Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat der GEMA im Streit um Tonträgerlizenzen mit den Plattenfirmen den Rücken gestärkt. Die Vergütung von 9,009 Prozent des Händlerabgabepreises sei angemessen und dürfe nicht unterschritten werden, so die Schiedsstelle.
Eine neue Rekordmarke in der Jagd auf Raubkopierer setzen die italienischen Behörden. Ein professioneller DJ soll dort aus dem Internet heruntergeladene Songs aufgelegt haben, ohne die nötigen Lizenzgebühren zu bezahlen.
Im Streit mit der GEMA um die Höhe der Abgaben für Musikangebote im Internet machen die Phonoverbände (IFPI) jetzt einen kleinen Schritt auf die GEMA zu. Der Streit um die Höhe der Abgaben war zum Start des Online-Musik-Dienstes der Phonoverbände, PhonoLine, eskaliert.
Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft GEMA plant die deutsche Landesgruppe der Phono-Verbände IFPI, den Vergütungssatz für Autoren deutlich zu kürzen. Die IFPI habe bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts den Antrag gestellt, die Vergütung von derzeit noch 9 Prozent des Herstellerabgabepreises von Tonträgern auf nur noch 5,6 Prozent zu senken.
Während die Musikindustrie weiter über rückläufige Umsätze und böse Raubkopierer jammert, geht es der musikalischen Urheberrechtsgesellschaft GEMA besser denn je: Laut dem jetzt vorgelegten Bericht für das Geschäftsjahr 2002 konnte die GEMA die Erträge des Geschäftsjahres 2001 noch einmal um 2,0 Millionen Euro (0,24 Prozent) steigern.
Der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) hält nach eigener Darstellung die "grenzenlose Ausweitung" der Rechte der Musikindustrie zum Nachteil des Datenschutzes für inakzteptabel. Zur Eröffnung der Musikmesse Popkomm 2003 forderte GEMA-Vorstand Jürgen Becker, die Zugangs-Provider zur Unterstützung der Musikindustrie gesetzlich in die Pflicht zu nehmen.
Prof. Dr. Jürgen Becker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der GEMA, hat die Popkomm 2003 eröffnet und forderte mit einem drastischen Vergleich dazu auf, beim Kampf gegen die Musikpiraterie im Internet die Provider als Zugangsvermittler in die Verantwortung zu nehmen.
Anlässlich des 100. Geburtstages der GEMA fordert der Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, und der Obmann der Unionsfraktion im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Steffen Kampeter, den Respekt vor geistigem Eigentum durch eine nationale Offensive zu stärken.
Die in der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben mit dem Informationskreis AufnahmeMedien (IM) eine einvernehmliche Regelung über die Zahlung von Urhebervergütungen für DVD-Rohlinge (DVD-R/RW, DVD+R/RW und DVD-RAM) mit einer nominellen Speicherkapazität von 4,7 GByte getroffen. Demnach sind je Rohling 0,174 Euro abzuführen.
Der Hardware-Hersteller Hewlett-Packard (HP) hat sich erneut gegen den Versuch der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) geäußert, Einnahmeausfälle der Unterhaltungsindustrie durch drastische Erhöhungen von Geräteabgaben auf CD-Rohlinge auszugleichen.
Wirtschaftlich unverantwortlich nennt Hans-Jochen Lückefett, Geschäftsführer Hewlett-Packard Deutschland, die Äußerungen des GEMA-Vorstandsvorsitzenden und Geschäftsführers der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), Reinhold Kreile, in der Presse.
Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und andere Verbände der Musikindustrie sowie des Buchhandels haben Vorschläge für neues Urheberrecht vorgelegt, das auf Grund der "EU-Info-Richtlinie" bald in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der Lobbyverband fordert vor allem für die Rechtssituation in Bezug auf neue technologische Entwicklungen wie das Internet deutliche Rahmenrichtlinien, die unter anderem ein Verbot von Kopiertools fordern, mit der Kopierschutzeinrichtungen umgangen werden sollen.
Keine Einigung konnte der Bitkom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. in den Verhandlungen mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über CD-Brenner erzielen. Die Verwertungsgesellschaften haben sich nicht bereit erklärt, einen gemeinsamen Gesamtvertrag mit der Industrie abzuschließen, mit dem alle vermeintlichen Vergütungsansprüche für CD-Brenner abgegolten werden.
Die Verwertungsgesellschaften versuchen derzeit, pauschale Urheberrechtsabgaben auf PCs, Drucker und IT-Geräte auszudehnen. Eine von Hewlett-Packard, IBM, Compaq, Dell, Apple, Fujitsu-Siemens und dem Dachverband der IT-, Telekommunikations- und Medienindustrie BITKOM in Auftrag gegebene Umfrage zeigt nun, dass die Forderungen der deutschen Verwertungsgesellschaften bei Verbrauchern und Managern auf großes Unverständnis stoßen.
Die RIAA (Revording Industry Association of America) gab jetzt den Startschuss für SoundExchange, eine Art Lizenzprogramm, das Künstlern, Labels und Plattenfirmen Einnahmen aus Online-Musik bescheren soll. Die Gründung von SoundExchange war bereits vor einiger Zeit angekündigt worden, doch es scheint, als mache die RIAA jetzt Ernst.
Die Initiative D21 unterstützt die Forderungen des Dachverbands der deutschen IT- und Telekommunikationsindustrie, BITKOM, und dem D21-Mitglied Hewlett-Packard (HP), anstelle einer pauschalen Gebührenabgabe für IT-Geräte die Urheberrechte mit innovativen Lösungen zu schützen.
Der Computerhersteller Hewlett-Packard und die Gema haben sich laut einem Bericht der Zeitung "Die Welt" auf eine Urheberabgabe für CD-Brenner geeinigt. Demnach werde HP in Zukunft für jeden verkauften Brenner 12,- DM zahlen.
Auf die Hersteller und Importeure von modernen Datenträgern und Speichermedien wie PCs und Modems kommt eine Abgabenpflicht zu, zumindest wenn es nach der GEMA geht, die nun 41,- DM pro verkauftem PC verlangt. Die Verwertungsgesellschaft reagiert damit auf einen bislang noch unveröffentlichten Vergütungsbericht der Bundesregierung, der sich mit den weitreichenden digitalen Möglichkeiten der Verletzung von Urheberrechten befasst.
Die in einem Schiedsverfahren zwischen den Verwertungsgesellschaften, die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengefasst sind, und HP als Hersteller von CD-Brennern, am 5. Mai 2000 gefasste Entscheidung, dass für CD-Brenner eine Abgabe in Höhe von 17,- DM pro Gerät zu zahlen sind, will HP so nicht hinnehmen.