GEMA-Abgaben auf CDs bestätigt
Plattenfirmen scheitern im Schiedsverfahren
Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat der GEMA im Streit um Tonträgerlizenzen mit den Plattenfirmen den Rücken gestärkt. Die Vergütung von 9,009 Prozent des Händlerabgabepreises sei angemessen und dürfe nicht unterschritten werden, so die Schiedsstelle.
Im Streit zwischen der GEMA und der Deutschen Landesgruppe der IFPI über die angemessene Vergütung für CDs hat die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt mit Entscheidung vom 12. April 2005 die Auffassung und die Rechtspositionen der GEMA in allen Punkten bestätigt. Die IFPI drängt auf eine Senkung der GEMA-Abgaben auf CDs und hatte eine prozentuale Vergütung vom PPD (Händlerabgabepreis) von 6,6 Prozent beantragt.
Die Schiedsstelle hält eine Vergütung von 9,009 Prozent ohne einen weiteren Abzug für medienbeworbene Tonträger für angemessen. Auch die Forderung der IFPI auf Reduzierung der Vergütung für die Piraterieverfolgung um zusätzlich 1 Prozent wurde abgelehnt.
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Die Gema selbst entscheidet, ob es sich bei einem Musikstück um Gema-freie Musik handelt...
Die Gema selbst entscheidet, ob es sich bei einem Musikstück um Gema-freie Musik...
Dies ist eine Abgabe für eine Sache die eigendlich Verboten ist.
Rein so zur Provokation die Überlegung: Wenn ich mir 100 CDs kaufe, benötige ich...