BKA vs. Anonymous: "Die Hausdurchsuchungen waren gewagt"

Nach einer Anonymous-Attacke auf die Internetseiten der Gema durchsuchte das Bundeskriminalamt die Wohnungen von 106 Verdächtigen. Der Strafanwalt Udo Vetter hält das Vorgehen der Behörden für martialisch, überzogen und offenbar politisch motiviert.

Artikel veröffentlicht am , Alexander Wragge/iRights
Anonymous-Teilnehmer hatten auf Facebook zu einer DDoS-Attacke (Distributed Denial of Service) aufgerufen.
Anonymous-Teilnehmer hatten auf Facebook zu einer DDoS-Attacke (Distributed Denial of Service) aufgerufen. (Bild: Strdel/AFP/Getty Images)

Der auf Fragen des Internetrechts spezialisierte Rechtsanwalt Udo Vetter hat die Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Teilnehmern von Anonymous-Aktionen kritisiert. "Ich habe das Gefühl, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wollte hier das gesellschaftspolitische Zeichen setzen, dass Anonymus-Teilnehmer mit harten - und wie ich finde überzogenen - Maßnahmen rechnen müssen", sagte Vetter am Montag iRights.info. "Doch es ist nicht die Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, Politik zu machen oder Angst und Schrecken zu verbreiten."

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt: "Internet kein rechtsfreier Raum"

Inhalt:
  1. BKA vs. Anonymous: "Die Hausdurchsuchungen waren gewagt"
  2. Werden die Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt?

Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte Mitte Juni bundesweit Wohnungen von 106 Verdächtigen durchsucht und Computer beschlagnahmt. Die Beschuldigten sollen im Dezember gemeinsam den Server der Musikverwertungsgesellschaft Gema attackiert haben. Anonymous-Teilnehmer hatten zuvor auf Facebook zu der DDoS-Attacke (Distributed Denial of Service) aufgerufen. Ein Link führte auf eine Seite, auf der sich Internetnutzer durch Drücken eines "Fire-Buttons" aktiv an der Attacke beteiligten, heißt es von Seiten der Behörden. Ziel sei es gewesen, die Webseiten der Gema unerreichbar zu machen. Demnach liege Computersabotage (§ 303b StGB) vor. Anhand der Logdaten des angegriffenen Servers konnten die Ermittler die IP-Adresse und die Telefonanschlüsse der Tatverdächtigen ermitteln. Hinter dem Angriff werden vor allem Jugendliche vermutet.

"Die Ermittlungen [...] verdeutlichen, dass das Internet kein 'rechtsfreier Raum' ist und Nutzer, die sich an illegalen Aktivitäten im Internet beteiligen, mit konsequenter Verfolgung durch die Ermittlungsbehörden rechnen müssen", heißt es in einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die federführend für die bundesweiten Hausdurchsuchungen verantwortlich war.

Eingriff in die Grundrechte - "Eine Hausdurchsuchung ist kein Pappenstiel"

Der Rechtsanwalt Vetter kritisiert dagegen, die Staatsanwaltschaft habe sich mit ihren Maßnahmen auf "sehr glattes Parkett" begeben. "Eine Hausdurchsuchung ist als Verletzung der Privatsphäre eine der gravierendsten Eingriffe in die Grundrechte", so Vetter. "Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen Hausdurchsuchungen angemessen und erforderlich sein." Für die betroffenen Familien sei eine Hausdurchsuchung "kein Pappenstiel".

Prinzipiell ist Vetter zufolge unklar, inwieweit das bloße Klicken eines Links schon den Strafstandbestand der Computersabotage erfüllen kann. Der Tatbeitrag des Einzelnen sei zudem marginal. Auch die Beweisführung werde schwierig. Vetter bezweifelt, dass der Täter in einem Mehrpersonenhaushalt zweifelsfrei ermittelt werden kann, wenn niemand die Beteiligung gesteht. Außerdem sei fraglich, ob man auf den beschlagnahmten Computern noch nachvollziehen kann, welche Seiten im Dezember vergangenen Jahres aufgerufen wurden.

