BKA vs. Anonymous: "Die Hausdurchsuchungen waren gewagt"
Nach einer Anonymous-Attacke auf die Internetseiten der Gema durchsuchte das Bundeskriminalamt die Wohnungen von 106 Verdächtigen. Der Strafanwalt Udo Vetter hält das Vorgehen der Behörden für martialisch, überzogen und offenbar politisch motiviert.

Der auf Fragen des Internetrechts spezialisierte Rechtsanwalt Udo Vetter hat die Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Teilnehmern von Anonymous-Aktionen kritisiert. "Ich habe das Gefühl, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wollte hier das gesellschaftspolitische Zeichen setzen, dass Anonymus-Teilnehmer mit harten - und wie ich finde überzogenen - Maßnahmen rechnen müssen", sagte Vetter am Montag iRights.info. "Doch es ist nicht die Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, Politik zu machen oder Angst und Schrecken zu verbreiten."
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt: "Internet kein rechtsfreier Raum"
- BKA vs. Anonymous: "Die Hausdurchsuchungen waren gewagt"
- Werden die Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt?
Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte Mitte Juni bundesweit Wohnungen von 106 Verdächtigen durchsucht und Computer beschlagnahmt. Die Beschuldigten sollen im Dezember gemeinsam den Server der Musikverwertungsgesellschaft Gema attackiert haben. Anonymous-Teilnehmer hatten zuvor auf Facebook zu der DDoS-Attacke (Distributed Denial of Service) aufgerufen. Ein Link führte auf eine Seite, auf der sich Internetnutzer durch Drücken eines "Fire-Buttons" aktiv an der Attacke beteiligten, heißt es von Seiten der Behörden. Ziel sei es gewesen, die Webseiten der Gema unerreichbar zu machen. Demnach liege Computersabotage (§ 303b StGB) vor. Anhand der Logdaten des angegriffenen Servers konnten die Ermittler die IP-Adresse und die Telefonanschlüsse der Tatverdächtigen ermitteln. Hinter dem Angriff werden vor allem Jugendliche vermutet.
"Die Ermittlungen [...] verdeutlichen, dass das Internet kein 'rechtsfreier Raum' ist und Nutzer, die sich an illegalen Aktivitäten im Internet beteiligen, mit konsequenter Verfolgung durch die Ermittlungsbehörden rechnen müssen", heißt es in einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die federführend für die bundesweiten Hausdurchsuchungen verantwortlich war.
Eingriff in die Grundrechte - "Eine Hausdurchsuchung ist kein Pappenstiel"
Der Rechtsanwalt Vetter kritisiert dagegen, die Staatsanwaltschaft habe sich mit ihren Maßnahmen auf "sehr glattes Parkett" begeben. "Eine Hausdurchsuchung ist als Verletzung der Privatsphäre eine der gravierendsten Eingriffe in die Grundrechte", so Vetter. "Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen Hausdurchsuchungen angemessen und erforderlich sein." Für die betroffenen Familien sei eine Hausdurchsuchung "kein Pappenstiel".
Prinzipiell ist Vetter zufolge unklar, inwieweit das bloße Klicken eines Links schon den Strafstandbestand der Computersabotage erfüllen kann. Der Tatbeitrag des Einzelnen sei zudem marginal. Auch die Beweisführung werde schwierig. Vetter bezweifelt, dass der Täter in einem Mehrpersonenhaushalt zweifelsfrei ermittelt werden kann, wenn niemand die Beteiligung gesteht. Außerdem sei fraglich, ob man auf den beschlagnahmten Computern noch nachvollziehen kann, welche Seiten im Dezember vergangenen Jahres aufgerufen wurden.
Besondere Härte im Fall Anonymous vs. Gema?
Generell kritisiert Vetter die Hausdurchsuchungen mit Blick auf den geringen Schaden. Von Seiten der Gema heißt es, der Angriff habe zu "massiven Einschränkungen" für Kunden und Mitarbeiter geführt. Allerdings war die Gema-Webpräsenz zu keinem Zeitpunkt außer Funktion. Die Attacke verlangsamte nur den Zugriff auf einzelne Seiten. Rechtlich handele es sich um einen "fehlgeschlagenen Versuch", heißt es im Durchsuchungsbeschluss gegen die Verdächtigen, den die Bloggerin Doreen Kröber ins Netz gestellt hat. Vetter kommentiert: "Es ist gewagt, die Wohnungen von 106 Menschen zu durchsuchen, bloß weil jemand drei Sekunden länger warten muss, bis sich die FAQ-Seite der Gema geöffnet hat."
Vetter unterstellt, dass die Behörden im Fall mit besonderer Härte vorgingen, um politisch ein Zeichen gegen eine Protestbewegung zu setzen, die sich gegen eine zentrale Institution wie die Gema richtet. "Ich vermute mal, man hätte diese martialischen Maßnahmen nicht ergriffen, hätte irgendjemand die Seite irgendeines mittelständischen Unternehmens ein wenig verlangsamt. Da wäre doch kein Staatsanwalt auf die Idee gekommen, gegen eventuell Unschuldige eine Hausdurchsuchung durchzuziehen."
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Werden die Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt? |
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Irgendwie scheints eher so, als stehn alle Industrieländer vor dem Abgrund :)
Genau! Uns geht es nicht schlecht. Uns geht es nur nicht gut.
Die Aktion war genauso Schwachsinnig wie die Aktionen dieser Internet-Sekte...
Das dies die neue Jugendsoap von Arte sein könnte war mir auch zu aller erst...