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Urheberrecht: C3S statt Gema

Ein Kompromiss zwischen Urhebern und Nutzern ist möglich, sagt Meik Michalke auf der Sigint 2012, ohne Änderung des Urheberrechts - und ohne Gema . Er will eine neue Verwertungsgesellschaft gründen: die Cultural Commons Collecting Society.
/ Jörg Thoma
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Auf der Sigint 2012 wurde über eine neue Verwertungsgesellschaft diskutiert. (Bild: Jörg Thoma/Golem.de)
Auf der Sigint 2012 wurde über eine neue Verwertungsgesellschaft diskutiert. Bild: Jörg Thoma/Golem.de

Auf der Sigint 2012 hat Meik Michalke(öffnet im neuen Fenster) vom Openmusiccontest(öffnet im neuen Fenster) seine Vision einer neuen Verwertungsgesellschaft vorgetragen, die bald Realität werden könnte. Unter dem Namen Cultural Commons Collecting Society(öffnet im neuen Fenster) - kurz C3S - will er eine neue Verwertungsgesellschaft gründen, die sowohl den Ansprüchen der Urheber als auch denen der Nutzer gerecht werden soll.

Michalke - Künstler, Organistor des Openmusicawards, jahrelanger Verfechter von Creative Commons und Nemesis der Gema - plant die C3S seit über zwei Jahren. Noch in diesem Jahr will er einen Antrag für die neue Verwertungsgesellschaft beim deutschen Patentamt vorlegen. Etwas fehlt allerdings noch: mehr Künstler, die bereit sind, zumindest Teile ihres Werks unter einer Creative-Commons-Lizenz zu veröffentlichen.

Urheberrecht lässt sich nicht ändern

Das Urheberrecht lasse sich nicht ohne weiteres so umfassend ändern, wie es beispielsweise der CCC mit seiner Kulturwertmark oder die Piratenpartei fordert, sagt Michalke. Denn allein das Kürzen der Schutzfrist auf die vom CCC geforderten 15 Jahre sei nur in einem nationalen Alleingang möglich. Aber auch Deutschland hat mit 165 weiteren Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet, der bereits 1887 Schutzfristen auf 50 Jahre nach dem Tod eines Künstlers festgelegt hat: die sogenannte Berner Übereinkunft(öffnet im neuen Fenster) .

Dennoch ist die Diskussion gegenwärtig zwischen Nutzern und Kunstschaffenden ziemlich festgefahren. Die einen fordern ein uneingeschränktes Recht auf Kopien, die anderen wollen sie gänzlich verbieten. Einige Nutzer wollen den vollkommenen Rechtsverzicht auf Werke, die Urheber hingegen eine weitere Rechtsverschärfung.

Kompromiss gesucht

Michalke plädiert für einen Kompromiss: Das nichtkommerzielle Tauschen, also das Recht auf eine Privatkopie, muss für Nutzer erlaubt sein. Künstler hingegen müssen angemessen vergütet werden. Das lässt sich zumindest teilweise durch Creative-Commons-Lizenzen realisieren. Die sehen vor, dass Werke Nutzern frei zur Verfügung stehen, in Abstufungen auch weiterverarbeitet werden dürfen, etwa in sogenannten Remixes. Wer die Werke hingegen kommerziell nutzen will, muss dafür zahlen. Künstler sollen selbst bestimmen können, welche Rechte sie einem Werk zuordnen, und auch eine entsprechende Vergütung bekommen, die neben einem Obolus bei kommerzieller Nutzung auch in Form eines Pauschalbetrags oder eines freiwilligen Beitrages entrichtet werden soll.

Wer in Deutschland jedoch seine Musik unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen will, kommt mit der Gema ins Gehege. Denn Künstler, die dort als Mitglieder gelistet sind, dürfen die freien Lizenzen nicht nutzen. Ihre Werke dürfen ausschließlich von der Gema verwaltet werden, andere Lizenzen lässt der Vertrag mit der Gema nicht zu. Und das, obwohl Creative-Commons-Lizenzen Urhebern auch eine globale Rechtssicherheit bieten, denn die Lizenzen sind so gut wie irreversibel.

