GEMA lässt Zugang zu Binary-Newsgroups verbieten
Das Landgericht Hamburg erließ nach Angaben der GEMA am 18. Januar 2007 eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von UseNeXT. Der Dienst ist ein reiner Zugangsvermittler zum UseNet, der für den Zugriff von seinen Kunden einen monatlichen Betrag verlangt.
In seiner Reklame, die auch mit zahlreichen Werbebannern verbreitet wurde, stellte der Dienst die Vorteile gegenüber Tauschbörsen heraus – er hob beispielsweise die (vermeintliche) Anonymität und Schnelligkeit des Zugriffs hervor und bewarb eine Windows-Software, die zur leichten Suche nach Dateien im Usenet geeignet sei.
Das LG Hamburg untersagte dem Betreiber nicht nur die Bewerbung seines Dienstes unter Anlehnung an illegale Nutzungsoptionen, sondern darüber hinaus auch den Betrieb des Dienstes als solchen mit Werken aus dem GEMA-Repertoire. Das würde im Endeffekt einer kompletten Schließungsverfügung gleichkommen, allerdings veröffentlichte die GEMA den genauen Wortlaut der Verfügung nicht.
"Diese erfolgreiche Verfügung markiert einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Bekämpfung der illegalen Online-Nutzung der Werke des GEMA-Repertoires. Sie stellt klar, dass die Rechteinhaber derartigen Rechtsverletzungen hier zu Lande nicht machtlos gegenüberstehen" , meint Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.
Noch ist das Webangebot von UseNext unverändert aufrufbar. Laut Impressum ist die Aviteo Ltd. mit Sitz in München Betreiberin von UseNext.



