Youtube: Gema scheitert vor Gericht gegen Google
Gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften hat die Gema vor dem Landgericht Hamburg versucht, eine einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter Youtube zu erwirken und ist damit gescheitert. Allerdings lehnte das Gericht den Antrag nur ab, da nach Ansicht der Richter die Sache nicht eilig ist. In der Sache gab es keine Entscheidung.
Die Richter merkten an, dass "viel dafür [spricht], dass die Antragstellerinnen [Gema & Co., Anm. d. Red.] prinzipiell einen Anspruch auf Unterlassung haben". Dies aber müssen die Musikautorengesellschaften in einer Hauptverhandlung klären lassen, nicht im Rahmen eines Eilverfahrens.
Google hat die Entscheidung des Hamburger Landgerichts begrüßt: "Youtube würde gern auch in Deutschland Erlöse mit Musik auf seiner Plattform erzielen und diese mit den Mitgliedern der Gema und anderen Rechteinhabern teilen. Dies kann mit gerichtlichen Verfahren nicht erreicht werden. Eine Lösung hierfür kann unserer Meinung nach nur am Verhandlungstisch erfolgen", fordert Google die Gema zu weiteren Verhandlungen auf.
Seit April 2009 verhandelte die Gema mit Youtube über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Nach Abbruch der Vertragsverhandlungen mit Youtube durch die Gema im Mai 2010 hat sich die Gema gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen. Zu dem internationalen Verbund gehören unter anderem die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP und BMI sowie die französische SACEM.
Google hält die Forderungen der Gema für überzogen: "So liegt der veröffentlichte Gema-Tarif mehr als 50-mal über dem, was die vergleichbare Verwertungsgesellschaft PRS for Music vor einigen Wochen von uns in Großbritannien gefordert hat. Und schon die PRS-Forderung überstieg eindeutig das für uns wirtschaftlich Tragbare. Übertragen auf den Kauf einer CD würde dies bedeuten, dass ein Musikliebhaber in Deutschland für eine herkömmliche CD mehr als 500 Euro zahlen müsste", argumentierte Google Ende März 2009.
Die Musikautorengesellschaften haben in einer gemeinsamen Aktion im Mai 2010 Youtube aufgefordert, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 illegal genutzten Werke auf der deutschen Youtube-Seite zu löschen beziehungsweise den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Da Youtube der Aufforderung bislang nur teilweise nachgekommen sei, hatte die Gema zusammen mit ihren Partnern im Zuge eines Schnellverfahrens versucht, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg zu erwirken.
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