Gema: Streamingdienst Spotify in Deutschland ohne Gema gestartet

Spotify ist mit seiner kostenlosen, werbefinanzierten Streamingmusik ohne einen Vertrag mit der Gema gestartet. Doch die Verwertungsgesellschaft hofft auf eine schnelle Einigung. Auch zu Youtube gibt es bald Neuigkeiten.

Artikel veröffentlicht am ,
Gema-Chef Harald Heker
Gema-Chef Harald Heker (Bild: Gema)

Spotify ist in Deutschland ohne einen Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft Gema gestartet. Das hat Gema-Chef Harald Heker am 13. März 2012 auf der Jahrespressekonferenz auf eine Frage aus dem Publikum erklärt. Heker: "Es gibt noch keinen Vertrag mit der Gema. Insofern gibt es noch keine vorläufige Einigung. Diese Einigung steht noch aus."

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Seit dem 13. März 2012 kann Spotify auch offiziell in Deutschland genutzt werden. Der schwedische Musikdienst bietet mit Spotify Free einen kostenlosen, werbefinanzierten Streamingzugang auf seine Bibliothek und die Möglichkeit, Musik zum Download zu kaufen. Für monatlich 5 Euro gibt es einen werbefreien Musikstream.

Heker: "Spotify ist heute in Deutschland live gegangen. Die Gema freut sich sehr darüber, dass Spotify in Deutschland ist. Spotify ist ein wichtiger Marktteilnehmer und hat erklärt, sich an die jeweiligen Spielregeln im Land zu halten. Insofern verhandeln wir auch mit Spotify schon seit geraumer Zeit einen Vertrag. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Wir haben, sofern ich mich richtig erinnere, noch eine letzte Verhandlungsrunde am 26. März 2012. Danach werden wir sehen, ob wir mit Spotify eine Einigung gefunden haben oder nicht. Ich bin im Moment durchaus optimistisch, dass wir zusammenkommen."

Gema: Mitte April 2012 wichtige Entscheidung zu Youtube

Unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der Lizenzzahlungen für Musikvideos sind bei der Videoplattform Youtube weiter für Sperrungen in Deutschland verantwortlich. Youtube-Betreiber Google und die Gema konnten sich bisher nicht auf die Höhe der Lizenzgebühren einigen. Dazu Heker: "Wir befinden uns in einem Musterverfahren mit Youtube vor dem Landgericht Hamburg, bei dem es grundsätzlich darum geht, ob Youtube verpflichtet ist, eine angemessene Vergütung an die Gema-Mitglieder zu zahlen." Mitte April 2012 sei der Termin für die Entscheidungsverkündung. Danach werde klar sein, ob diese "leidige Auseinandersetzung weitergehen muss", sagte Heker.

Nachtrag vom 14. März 2012, 10:22 Uhr

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Spotify Deutschland erklärte Golem.de: "Spotify bietet seinen Musikservice auch in Deutschland auf vollkommen legaler Grundlage an. Aufgrund unserer Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften und Rechteinhabern honorieren wir Musiker und Komponisten hierzulande, so wie wir es auch in allen anderen Märkten tun. Mit der Gema verhandeln wir weiterhin über eine langfristige Übereinkunft."

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Heidel 15. Mär 2012

sehe ich ganz genauso. Und an welcher Stelle der Spotify Client jetzt besser ist bleibt...

zwangsregistrie... 14. Mär 2012

Nun ja das LG Hamburg ist ja für eine recht "lustige" Rechtsauffassung bekannt. In diesem...

Geistesgegenwart 14. Mär 2012

Google hat in Deutschland Niederlassungen und kann verklagt werden. Wo die Server...

LoLTroll 14. Mär 2012

Weil der Facebookzwang zum allgemeinen Geschäftsmodell von Spotify gehört und nicht...

ursfoum14 14. Mär 2012

...bis Youtube endlich wieder "frei" ist, bin ich bestimmt ausgewandert. Das kann noch...



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