Gema geht wieder gegen Usenext vor
Die vom Landgericht Hamburg am 17. Februar 2010 erlassene einstweilige Verfügung sieht die Gema(öffnet im neuen Fenster) als neuen großen Erfolg gegen die Usenext-Betreiber. Ihre Unterlassungsverfügung gegen Usenext stützte die Verwertungsgesellschaft auf ein Urteil aus dem Jahre 2007. Wegen unzulässiger Bewerbung mit illegalen Nutzungsmöglichkeiten habe Usenext zum Schutz der von der Gema vertretenen Musikstücke mehr tun müssen, "als lediglich seine Werbung abzuschwächen".
Die Entscheidung des LG Hamburg deutet die Gema als erweiterte Haftung für Zugangsvermittler: "Diese haften nicht nur, wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen", heißt es in der entsprechenden Gema-Mitteilung.
Der Gema missfällt, dass viele Usenet-Dienstbetreiber bislang nicht verhindern, dass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte – die in verschiedenen Binary-Newsgroups bereitstehen – heruntergeladen werden können. Gegen die Dienste Alphaload und Usepirat ging die Gema ebenfalls im Jahr 2007 bereits erfolgreich vor, Usepirat wurde nach Verhandlungen ganz geschlossen.
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