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Beschluss: Wirtschaftsminister fordern Aussetzung neuer Gema-Tarife

Die Konferenz der Wirtschaftsminister der deutschen Bundesländer hat einstimmig beschlossen, die Gema zum Abwarten eines Schlichtungsverfahrens aufzurufen. Wenn der Verein dem nachkommt, treten die umstrittenen Tarife für Kneipen und Diskotheken vorerst nicht in Kraft.
/ Nico Ernst
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DJ Helen Jagger im Club Prince Charles in Berlin im September 2012 (Bild: Andreas Rentz/Getty Images)
DJ Helen Jagger im Club Prince Charles in Berlin im September 2012 Bild: Andreas Rentz/Getty Images

Der politische Druck auf die Gema steigt. Auf Initiative des saarländischen Wirtschaftsministers Heiko Maas (SPD) hat die Konferenz der Wirtschaftsminister der 16 Bundesländer am 4. Dezember 2012 beschlossen, die Verwertungsgesellschaft zu einem Aussetzen ihrer Gebührenreform aufzufordern.

Nach dem Willen der Gema sollen die umstrittenen neuen Tarife am 1. April 2013 in Kraft treten. Die Tarife, die nach Meinung von Veranstaltern und Clubbetreibern zu massiven Preissteigerungen führen, wurden von der Gema einseitig verkündet, nachdem Verhandlungen mit großen Verbänden der Gaststättenbranche gescheitert waren. Die zuständige Kontrollbehörde, das deutsche Patent- und Markenamt(öffnet im neuen Fenster) , soll den Streit nun schlichten.

Die Wirtschaftsminister, die keine direkte Kontrolle über den privaten Verein Gema haben, fordern die Verwertungsgesellschaft nun auf, diese Schlichtung abzuwarten. Heiko Maas fordert(öffnet im neuen Fenster) einen Kompromiss: " Im Interesse eines fairen Ausgleichs zwischen Urhebern einerseits und Kultur- sowie Gastronomiebetreibern andererseits ist es zwingend notwendig, in einem geordneten Schiedsverfahren einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss zu finden. Alles andere könnte zu einer Bedrohung der kulturellen Veranstaltungsvielfalt führen. " Darüber hinaus habe die Ministerkonferenz " erhebliche Bedenken gegenüber der geplanten neuen Tarifstruktur" , so Maas weiter.

Ob die Gema auf die Forderung der Minister eingeht, ist noch nicht bekannt. Sowohl der Verwertungsgesellschaft als auch den Gastronomieverbänden steht auch nach einer Schlichtung der Rechtsweg offen.


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