Für Musikstücke mit anonymem Verfasser müssen Gebühren an die Gema bezahlt werden - das sagt die Gema, und das Amtsgericht Frankfurt (Main) gibt ihr Recht. Die Verwertungsgesellschaft hatte gegen den Verein Musikpiraten geklagt. Der will in Berufung gehen.
Der IT-Rechtsprofessor Thomas Hoeren hat in der Urheberrechtsdebatte einen Vergleich zwischen der Gema und der Mafia angestellt und hergeleitet. Die Verwertungsgesellschaft reagierte mit einer Abmahnung. Hoeren berichtigte: "Die Mafia agiert aus Italien, die Gema aus München."
Die EU-Kommission will die europaweite Lizenzierung von Musik vereinfachen und hat dazu Maßnahmen zur Modernisierung der Verwertungsgesellschaften vorgelegt.
Anonymous hat Auszüge aus den Ermittlungsakten rund um einen DDoS-Angriff auf die Gema aus dem Dezember 2011 veröffentlicht. In einer beigefügten Erklärung behauptet das Hackerkollektiv, das BKA hätte die Attacken auf die Gema verhindern können.
Gegenüber der FTD hat sich Johannes Singhammer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU, gegen die neuen Gema-Tarife für Veranstaltungen und Diskotheken ausgesprochen. In einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk zeigte die Gema zudem eine Hintertür auf.
Da die Gema die Gema-Freiheit eines Liedstücks nicht bestätigen wollte, will die Gesellschaft nun Geld dafür haben. Die Musikpiraten finden das gut, denn sie erhoffen sich damit eine Klärung der Rechtslage.
Die Gema nutzt die Diskussion um eine neue Gebührenstruktur für Diskotheken für einen Seitenhieb auf Youtube. Der Verwertungsverband meint, Youtube würde mit 20 bis 30 PR-Mitarbeitern gezielt für ein schlechtes Image der Gema sorgen.
Nach einer Anonymous-Attacke auf die Internetseiten der Gema durchsuchte das Bundeskriminalamt die Wohnungen von 106 Verdächtigen. Der Strafanwalt Udo Vetter hält das Vorgehen der Behörden für martialisch, überzogen und offenbar politisch motiviert.
Die Verwertungsgesellschaft Gema will ihre Gebühren reformieren und große Musikveranstaltungen um ein Vielfaches teurer machen. Im Netz formiert sich Protest.
Bei einer Syn-Flood von Anonymous war es der Gema in der letzten Woche nicht gelungen, IP-Adressen aufzuzeichnen. Auch weil der Schaden gering war, gab es keine Strafanzeige der Verwertungsgesellschaft.
Die Gema soll bei einer Aktion IP-Adressen von Anonymous-Aktivisten ermittelt haben. Auf der Grundlage gab es heute und gestern Durchsuchungen gegen 106 Menschen in Deutschland.
Ein EU-Gerichtsurteil hat zur geplanten Erhöhung der Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten durch die Gema geführt. Grundlage für die Festlegung war eine TNS-Studie.
Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.
Die im Bitkom organisierten Hersteller von USB-Sticks und Speicherkarten wollen vor Gericht ziehen, um eine Erhöhung der Endgerätepreise um bis zu 30 Prozent abzuwehren. Die wird von den Verwertungsgesellschaften gefordert.
Die pauschalen Urheberabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten sollen ab 1. Juli 2012 um ein Vielfaches steigen - von 0,10 Euro auf bis zu 1,95 Euro pro Stück.
Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Gema und Youtube fühlten sich beide Seite als Gewinner. Doch der Gema geht die Entscheidung nicht weit genug, sie legt nun Berufung ein.
Ein Kompromiss zwischen Urhebern und Nutzern ist möglich, sagt Meik Michalke auf der Sigint 2012, ohne Änderung des Urheberrechts - und ohne Gema. Er will eine neue Verwertungsgesellschaft gründen: die Cultural Commons Collecting Society.
Die Unionspolitiker Günter Krings und Ansgar Heveling rufen nach einer Aktion von Anonymous gegen Urheberrechtsbefürworter nach der Staatsanwaltschaft und Bestrafung. Heveling hatte schon im Januar gegen die Gegner der Internetsperrgesetze Sopa und Pipa gewütet.
