Urteil untersagt Rapidshare Hosting von 5.000 Musiktiteln
GEMA feiert "Durchbruch im Kampf gegen die Onlinepiraterie"
Die GEMA feiert ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Share-Hoster Rapidshare als Durchbruch im Kampf gegen die Onlinepiraterie. Das Gericht untersagte Rapidshare, 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Rapidshare ist dem Urteil vom 12. Juni 2009 nach selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt. Schon bisher sperrte Rapidshare zwar Dateien nach vorheriger Aufforderung, aber eben nur einzelne konkrete Dateien, unabhängig vom Inhalt.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die von Rapidshare getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um über den Dienst begangene Urheberrechtsverletzungen effektiv zu verhindern. Nach Ansicht der GEMA hat die Entscheidung damit "Bedeutung über den konkreten Fall hinaus, da sie zeigt, dass Sharehosting-Dienste in der derzeitigen Ausgestaltung nicht rechtmäßig betrieben werden, sondern die Betreiber wesentlich wirksamere und umfangreichere Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten ergreifen müssen".
Rapidshare hat wiederholt betont, Uploads seiner Nutzer nicht vorab zu kontrollieren. Weder technische Einrichtungen wie ein MD5-Filter würden zur Vorbeugung von Urheberrechtsverletzungen helfen, noch könnten Mitarbeiter den Verwendungszweck einer Datei feststellen. Man könne nicht unterscheiden, ob es sich bei einem Upload um eine zulässige Privatkopie oder eine Urheberrechtsverletzung handele. Dies gelte insbesondere für verschlüsselte Dateien, argumentierte Rapidshare im Oktober 2008 als Reaktion auf ein Urteil des OLG Hamburg.
Nachtrag vom 23. Juni 2009, 13:15 Uhr:
Zum Urteil des Landgerichts Hamburg will sich Rapidshare noch nicht konkret äußern, da noch keine Urteilsbegründung vorliegt. Für einen Durchbruch hält Rapidshare das Urteil jedoch nicht, denn die Einschätzungen der Gerichte würden bei dem Thema teilweise stark voneinander abweichen.
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