Karaoke mit der GEMA
Erster Lizenzvertrag für Karaoke-Portal
Das Karaoke-Portal hat Verträge mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und CELAS über die Nutzung von Musik für Online-Karaoke abgeschlossen. Deutsche Karaoke-Fans erhalten damit kostenlos Zugriff auf ausgewählte Musikstücke aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaften.
Für Online-Karaoke braucht es im Grunde nicht viel: DSL-Anschluss, Mikrofon, eine aktuelle Version von Adobes Flash-Player, eventuell eine Webcam und natürlich Musik. Wer die Ergebnisse der eigenen Gesangskünste im Internet veröffentlichen will, braucht noch dazu die entsprechenden Nutzungsrechte für die Musik, wenn es sich um - urheberrechtlich gesehen - "junge Musik" handelt. Bekanntlich ist in Deutschland Musik bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheber (Komponisten und Texter) geschützt. Volkslieder dürfen somit ohne Bedenken nachgesungen werden, für den Rest braucht man in der Regel die Genehmigung der GEMA.
Dem Karaoke-Portal TalentRun ist es nach längeren Verhandlungen nun gelungen, für seine Nutzer einen Lizenzvertrag mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und CELAS zu schließen. TalentRun-Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf die lizenzierten Titel.
Dr. Harald Heker, Chef der GEMA, erklärt aus diesem Anlass: "Dieser Vertragsabschluss bietet nicht nur den Musiknutzern in Deutschland einen neuen Service, sondern sichert auch unseren GEMA-Mitgliedern eine angemessene Vergütung." Dirk Wischnewski, Geschäftsführer von TalentRun, ergänzt: "Wir freuen uns sehr, diesen Durchbruch erreicht zu haben und nun als bisher einzige Webseite in Deutschland Online-Karaoke rechtlich einwandfrei anbieten zu können."
CELAS ist ein Tochterunternehmen der GEMA und der britischen Verwertungsgesellschaft MCPS/PRS. Die Gründung der CELAS geht auf Vorschläge der EU-Kommission zur Lizenzierung von Musikrechten in Europa zurück. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollten die Rechteinhaber One-Stop-Shops einrichten, um die Lizenzvergabe zu vereinfachen. Die CELAS ist für die EU-weite Vergabe von Lizenzen für das anglo-amerikanische Repertoire des EMI-Musikverlages zuständig. Alexander Wolf, Geschäftsführer der CELAS, ist überzeugt: "Dieser Vertrag ist der erste, ganz wesentliche Schritt von CELAS auf dem Weg zur Umsetzung einer europaweiten Lizenzierung. Damit eröffnet sich den Rechteinhabern die Möglichkeit, ihre Rechte kontrolliert und marktorientiert zu vergeben." [von Robert A. Gehring]
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Ein song ist Produkt der Geistige Arbeit. Wer ein Song nachsingst, der nutzt diesen...
Ja Avril wär cool! Gibt jetzt neue Songs, sind ganz gute dabei und hoffentlich gibt's...
wehe, wer nachm singen das lied nicht ausm kopf löschen tut, das wird teuer...