Sharehoster: Rapidshare zieht im Streit mit Gema vor Bundesgerichtshof
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die Urteilsbegründung zum Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und Rapidshare(öffnet im neuen Fenster) vorgelegt. Obwohl der One-Click-Hoster die Entscheidung als Erfolg wertet, wird das Unternehmen beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. Das erklärte ein Sprecher der Agentur von Rapidshare Golem.de.
Nicht das Ermöglichen des Hochladens von urheberrechtlich geschützten Werken sei rechtswidrig, sondern das "Öffentlich-zugänglich-machen" der Rapidshare-Links. "Rechtsverletzende Downloadlinks" müssten von Rapidshare gelöscht werden und in Linkressourcen im Internet müsse das Unternehmen gezielt nach weiteren Links suchen. Rapidshare-Chefin Alexandra Zwingli betonte, dem komme Rapidshare bereits seit Jahren nach. Wenn das Anti-Abuse-Team auf solchen Seiten einen Downloadlink entdecke, der zu einer offensichtlich illegal veröffentlichten Datei auf den Servern des Unternehmens führe, werde die entsprechende Datei unverzüglich gesperrt.
Zwingli: "Wir tun dies aus eigenem Antrieb, weil wir ein großes Interesse daran haben, unseren Dienst sauber zu halten. Eine Verpflichtung zu solchen Maßnahmen halten wir für rechtlich fragwürdig. Wir werden daher gegen das Urteil in Revision gehen, um die Frage der proaktiven Kontrolle fremder Websites höchstrichterlich klären zu lassen."
Die Gema betonte, dass es laut Urteil nicht ausreiche, Inhalte lediglich nach Hinweis der Rechteinhaber zu löschen: "Vielmehr ist Rapidshare verpflichtet, darüber hinaus Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung der Rechtsverletzung verhindern." Rapidshare wertet für sich, dass das Oberlandesgericht Hamburg anerkannt habe, dass Rapidshare ein legales Geschäftsmodell betreibe. Die Gema betont dagegen, dass das Gericht zugleich mehrfach von einem "gefahrgeneigten Geschäftsmodell" gesprochen habe.
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