Verwertungsgesellschaften: Forderung von 36 Euro Kopierabgabe pro Smartphone
Bis zu 36 Euro Abgabe wollen die Verwertungsgesellschaften künftig für Smartphones. Das Geld ist für legale Kopien geschützter Inhalte und soll von den Herstellern und Importeuren kommen. Die legen die Abgabe aber lieber auf den Kunden um.

Die Verwertungsgesellschaften fordern von den Handyherstellern Abgaben von 12 bis 36 Euro pro Gerät. Das hat der IT-Branchenverband Bitkom am 28. Oktober 2011 erklärt. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) will damit die private Nutzung legaler Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgelten.
"Die Forderung der ZPÜ würde viele Geräte um 10 bis 20 Prozent verteuern", sagte Bitkom-Vizechef Volker Smid. "Es wird außer Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant sind." Smid, Landeschef von Hewlett-Packard Deutschland, stellte daher im Namen des Verbandes eine Urheberrechtsabgabe für Mobiltelefone grundsätzlich infrage. Die Geräte dienten laut Bitkom primär zum Telefonieren, für SMS und Fotos, und nicht zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke. Zudem seien die Forderungen der ZPÜ für Mobiltelefone mit bis zu 36 Euro deutlich höher als für MP3-Player mit 5 Euro.
Die Forderungen der ZPÜ unterscheiden sich je nach Leistungsfähigkeit der Geräte. Standardhandys sollen mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Geräte mit Touchscreen je nach Speicherkapazität mit 16 oder 36 Euro.
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte wurde 1963 gegründet und ist das wirtschaftlich wichtigste Gremium der deutschen Verwertungsgesellschaften. Die ZPÜ hat die Aufgabe, die Vergütungsansprüche gegenüber den Geräteherstellern und -importeuren geltend zu machen und die Einnahmen an ihre Gesellschafter zu verteilen.
Die Gema erklärte Golem.de, dass die ZPÜ die vom Bitkom genannten Forderungen für Mobiltelefone bereits am 28. Juli 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. "Die Abgaben legen die Hersteller auf die Käufer um. Das ist aber deren Entscheidung. Wir richten die Forderungen an die Gerätehersteller und -importeure. Die sind für uns zahlungspflichtig, nicht die Endkunden", sagte der Gema-Sprecher. Die bisher geltenden Preise für Touchscreengeräte lagen bei 11 Euro und für Mobiltelefone ohne Touchscreen bei 4 Euro plus Umsatzsteuer. Die Forderungen seien durch eine von den Verwertungsgesellschaften durchgeführte empirische Untersuchung belegt.
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