RapidShare verklagt GEMA
Negative Feststellungsklage soll Rechtssicherheit schaffen
Nachdem die GEMA wiederholt erfolgreich vor Gericht gegen das so genannte Shared-Hosting-Angebot von RapidShare vorgegangen ist, will das Unternehmen den Spieß nun umdrehen und verklagt seinerseits die GEMA. Mit der Klage will RapidShare Rechtssicherheit für den Betrieb des eigenen Dienstes schaffen.
Beim Landgericht Düsseldorf hat RapidShare dazu eine negative Feststellungsklage gegen die GEMA eingereicht. Mit dem Verfahren will das Unternehmen klären, wie weit die Pflichten eines Webhosters reichen, um den Missbrauch seines Angebots und Rechtsverletzungen durch einzelne Nutzer zu verhindern.
Rapidshare stellt Speicherkapazität zur Verfügung, auf der Nutzer beliebige Inhalte ablegen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. Während das Abspeichern der Inhalte für die Nutzer kostenlos möglich ist, verlangt Rapidshare für einen komfortablen und störungsfreien Abruf der Inhalte aus seinen Speichern über den "Premium-Download" ein monatliches Entgelt. Auch ein bequemer Weg, um Musik auszutauschen.
Das Landgericht Köln war zuletzt der Auffassung der GEMA gefolgt, wonach der Share-Hoster für Urheberrechtsverletzungen im Rahmen seines Dienstes zur Verantwortung gezogen werden kann. Er sei verpflichtet, seinen Dienst umfassend auf künftige Verletzungen ihm bekannterweise illegal genutzter Werke des GEMA-Repertoires hin zu kontrollieren.
RapidShare will aber zwischen Dateien und Musikwerken unterscheiden: Fraglich sei, ob sich die Pflichten des Hosters darauf beschränken, die Dateien zu löschen, über deren illegale Speicherung er unterrichtet wurde, oder ob er gezwungen ist, den Zugang zu allen Dateien zu sperren, die das vom Urheber gemeldete Musikwerk enthalten. Ein Titel könne schließlich in verschiedenen Dateiformaten und unter unterschiedlichen Namen gespeichert werden. Ein Anbieter müsste alle Inhalte vorab prüfen, um Rechtsverletzungen zu vermeiden. Dies aber widerspreche dem Telemediengesetz sowie der europäischen Gesetzgebung, meint RapidShare.
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hä ihr v..i..
Was bist Du denn für'n Zitronensalat...!
Bei Postfach steht der Empfänger nicht namentlich drauf! Den bekommst du auch nicht so...
Was ist mit Leuten die den Dienst legal nutzen? Bei mir ist es oft genug der Fall das...