Schweizer Suiza und Sacem aus Frankreich. Mit Sacem hat sich Youtube heute jedoch geeinigt. Die Vereinbarung in Frankreich könnte wie in Italien ausgestaltet sein: Dort teilt sich Google mit der Musikindustrie die Werbeeinnahmen.
Die Gema war am 27. August 2010 vor dem Landgericht Hamburg mit dem Versuch gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen Google wegen Musik in Youtube-Videos zu erwirken. Google und Gema konnten sich seit 2009 nicht auf einen neuen Vertrag einigen, die Vorstellung über Urheberabgaben lagen weit auseinander.
Laut Gema habe das Gericht bei der Ablehnung im August aber darauf hingewiesen, dass ihr prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Youtube zustünde. Es liege nahe, dass die Google-Tochter "zumutbare Prüfungspflichten" beziehungsweise Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen nicht vorgenommen habe. Gema-Chef Harald Heker erklärte, er sei "aufgrund der Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg optimistisch, dass unsere Ansprüche gegenüber Youtube gerechtfertigt sind".
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