Petitionsausschuss: Bundesregierung hält an Gema-Vermutung fest
"Es wäre nicht möglich, wenn die Verwertungsgesellschaft in jedem Einzelfall nachweisen müsste, dass ein Gema-pflichtiges Repertoire gespielt worden ist" , sagte Max Stadler(öffnet im neuen Fenster) (FDP) im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Stadler ist Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium und antwortete stellvertretend für die Bundesregierung.
Der Ausschuss beschäftigte sich mit der Gema-Vermutung(öffnet im neuen Fenster) , weil eine Petition zu deren Abschaffung 50.000 Unterzeichner erreicht hatte. Die Eingabe stammte von David Henninger; vorgestellt wurde die Problematik aber von Christian Hufgard, dem Vorsitzenden des Vereins Musikpiraten. Hufgard führte vor allem aus, dass der Nachweis, dass ein Stück nicht von einem durch die Gema vertretenen Künstler stamme, zu aufwendig sei: "Wer Geld fordert, muss nachweisen können, dass er dazu auch berechtigt ist" , sagte Hufgard.
Diesen Aufwand erkannte Max Stadler zwar an, hielt ihn aber für "unvermeidlich" . Die Gema-Vermutung sei zudem nicht Ergebnis eines staatlichen Monopols, aber eines "faktischen Monopols" , so der Staatsekretär. Das und auch die Aufrechterhaltung der Vermutung seien die Ergebnisse der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dahinter stehe die Grundüberlegung, "wie es möglich ist, die Rechte der Urheber geltend zu machen" , so Stadler.
Auch zwei andere Petitionen zur Gema, die sich um die Erhöhung der Tarife für Gaststätten drehen, behandelte der Ausschuss. Max Stadler unterstützte dabei die öffentliche Diskussion, sagte aber auch, dass man das derzeit laufende Schiedsverfahren abwarten solle. Die Abschaffung der Gema und die Installation einer staatlichen Verwertungsgesellschaft hält der Staatssekretär nicht für eine gute Lösung. Das hatten Gema-Kritiker immer wieder gefordert, weil der private Verein hoheitliche Aufgaben wie die Durchsetzung von Rechten wahrnehme.
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