Musikrat und GEMA gegen "Enteignung musikalisch Kreativer"
Es sei ein falsches politisches Signal, "wenn in Deutschland die Einkommenssituation gerade derjenigen gefährdet wird, die mit ihrer kreativen Kraft die Grundlage für unsere Musikkultur und Musikwirtschaft bilden", so Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrats.
Die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp soll künftig auf 5 Prozent des Verkaufspreises begrenzt und durch den Gesetzgeber festgelegt werden. Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe soll es künftig darauf ankommen, ob die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien unzumutbar beeinträchtigt.
"Das bisherige Gesamtaufkommen der Zentralstelle für private Vervielfältigung (ZPÜ) wird sich allein auf Grund der zu erwartenden Rückgänge des Geräteaufkommens von 54,3 Millionen Euro um 32 Prozent – also um ein Drittel – reduzieren. Hinzu kommen die zu erwartenden erheblichen Rückgänge des Aufkommens für Speichermedien", erläutert GEMA-Vorstandssprecher Prof. Dr. Jürgen Becker die Befürchtungen und warnt vor einer "Aushöhlung des bewährten Urheberschutzes".
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