Klage: Gema will von den Musikpiraten Geld für CC-Musik

Da die Gema die Gema-Freiheit eines Liedstücks nicht bestätigen wollte, will die Gesellschaft nun Geld dafür haben. Die Musikpiraten finden das gut, denn sie erhoffen sich damit eine Klärung der Rechtslage.

Artikel veröffentlicht am ,
Die Gema verklagt die Musikpiraten.
Die Gema verklagt die Musikpiraten. (Bild: Musikpiraten)

Der Verein Musikpiraten wird vor dem Amtsgericht Frankfurt (Main) mit einer Klage der Gema konfrontiert. Grund ist ein Musikstück unter einer Creative-Commons-Lizenz, für das die Gema die Bestätigung der Gema-Freiheit verweigert.

Auf Nachfrage von Golem.de bestätigte die Gema, dass sie den besagten Musiktitel zugeschickt bekam, allerdings nur mit Künstlernamen versehen, so dass eine Überprüfung durch die Gema nicht stattfinden konnte. Gema-Mitglieder sind sonst mit ihren Realnamen angemeldet.

Es geht um 68 Euro

Ein Gema-Sprecher nannte auch den Wert, um den sich die beiden Parteien streiten wollen: 68 Euro. Es geht hier offenbar durchaus ums Prinzip, wie auch die Musikpiraten zu erkennen geben. Es geht ihnen laut eigener Darstellung darum, gerichtlich klären zu lassen, ob und unter welchen Bedingungen anonyme Veröffentlichungen unter einem Pseudonym und unter einer CC-Lizenz in Deutschland möglich sind.

Konkret geht es um das Stück Dragonfly, das für einen Wettbewerb der Musikpiraten unter dem Pseudonym Texas Radio eingereicht wurde. Die beiden Musiker dahinter wollen unbedingt vermeiden, dass "ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann", so die Musikpiraten.

Geht es nach den Musikpiraten, so dürfte die Gema bei anonymen Musikstücken grundsätzlich keine Abgaben einfordern. Der Streit berührt auch die sogenannte Gema-Vermutung, eines der Grundprinzipien der Verwertungsgesellschaft. Die geht bei jeder Nutzung oder Aufführung eines Musikstücks davon aus, dass das Werk Gema-Abgaben erfordert. Wer meint, das sei anders, muss den Nachweis selbst liefern, unter anderem durch Angabe der bürgerlichen Namen von Komponisten und Textern.

Sollte die Gema Erfolg haben, unterliegen anonyme Veröffentlichungen von Liedgütern grundsätzlich einer Abgabepflicht. Das würde dann beispielsweise auch für politisch motivierte Stücke gelten, bei denen der Autor eventuell einen guten Grund für die Anonymität hat. Aufgrund seiner Anonymität dürfte der Autor von den eingenommenen Gebühren aber auch nichts bekommen. Die Einnahmen würden vermutlich anderen zugeteilt.

Der Fall wird laut den Musikpiraten Anfang Juli 2012 vor dem Amtsgericht Frankfurt (Main) verhandelt.

Unabhängig von dem Rechtsstreit werden die Musikpiraten auch dieses Jahr wieder einen Wettbewerb ausrufen, der ebenfalls Anfang Juli beginnt. Als Schirmherr hat der Verein Cory Doctorow gewinnen können.

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teenriot 02. Jul 2012

Wer an anderen Ansprüche erhebt, muss das auch beweisen können, in der normalen Welt...

Local_Horst 28. Jun 2012

Yep, irgend welche BGH-Urteile/Auslegungen zum Urheberrecht aus den 80er Jahren...

Trollfeeder 28. Jun 2012

Das fällt aber nach dem ersten Kanonenschuss weg. Bei der GEMA merken die meisten...

teenriot 28. Jun 2012

Neeeee - ich hatte einen Antwort geschrieben die, im Nachhinein betrachtet, auf falschen...



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