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Streaming: Gema veröffentlicht Tarif für werbefinanzierte Musikangebote

Die Gema hat einen Tarif für die Musiknutzung in werbefinanzierten Streamingdiensten veröffentlicht. Anders als der Tarif für kostenpflichtige Onlinemusik ist er nicht mit dem Branchenverband Bitkom abgestimmt.
/ Jens Ihlenfeld
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Gema fordert 10,25 Prozent der Einnahmen. (Bild: Gema)
Gema fordert 10,25 Prozent der Einnahmen. Bild: Gema

10,25 Prozent der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen fordert die Gema von werbefinanzierten Music-on-Demand-Plattformen. Laut Gema ist dies eine angemessene Beteiligung der Urheber und ihrer Verlage an der Nutzung ihrer Rechte.

Allerdings gibt sich die Musikverwertungsgesellschaft damit nicht zufrieden, sondern verlangt eine Mindestvergütung. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Interaktivität des Dienstes ab. Bei Diensten mit niedriger Interaktivität fallen mindestens 0,025 Cent pro Stream an, bei Diensten mit mittlerer Interaktivität sind es 0,31 Cent und bei Diensten mit hoher Interaktivität 0,6 Cent pro Stream.

Unter niedriger Interaktivität versteht die Gema Dienste wie Webradios, bei denen Nutzer maximal die Funktionen Play und Stop zur Verfügung haben. Eine genaue Definition von niedriger, mittlerer und hoher Aktivität konnte die Gema auch auf Nachfrage nicht geben. Als Merkmal für hohe Interaktivität wurde die Möglichkeit, innerhalb eines Titels zu springen, genannt.

Kommt ein Gesamtvertrag zustande, sollen sich die Preise verringern: Die Erlösbeteiligung sinkt dann auf 8,2 Prozent, die Mindestvergütungen auf 0,02. 0,25 beziehungsweise 0,48 Cent pro Stream.

Die Gema kommt mit diesem Tarif nach eigener Einschätzung den Anbietern von unentgeltlich angebotenen Streamingdiensten sehr entgegen.


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