Deutsche Musikbranche will Kopiertools verbieten lassen
Durch die neuen Online-Vertriebswege sollen urheberrechtliche Rahmenbedingungen wie das "Recht der Zugänglichmachung" ("Making Available Right") ausdrücklich im deutschen Urheberrechtsgesetz verankert werden, so die Verbände unisono.
Die EU-Richtlinie legt eine umfassende Neubewertung der Regelungen der Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch ("Privatkopie") nahe. "Das Schützbare schützen, das nicht Schützbare vergüten" – auf diesen einfachen Nenner lässt sich die Position der gemeinsamen Stellungnahme bringen, die die Verbände vorgelegt haben. Für den heute dominierenden, technisch nicht kontrollierbaren Bereich und den Bereich der zugelassenen Privatkopie solle es bei der bisherigen Praxis einer Pauschalvergütung bleiben.
Allerdings soll der Kreis der zulässigen Nutzungen eingeschränkt werden. Es bestehe längst kein Grund mehr, eine Vervielfältigung durch Dritte zuzulassen, zumal sich in den letzten Jahren sowohl im physischen Bereich wie im Internet Kopiernetzwerke gebildet haben, die sich auf dieses Privileg berufen, und dabei zu einer vom Gesetzgeber nie beabsichtigten Massennutzung ausgeartet seien. Im neuen Gesetz soll ferner klargestellt werden, dass Kopien von illegalen Quellen niemals rechtmäßige Privatkopien sein können.
Ein weiterer Schwerpunkt solle auf dem Schutz technischer Systeme gegen Umgehung und den Vorschriften zur Rechtsdurchsetzung liegen. Künftig soll die Umgehung von Kopierschutzsystemen untersagt werden. Konkret fordert man: "Technische Schutzmaßnahmen dürfen nicht umgangen, beseitigt, zerstört oder sonst unbrauchbar gemacht werden."
Doch die Forderungen gehen noch wesentlich weiter – sogar der Besitz entsprechender Computerprogramme sowie Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutzmaßnamen sollen verboten und diese weder hergestellt, eingeführt, verbreitet, öffentlich wiedergegeben, erbracht oder beworben werden.
Die gemeinsame Stellungnahme des Forums der Rechteinhaber wurde an das Bundesjustizministerium übermittelt.
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