Gema geht wieder gegen Usenext vor
Die vom Landgericht Hamburg am 17. Februar 2010 erlassene einstweilige Verfügung sieht die Gema(öffnet im neuen Fenster) als neuen großen Erfolg gegen die Usenext-Betreiber. Ihre Unterlassungsverfügung gegen Usenext stützte die Verwertungsgesellschaft auf ein Urteil aus dem Jahre 2007 . Wegen unzulässiger Bewerbung mit illegalen Nutzungsmöglichkeiten habe Usenext zum Schutz der von der Gema vertretenen Musikstücke mehr tun müssen, "als lediglich seine Werbung abzuschwächen" .
Die Entscheidung des LG Hamburg deutet die Gema als erweiterte Haftung für Zugangsvermittler: "Diese haften nicht nur, wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen" , heißt es in der entsprechenden Gema-Mitteilung.
Der Gema missfällt, dass viele Usenet-Dienstbetreiber bislang nicht verhindern, dass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte - die in verschiedenen Binary-Newsgroups bereitstehen - heruntergeladen werden können. Gegen die Dienste Alphaload und Usepirat ging die Gema ebenfalls im Jahr 2007 bereits erfolgreich vor, Usepirat wurde nach Verhandlungen ganz geschlossen .