Gema-Gebühren für DVD-Rohlinge
Die Speicherkapazität von 4,7 GByte wird entsprechend einer Videoaufnahmekapazität von 120 Minuten veranschlagt, so dass zur Abgeltung aller Vergütungsansprüche nach § 54 UrhG eine Gebühr von 0,174 je Stück berechnet wird.
Zur Abgeltung der Vergütungsansprüche von CD-Rohlingen wurde die seit dem Jahr 2000 bestehende Vereinbarung verlängert. Danach sind für 30 Prozent aller in Deutschland verkauften oder in Verkehr gebrachten CD-Rohlinge nach den Regeln des Vergütungssystems von Paragraf 54 UrhG zu vergüten. Die Gebühr beträgt ab dem 1. Januar 2003 0,072 Euro je Spielstunde.
Diese Regelung will die ZPÜ ab dem 1. Januar 2003 im Zuge der Gleichbehandlung auch auf alle ihr bekannten und noch bekannt werdenden Firmen, die nicht dem IM angehören, zur Anwendung bringen und den Tarif im Bundesanzeiger veröffentlichen.