Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Gema gegen Youtube: Medienanwalt erwartet ab morgen weitere Youtube-Sperren

Am Freitag wird vor dem Landgericht Hamburg das Urteil in Sachen Gema gegen Youtube verkündet. Ein Rechtsexperte erwartet nichts Gutes für die Nutzer der Videoplattform.
/ Achim Sawall
181 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Bild: Sreenshot: Golem.de

Im Prozess Youtube gegen Gema vor dem Landgericht Hamburg wird morgen ein Urteil zugunsten der Verwertungsgesellschaft erwartet. Das hat Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuge Solmecke(öffnet im neuen Fenster) erklärt. "Dann wird die Anzahl der Videos auf Youtube deutlich schrumpfen. In diesem Fall vermute ich allerdings, dass Youtube sofort in Berufung gehen wird, um den Umfang der Haftung für urheberrechtsverletzende Videos auf der Plattform in der nächsten Instanz klären zu lassen."

Original-Musikinhalte sind hierzulande auf der Videoplattform Youtube in der Regel gesperrt. Oft lesen Nutzer den Satz: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar." Hintergrund ist ein Streit der Google-Konzerntochter Youtube mit der Gema, die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern vertritt. Geklärt werden muss, wie viel Youtube der Gema zahlen muss, wenn es ihr Repertoire online verbreitet. Seit 2009 haben die Streitparteien zum Schaden der Nutzer keine Einigung gefunden. Die Gema reichte daraufhin im Hauptsacheverfahren Unterlassungsklage gegen Youtube ein, über die nun das LG Hamburg entscheidet.

"Die Hamburger Gerichte sind für ihre sehr urheberfreundliche Rechtsprechung bekannt. Da bei Urheberrechtsverletzungen im Internet der sogenannte fliegende Gerichtsstand gilt, konnte sich die Gema aussuchen, vor welchem deutschen Gericht sie gegen Youtube klagen will. Dass sie sich das Landgericht Hamburg ausgesucht hat, ist insofern keine Überraschung." Bereits in einem Verfahren im Jahr 2010 habe das Gericht erkennen lassen, dass es davon ausgeht, dass der Gema ein Unterlassungsanspruch gegen Youtube zusteht. Diese Äußerungen sagten schon viel dazu aus, wie das Gericht morgen vermutlich entscheiden werde. "Im Kern geht es in dem Verfahren um die Frage, welche Maßnahmen Youtube ergreifen muss, um Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer zu verhindern."

Die Gema verlangt den Einsatz eines Wortfilters, der hochgeladene Videos anhand ihrer Beschreibung blockiert. Youtube ist dagegen der Ansicht, dieser Filter sei zu fehleranfällig und führe dazu, dass auch legale Videos blockiert werden.

Nach Ansicht von Solmecke ist die Verpflichtung zur Verwendung solcher Filtersysteme durchaus kritisch zu sehen: "Nach deutschem und europäischem Recht dürfen Hostprovider nicht dazu verpflichtet werden, ein präventives Filtersystem anzuwenden. Insofern darf ein Filtersystem immer erst dann zur Anwendung kommen, wenn Youtube bereits auf einen Rechtsverstoß hingewiesen wurde."


Relevante Themen