Besondere Härte im Fall Anonymous vs. Gema?

Generell kritisiert Vetter die Hausdurchsuchungen mit Blick auf den geringen Schaden. Von Seiten der Gema heißt es, der Angriff habe zu "massiven Einschränkungen" für Kunden und Mitarbeiter geführt. Allerdings war die Gema-Webpräsenz zu keinem Zeitpunkt außer Funktion. Die Attacke verlangsamte nur den Zugriff auf einzelne Seiten. Rechtlich handele es sich um einen "fehlgeschlagenen Versuch", heißt es im Durchsuchungsbeschluss gegen die Verdächtigen, den die Bloggerin Doreen Kröber ins Netz gestellt hat. Vetter kommentiert: "Es ist gewagt, die Wohnungen von 106 Menschen zu durchsuchen, bloß weil jemand drei Sekunden länger warten muss, bis sich die FAQ-Seite der Gema geöffnet hat."

Vetter unterstellt, dass die Behörden im Fall mit besonderer Härte vorgingen, um politisch ein Zeichen gegen eine Protestbewegung zu setzen, die sich gegen eine zentrale Institution wie die Gema richtet. "Ich vermute mal, man hätte diese martialischen Maßnahmen nicht ergriffen, hätte irgendjemand die Seite irgendeines mittelständischen Unternehmens ein wenig verlangsamt. Da wäre doch kein Staatsanwalt auf die Idee gekommen, gegen eventuell Unschuldige eine Hausdurchsuchung durchzuziehen."

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Werden die Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt? 
  1. 1
  2. 2
  3.  


Bibabuzzelmann 27. Jun 2012

Irgendwie scheints eher so, als stehn alle Industrieländer vor dem Abgrund :)

Prypjat 27. Jun 2012

Genau! Uns geht es nicht schlecht. Uns geht es nur nicht gut.

samy 26. Jun 2012

Die Aktion war genauso Schwachsinnig wie die Aktionen dieser Internet-Sekte...

d333wd 26. Jun 2012

Das dies die neue Jugendsoap von Arte sein könnte war mir auch zu aller erst...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
CS GO mit Source 2
Das ist Valves Counter-Strike 2

Es ist offiziell: Valve stellt Counter-Strike 2 vor. Die Source-2-Engine bringt neues Gameplay und soll klassische Tickraten loswerden.

CS GO mit Source 2: Das ist Valves Counter-Strike 2
Artikel
  1. Akkutechnik: 4695-Akku schafft 40 Prozent mehr Reichweite als Tesla
    Akkutechnik
    4695-Akku schafft 40 Prozent mehr Reichweite als Tesla

    Mit herkömmlichen Fertigungsmethoden und nur 15 mm mehr Höhe baut Akkuhersteller EVE Zellen für BMW, die Teslas 4680 weit überlegen sind.

  2. Autodesign: Hyundai schwört auf physische Knöpfe und Regler
    Autodesign
    Hyundai schwört auf physische Knöpfe und Regler

    Bei Autos gibt es oft Soft-Touch-Buttons, um Kosten zu sparen, doch Hyundai findet das zu gefährlich und setzt weiter auf echte Knöpfe und Regler.

  3. Zoom, Teams, Jitsi: Videokonferenzsysteme datenschutzkonform nutzen
    Zoom, Teams, Jitsi
    Videokonferenzsysteme datenschutzkonform nutzen

    Datenschutz für Sysadmins Gerade die beliebten US-Anbieter sind bei Datenschutzbehörden gar nicht beliebt. Wir erläutern die Anforderungen an Videokonferenzsysteme.
    Ein Bericht von Friedhelm Greis

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Heute besonders viele MindStar-Tagesdeals • Gigabyte RTX 4070 Ti 880,56€ • Crucial SSD 2TB (PS5) 162,90€ • Nintendo Switch inkl. Spiel & Goodie 288€ • NBB Black Weeks: Rabatte bis 60% • PS5 + Resident Evil 4 Remake 569€ • LG OLED TV -57% • Amazon Coupon-Party [Werbung]
    •  /