Syn-Flood: Gema stellt wegen fehlender IP-Adressen keine Strafanzeige

Die Gema verzichtet nach einem Angriff auf ihre Webpräsenz am 14./15. Juni 2012 auf eine Strafanzeige. Ein Sprecher der Musikverwertungsgesellschaft sagte Golem.de: "Es ist uns bei dieser Attacke nicht gelungen, IP-Adressen zu ermitteln, weil es sich nicht um eine einfache DDOS-Attacke, sondern um eine Syn-Flood gehandelt hat."
Die Webseite der Gema sei eigentlich nicht "vom Netz gewesen" , sondern nur kurzfristig, sporadisch nicht zu erreichen. Der Schaden sei eigentlich nicht groß gewesen, weshalb auch die Reaktion ein bisschen maßvoller ausgefallen sei, sagte der Sprecher.
In den Nutzungsbedingungen der Webseite habe die Gema erklärt, dass die IP-Adresse der Nutzer aufgezeichnet werde. "Wer sich illegaler Machenschaften schuldig macht, muss sich nicht über eine Strafverfolgung wundern. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Und vor allem kein anonymer Raum" , erklärte er.
Privatjustiz im Sinne eines Auftrags an ein IT-Sicherheitsunternehmen, das die Rechner der Angreifer untersucht, sei nicht geübt worden. "Wir haben die Hände davon gelassen. Das Bundeskriminalamt hat ermittelt. Das Aufspüren und Auslesen der IP-Adressen lag nicht in unserer Hand und nicht in unserem Einfluss. Wir haben dem BKA unsere Logfiles zur Verfügung gestellt."
Das Bundeskriminalamt hat am 12. und 13. Juni 2012 bundesweit Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern des Kollektivs Anonymous durchsuchen lassen. Betroffen waren insgesamt 106 Menschen, gegen die wegen Teilnahme an einer DDOS-Attacke auf die Server der Gema ermittelt wird.
Am 17. Juni 2012 war im Namen von Anonymous ein Video(öffnet im neuen Fenster) auf Youtube veröffentlicht worden. Darin hieß es zu den Hausdurchsuchungen: "Wir bedanken uns bei den Verantwortlichen dafür, Benzin in das Feuer der Revolution gegossen zu haben. Ihr werdet uns niemals alle kriegen. Wir sind bereit, dafür Opfer zu bringen."



