Petition: Anhörung zur Gema-Vermutung erreicht
Die Onlinepetition beim Deutschen Bundestag zur Abschaffung der sogenannten Gema-Vermutung hat das Quorum erreicht. Nach Prüfung gibt es eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss.

Mit derzeit über 62.000 Mitzeichnern hat die Petition gegen die Gema-Vermutung zum Ende der Frist am 18. Oktober 2012 die für eine Anhörung nötige Zahl der Unterstützer erreicht. Wenn über 50.000 Bürger eine Petition unterstützen, kann der Antragsteller vom Petitionsausschuss des Bundestages gehört werden. Solche Anhörungen werden auch im Parlamentsfernsehen per Stream übertragen, was für das Anliegen eine breite Öffentlichkeit schafft.
Petent David Henninger richtet sich mit seiner Eingabe gegen den Paragrafen 13c des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten. Darin ist geregelt, dass eine Wahrnehmungsgesellschaft wie die Gema einen Auskunftsanspruch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken hat. Kann jemand, der Werke nutzt, nicht belegen, dass die Urheber nicht von der Gesellschaft vertreten werden, so wird davon ausgegangen, dass das der Fall ist.
Umgekehrte Beweislastumkehr
Dieses Gesetz führt in der Praxis, beispielsweise bei Diskotheken, dazu, dass die Beweislast umgekehrt wird: Die Gema kann Gebühren erheben, auch wenn vielleicht gar keine Musik gespielt wird, für die die Gema Rechte vertritt. Im Zweifel ist alles Gema-pflichtig, der Nachweis ist von den Nutzern der Musik zu erbringen.
Dieser Nachweis ist, um bei Diskotheken zu bleiben, nur in Form von ausführlichen Playlists möglich. Jeder gespielte Titel ist mit Interpret und Komponist dort aufzuführen. Kritiker halten dieses Verfahren für unpraktikabel, weil DJs beim Mixen viele Stücke neu kombinieren und während des Vorgangs unmöglich Buch führen könnten. Automatisierte Formen zur Übermittlung von Playlists, die etwa bei der Nutzung von Audiodateien jede DJ-Software erstellen kann, bietet die Gema bisher nicht an.
Die Gema-Vermutung wurde bisher auch immer wieder vor Gericht bestätigt, zuletzt in einem Fall, bei dem die Wahrnehmungsgesellschaft gegen den Verein Musikpiraten geklagt hatte. Die Musikpiraten hatten ein unter Creative Commons stehendes Stück eines anonymen Komponisten veröffentlicht, für das die Gema Gebühren erheben wollte. Der Nachweis, dass der Song nicht von der Gema vertreten wurde, konnte nach Meinung des Amtsgerichts Frankfurt nicht erbracht werden. Die Musikpiraten wollen Berufung einlegen.
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Das stimmt für DJ Nahtlos in der Dorf-Disko, der sich natürlich merken kann, dass er...
Naja, da werden teilweise reine Beattracks mit anderen Songs im Tempo angepasst und...
nur weils auch schlechte Beispiele gibt, heisst es nicht dass das Instrument nix taugt...
Na dann herzlichen Glückwunsch! Unfassbar, ich sehe eigentlich auch nur den Gang zum...
Die Antwort liegt auf der Hand: https://www.golem.de/news/tarifreform-gema-setzt-jubel...