GEMA startet Internet-Lizenzshop für Webradios
Das neue Angebot gilt für Webradios mit bis zu neun Kanälen, einem Musikanteil von bis zu 100 Prozent und monatlichen Einnahmen bis zu 430 Euro. Alle Hörer müssen dabei dieselben Inhalte empfangen, es dürfen weder personalisierte Streams noch Zugriffe auf einzelne Songs angeboten werden.
Dann sollen die Webradios sofort nach dem erfolgreichen Abschluss des Lizenzierungsvorgangs auf Sendung gehen dürfen. Zugleich wird unter gema.de/lizenzshop(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht, dass das Webradio bei der GEMA lizenziert wurde. Genannt werden der Sendername und die URLs.
Die Vergütung für Webradios basiert dabei auf dem neuen einheitlichen Radiotarif der GEMA, der kürzlich mit den großen deutschen Radioverbänden ausgehandelt worden ist und der auf alle Radios unabhängig von ihrer technischen Verbreitungsart Anwendung findet. Der frühere gesonderte Tarif für Webradio wurde außer Kraft gesetzt.
Davon profitieren aber vor allem kommerziell erfolgreiche Webradios: Die Regelvergütung sinkt von 10 Prozent des Umsatzes auf maximal 7,75 Prozent bzw. von 12 Prozent auf 9 Prozent bei Mehrkanalradios ab zehn Kanälen. Die Mindestvergütung richtet sich jetzt nach der Anzahl der individuellen tatsächlichen Hörer pro Monat (unique user) und erlaubt für den gleichen Preis eine größere Hörerzahl.
Für Hobby-Webradios gibt es eine vergünstigte Lizenz für 34,80 Euro pro Monat. An diese Zielgruppe wendet sich auch der Lizenzshop, der am 3. April startet. Bei der Definition von Webradio(öffnet im neuen Fenster) nimmt die GEMA allerdings Musikübertragungen aus, die ganz oder in Teilen zum Download angeboten werden. Für Podcasts ist der Tarif damit wohl nicht anwendbar.
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