Gegen die Abmahnwirtschaft

Michalke weist ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass die Gema das eingenommene Geld bis auf die Verwaltungskosten an ihre Mitglieder ausschüttet. Finanzielle Nutznießer der bestehenden Abmahnwelle sind die Abmahner selbst. Und ohne Verwertungsgesellschaften müssten Künstler kommerzielle Anbieter beauftragen, ihre Ansprüche zu verwalten und durchzusetzen. Das wäre nicht im Interesse der Kunstschaffenden und schon gar nicht im Interesse der Nutzer.

C3S gegen den Nutzer-Urheber-Zwist

Eine neue Verwertungsgesellschaft ist demnach die einzige Lösung, um den bestehenden Zwist auszuräumen, davon ist Michalke überzeugt. Die C3S soll Künstlern die Möglichkeit bieten, ihre Werke unter der Lizenz anzubieten, die sie für richtig halten. Creative Commons ist eine durchaus effektive Weise, auch für unbekannte Künstler, ihre Werke populär zu machen. Das Kopieren von Werken schade auch nicht dem Verkauf von CDs, argumentiert Michalke. Nach Statistiken des Bundesverbandes der Musikindustrie änderten sich die Verkaufszahlen von CDs trotz sinkender Musikkopien über die Jahre nicht, sagt Michalke. Allerdings fehlen in den Statistiken die Onlineverkaufszahlen, beispielsweise von US-Konzernen wie Apple oder Amazon.

Auf der Wunschliste des C3S steht unter anderem, dass Künstler die nichtkommerzielle Verbreitung und die freie Nutzung ihrer Werke erlauben. Anwender könnten direkt spenden, etwa über Micropayment-Systeme wie Flattr. Für kommerzielle Nutzer gäbe es eine Lizenzabwicklung an zentraler Stelle samt einer Klärung, ob Werke kommerziell oder nicht genutzt worden sind.

Alternative zur Gema

Das Konzept lasse sich auch europaweit umsetzen und wäre selbst global akzeptiert. Und vor allem müssten keine bestehenden Gesetze geändert werden, selbst das Urheberrecht könne so bleiben, wie es ist. Und es müsste keine Umeignung stattfinden, wie es radikalere Reformer mit dem pauschalen Rechtsverzicht auf Werke wollen.

Weil die Gema keine Teillizenzen akzeptiert, würde die C3S die Verwaltung aller Werke eines Künstlers übernehmen und eben auch mit Teillizenzen akzeptieren. Nur Urheber dürften Mitglieder der C3S werden, die auch eine Schiedsstelle vorsieht. Die Strukturen wären demokratisch, jedes Mitglied hätte eine Stimme bei Entscheidungen, so Michalke. Die Rechtsform des C3S wäre die einer europäischen Genossenschaft (SCE). Und die C3S sieht eine progressive Ausschüttung vor, Teile der Einnahmen würden in die Nachwuchs- und Kulturförderung gehen. Gegenwärtig soll die C3S nur Musik verwalten, später könnte die C3S durchaus auch andere Werke verwalten, sagte Michalke.

Antrag beim Patentamt noch in diesem Jahr

Noch in diesem Jahr will Michalke dem Patentamt sein Konzept vorlegen. Das wird den Antrag prüfen, was bis zu anderthalb Jahren dauern kann, so Michalke. Außerdem müssen noch 20.000 Euro für die Gründung einer Genossenschaft aufgebracht werden. Frühestens in zwei Jahren könnte die C3S dann als Verwertungsgesellschaft auftreten.

Es hänge aber alles davon ab, ob mehr Künstler bereit wären, die Creative-Commons-Lizenz zu akzeptieren, betont Michalke nochmals eindringlich. Letztendlich könne die Debatte um das Urheberrecht nur durch gegenseitigen Respekt beendet werden, sagt Michalke. Die C3S könnte dabei helfen.


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