In einer Diskussionsrunde über das Urheberrecht hat die Existenzangst der Urheber und die Angst vor dem Verlust der Rechte am eigenen Werk durch das Internet überwogen. Verständnis für die Netzfreiheit hatten einige Künstler dennoch.
Youtube muss mehrere Musiktitel aus seinem Angebot nehmen. Das urteilte das Landgericht Hamburg. Das Urteil sollte Bewegung in die stockenden Verhandlungen zwischen der Google-Tochter und der Musikverwertungsgesellschaft bringen.
Am Freitag wird vor dem Landgericht Hamburg das Urteil in Sachen Gema gegen Youtube verkündet. Ein Rechtsexperte erwartet nichts Gutes für die Nutzer der Videoplattform.
Kulturpanik auf der einen, Zensur- und Wissenszugang-Paranoia auf der anderen Seite: Die aktuelle Debatte ums Urheberrecht muss endlich subtiler werden, fordert der Blogger Johnny Haeusler.
51 Tatort-Autoren haben in einem wütenden offenen Brief die "Umsonstkultur" der "Netzgemeinde" angeprangert und eine Korrektur der Diskussion um Leistungsschutzrechte gefordert. Der Chaos Computer Club (CCC) antwortete postwendend - und ebenso scharf.
Warum können sich Youtube und Gema nicht einigen, wie und in welcher Höhe Komponisten und Textdichter für Musikinhalte auf der Videoplattform zu entlohnen sind? Ein Überblick.
Der One-Click-Sharehoster Rapidshare will sich nicht zwingen lassen, nach rechtsverletzenden Downloadlinks zu suchen. Das Unternehmen geht im Streit mit der Gema in die Revision.
"Das Internet ist nicht der Untergang der Kreativen", will Christian Hufgard, Vorsitzender des Vereins Musikpiraten, in einer Studie herausgefunden haben - aber die hat methodische Schwächen.
Rapidshare ist laut einem Urteil als Sharehoster für Urheberrechtsverstöße auf seiner Plattform haftbar. Aber nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken ist rechtswidrig.
Spotify ist mit seiner kostenlosen, werbefinanzierten Streamingmusik ohne einen Vertrag mit der Gema gestartet. Doch die Verwertungsgesellschaft hofft auf eine schnelle Einigung. Auch zu Youtube gibt es bald Neuigkeiten.
Die Hamburger Hip-Hop- und Electro-Band Deichkind protestiert auf ihrem Facebook-Profil gegen die Sperrung ihres Musikvideos zum Song "Leider geil" auf Youtube. Der Eintrag wurde bereits mehr als 20.000 mal geliked.
Sony Music will, dass die Gema seine Musikvideos auf Youtube nicht mehr sperrt. Der Chef von Sony Music International sieht für die Musikindustrie großes Potenzial im Internet: "Das Internet ist für uns ein Segen."
Öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender, Gema und Musikindustrie fordern eine schnelle Unterzeichnung von Acta durch die Bundesregierung. Eine Generation "ohne jedes Unrechtsbewusstsein für digitalen Diebstahl" verlange nach viel Aufklärung.
Nach den weltweiten Demonstrationen gegen Acta stiftet eine einzelne Kopie des bekannten Anonymous-Videos "Was ist Acta?" Verwirrung. Sie wurde mit dem üblichen Gema-Hinweis gesperrt. Laut dem Produzenten dieser Fassung, Bruno Kramm, und Youtube war das ein Irrtum.
Die Gema hat das erste Mal seit längerer Zeit eine schriftliche Stellungnahme dazu abgegeben, ob sie Creative Commons als eine Option für ihre eigenen Mitglieder sieht. Die kurze Antwort lautet: Nein. Die Langversion erklärt John Weitzmann von iRights.info.
Die Musik-Streaming-Plattform Grooveshark zieht sich aus Deutschland zurück und meckert dabei über die Gema. In den USA muss sich das Unternehmen mit Klagen der Musikindustrie auseinandersetzen.
