Verwertungsgesellschaften verlieren Monopolstellung

Kartellentscheidung der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat den europäischen Verwertungsgesellschaften wettbewerbsverzerrende Praktiken untersagt. Das nationale Monopol der Verwertungsgesellschaften wird damit gebrochen. Die Initiative zu diesem Schritt ging von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes aus.

Artikel veröffentlicht am ,

Mit einer Kartellentscheidung hat die EU-Kommission heute die zwischen den nationalen Verwertungsgesellschaften bestehenden Vereinbarungen zur nationalen Wahrnehmung von Rechten für illegal erklärt. Absprachen, die Dienstleistungen von Verwertungsgesellschaften auf den nationalen Rahmen beschränken, verstoßen nach Auffassung der Kommission gegen die Artikel 81 des EG-Vertrages und Artikel 53 des EWR-Abkommens. Die Verwertungsgesellschaften müssen ihre wettbewerbswidrigen Praktiken sofort einstellen.

Das bedeutet, dass Musiker ihre Urheberrechte nicht mehr nur an eine nationale Verwertungsgesellschaft übertragen können. Die vertraglichen Gebietsbeschränkungen, die den nationalen Verwertungsgesellschaften im Rahmen des internationalen Dachverbands der Verwertungsgesellschaften CISAC eine Monopolstellung garantierten, werden aufgehoben. Proteste von Verwertungsgesellschaften und Künstlern, die im Vorfeld der erwarteten Kartellentscheidung gegen eine Aufhebung der Gebietsmonopole mobil gemacht hatten, fanden kein Gehör.

In Zukunft herrscht unter den Verwertungsgesellschaften also Wettbewerb und Urheber haben die Wahl, welche Gesellschaft sie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betrauen. Dazu erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes: "Diese Entscheidung wird sich positiv auf die kulturelle Vielfalt auswirken und Anreize für die Verwertungsgesellschaften schaffen, Komponisten und Textern bessere Konditionen im Hinblick auf die ihnen zustehenden Tantiemen zu bieten. Mit der Entscheidung wird außerdem ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Übertragung per Satellit, Kabel und Internet geleistet, die Endnutzern ein größeres Angebot und Urhebern potenzielle Zusatzeinnahmen bietet. Die Kommission hat jedoch dafür gesorgt, dass die Vorteile der kollektiven Verwaltung von Rechten nicht in Frage gestellt und dadurch etwa die Höhe der Tantiemen oder der Umfang des verfügbaren Musikrepertoires gefährdet werden."

Von der Möglichkeit, gegen die CISAC eine Geldbuße wegen wettbewerbsschädigenden Verhaltens zu verhängen, machte die Kommission keinen Gebrauch. Die Untersuchung des Verhaltens der Verwertungsgesellschaften war durch eine Wettbewerbsbeschwerde von RTL und dem britischen Onlinemusikhändler Music Choice in Gang gebracht worden. [von Robert A. Gehring]

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Captain 17. Jul 2008

sie ist ja nicht merh zuständig... da du ja auch was kopieren könntest, das von einer...

Captain 17. Jul 2008

kann ich dir sagen... demnächst musst du nicht nur GEMA latzen, sondern vielleicht auch...

noplease 17. Jul 2008

Das bedeutet es definitiv nicht. Das, was in diesem Satz steht, ist hierzulande gar...

BurningR0m 16. Jul 2008

Endlich mal ein Schritt vor, auch wenn bei mir nach der angekündigten...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Energiewende
Deutsche Stromnetze im Dornröschenschlaf

IT ist der Game Changer der Energiewende - nur nicht in Deutschland.
Eine Analyse von Gerd Mischler

Energiewende: Deutsche Stromnetze im Dornröschenschlaf
Artikel
  1. Disney+, Netflix und Prime Video: Das goldene Streamingzeitalter wird zum silbernen
    Disney+, Netflix und Prime Video
    Das goldene Streamingzeitalter wird zum silbernen

    Das aktuelle Jahr hat viele Umbrüche im Streamingmarkt erlebt - und nächstes Jahr geht es weiter. Das wird negative Auswirkungen für Anbieter und Kunden haben.
    Eine Analyse von Ingo Pakalski

  2. Mehrjährige Haftstrafe: Betreiber von Deutschland im Deep Web verurteilt
    Mehrjährige Haftstrafe
    Betreiber von Deutschland im Deep Web verurteilt

    Der Verurteilte war Betreiber einer der größten deutschsprachigen Darknet-Plattformen für den Drogenhandel - mit rund 16.000 Benutzern.

  3. Aufkauf der Restaktien: Silver Lake will die Software AG vollends übernehmen
    Aufkauf der Restaktien
    Silver Lake will die Software AG vollends übernehmen

    Das Angebot des Investors für die restlichen Anteile liegt vor. Die Software AG trennt sich derweil von zwei Produkten.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /