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USB-Sticks und Speicherkarten: Hersteller wehren sich gegen neue "Mondtarife"

Die im Bitkom organisierten Hersteller von USB-Sticks und Speicherkarten wollen vor Gericht ziehen, um eine Erhöhung der Endgerätepreise um bis zu 30 Prozent abzuwehren. Die wird von den Verwertungsgesellschaften gefordert.
/ Achim Sawall
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USB-Sticks mit weniger Speicher könnten deutlich teurer werden. (Bild: Kingston)
USB-Sticks mit weniger Speicher könnten deutlich teurer werden. Bild: Kingston

Der IT-Branchenverband Bitkom(öffnet im neuen Fenster) wehrt sich gegen die Pläne der Verwertungsgesellschaften für höhere Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten. Die durch die Gema vertretene Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hatte zusammen mit der VG Wort und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst den neuen Tarif im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.

8 GByte für 6,50 statt 5 Euro

Bisher betrug die Kopierabgabe 10 Cent, Bitkom-Mitglieder zahlten 8 Cent. Diese Regelung mit dem Bitkom hatte die ZPÜ Ende 2011 aufgekündigt. "Die neue Forderung der ZPÜ könnte zahlreiche USB-Sticks um bis zu 30 Prozent verteuern" , sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Ein Markenartikel mit einer mittleren Speicherkapazität von 8 GByte koste derzeit rund 5 Euro. Künftig drohe eine Preissteigerung um etwa 1,50 Euro.

"Diese Mondtarife stehen in keinem Verhältnis zum Verkaufspreis. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus" , erklärte Rohleder. Der Bitkom wolle vor einer Schiedsstelle gerichtlich gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften vorgehen.

Nachtrag vom 25. Mai 2012, 14:17 Uhr

Ein Gema-Sprecher erklärte: "Der alte Tarif stammt aus dem Jahre 2007/2008. Die starke Entwicklung der Komprimierungsalgorithmen, etwa zum Speichern von Filmen, und die Erhöhung der Speicherkapazität der Medien, macht eine Anpassung der Pauschale dringen notwendig." Der Vertrag sei schon 2011 von den Verwertungsgesellschaften aufgekündigt worden. Verhandlungen mit den Anbietern seien erfolglos verlaufen.

Die Veröffentlichung und das anschließende Urteil durch die Schiedsstelle sei das übliche Vorgehen laut Urheberrechtsgesetz.

Laut Bitkom dauere das Gerichtsverfahren bei der Schiedsstelle häufig länger als ein Jahr. Die Unternehmen müssten aber bereits jetzt kalkulieren, was sich auf die Preise auswirken werde.


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