Die Gema hat einen Tarif für die Musiknutzung in werbefinanzierten Streamingdiensten veröffentlicht. Anders als der Tarif für kostenpflichtige Onlinemusik ist er nicht mit dem Branchenverband Bitkom abgestimmt.
Eine Einigung zwischen Bitkom und Gema erlaubt es Anbietern von Musik im Internet, längere Hörproben zur Verfügung zu stellen. Für Streaming-Angebote wurde ein Lizenzvertrag geschlossen. In wesentlichen Punkten geht der Streit aber weiter.
Bis zu 36 Euro Abgabe wollen die Verwertungsgesellschaften künftig für Smartphones. Das Geld ist für legale Kopien geschützter Inhalte und soll von den Herstellern und Importeuren kommen. Die legen die Abgabe aber lieber auf den Kunden um.
Wer illegal urheberrechtlich geschütztes Material in Tauschbörsen zum Download anbietet, muss Schadensersatz zahlen. Umstritten ist, wie dieser berechnet werden soll. Das OLG Köln will den Downloadtarif der Gema zugrundelegen.
Bevor Apple iTunes mit Cloud-Unterstützung in Deutschland anbieten darf, bitten die Verwertungsgesellschaften erst einmal an den Verhandlungstisch. Apple hat noch nicht einmal versucht, mit der Gema zu reden.
Der Buchhandel und die Verleger wollen Internet Service Provider zum Versenden von Warnhinweisen an Filesharer zwingen. Dafür müssten die Gesetze geändert werden. Doch das ist noch nicht alles.
Der demokratische Senator Richard Blumenthal hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf eingebracht, um Datensicherheit und Datenschutz bei Unternehmen zu verbessern. Wer nachlässig mit Kundendaten umgeht, muss mit hohen Strafen rechnen.
Der Webserver der Gema stand im Intranet; nachdem sie ihn gehackt hatten, konnten Anonymous-Aktivisten nach eigener Darstellung von System zu System springen. Durch die Verwendung von Standardpasswörtern bei kritischen Systemen hatten sie leichtes Spiel.
Angriff auf die Gema: Das Anonymous-Kollektiv ist in die Systeme der Musikverwertungsgesellschaft eingedrungen und hat die Seite zeitweise unter seine Kontrolle gebracht. Besucher wurden auf eine modifizierte Seite umgeleitet. Aktuell ist die Gema-Website nicht erreichbar.
Nachdem die US-Künstlerin Nina Paley mit einer Videobotschaft gegen die Sperrung ihres Animationsfilms Sita Sings The Blues protestiert hat, ist dieser jetzt über das Videoportal Youtube abrufbar.
Die US-Künstlerin Nina Paley hat die Gema aufgerufen, den von ihr produzierten Trickfilm Sita Sings The Blues freizugeben. Die Gema hat den Film wegen fehlender Rechte in Deutschland sperren lassen. Paley hingegen sagt, sie habe diese erworben.
Internetsperren, Deep Packet Inspection gegen unerlaubte Downloads und Anschlusssperren gegen Internetnutzer stehen offenbar auf der Wunschliste von Rechteinhabern. Das geht aus einem von der Gema veröffentlichten Dokument mit Vorschlägen an das Bundeswirtschaftsministerium hervor.
Die Gema verteidigt sich wütend gegen DDoS-Angriffe von Hackern und Kritiken von Youtube und aus der Musikindustrie. Von "reiner Willkür" und "Stimmungsmache" ist die Rede.
Anonymous macht die Gema dafür verantwortlich, dass Nutzer in Deutschland einige Musikvideos bei Youtube nicht abrufen können. Die Gruppe hat offenbar bereits einen DDos-Angriff gegen die Gema gestartet.
Der Streit um eine Lizenzzahlung für Musikvideos auf Youtube schwelt schon eine Weile. Jetzt haben sich die Chefs von zwei Plattenfirmen zu Wort gemeldet - und kritisieren die Verwertungsgesellschaft Gema.
Youtube erklärt seinen Nutzern, wer für zahlreiche Sperrungen in Deutschland verantwortlich ist. Doch die Verwertungsgesellschaft Gema betont, Musikvideos nicht aktiv zu blockieren.