Rapidshare geht in Berufung gegen Hamburger Urteil
Sharehoster empfiehlt neue Vermarktungswege statt restriktiver Maßnahmen
Der Sharehoster Rapidshare hat Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Das Schweizer Unternehmen hält technische Restriktionen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht für erfolgversprechend und fordert eine der Digitalisierung angemessene Vermarktung von Musik.
Rapidshare geht nach eigenen Angaben gegen das Hamburger Urteil in Berufung. Das Hamburger Landgericht hatte am 12. Juni 2009 einer Klage der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema stattgegeben und erklärt, Rapidshare sei dafür verantwortlich, wenn Nutzer Musikstücke anderen über die Sharehosting-Plattform unerlaubt zugänglich machten. Rapidshare müsse deshalb die illegale Verbreitung von Musikstücken über seinen Dienst verhindern.
Rapidshare kritisierte, die Richter hätten festgestellt, dass die derzeitigen Maßnahmen des Schweizer Sharehosters nicht ausreichten. Es sei jedoch nicht klar, wie überprüft wurde, welche Inhalte die Nutzer hochladen und wie der Upload urheberrechtlich geschützten Materials verhindert werden solle. So verfüge die Gema zwar über eine Software, die Links zu Musikstücken in Foren aufspüre und automatisch auslese. Allerdings habe die Verwertungsgesellschaft die Software nicht für einen Test zur Verfügung gestellt, so der Sharehoster. Insofern sei es fraglich, "ob die Anwendung Mechanismen überwinden kann, die das Auslesen von Foren-Links verhindern, verschlüsselte Dateien öffnen und Musikstücke eindeutig identifizieren kann."
Restriktive Mittel führen nicht zum Erfolg
Rapidshare-COO Bobby Chang bezweifelte, ob restriktive Mittel bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen zum Erfolg führen. Bisher hätten die Nutzer Maßnahmen wie Kopierschutz, Captchas oder Software-Dongles umgangen, oft sogar in wenigen Stunden. "Jeder Versuch, Internetpiraterie durch Restriktionen zu unterbinden, wird scheitern. Die Ressourcen der Internetuser sind enorm und sie handeln schnell."
Chang empfiehlt deshalb eine der Digitalisierung angemessene Vermarktung und dementsprechend auch eine Anpassung der Gesetze an die neue Situation. "Die Gema versucht, das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Das ist meiner Meinung nach ein aussichtloser Kampf, den sie zudem noch gegen ihre eigenen Kunden führt", so Chang.
Ein schneller Vertrieb von neuer Musik durch kostenlose Downloads spiele eine immer wichtigere Rolle im Musikgeschäft und führe zum Erfolg. Als Beispiel nannte Chang den Musiker Prince und die Band Nine Inch Nails, die 2008 ihr Album "Ghost I-IV" kostenlos im Internet zur Verfügung stellte und trotzdem über anderthalb Millionen US-Dollar damit verdiente. Bei der Gema hingegen gehe der Umsatz mit Musik "trotz der angeblich großen Erfolge vor Gericht" stetig zurück.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
du bsit gut, das ist ja das witzige an der Sache, die leute welche im alleingang ihre...
Die Leute von der Gema finden doch nicht mal ihren eigenen Hintern. Das mit der...
ob es sinn macht, mit einem pubertierenden 14-jährigen zu diskutieren?
stimmt. aber die art und weise, mit der auf dem markt umgesetzt werden soll, ist eine...